2. Von der Aufklärung zum Liberalismus


Inhaltsverzeichnis

Aufklärung und Nationalkulturen

Zu Beginn der 1770er Jahre tauchte die neue Gedankenwelt und Kultur fast schlagartig auf. Im geistigen Leben machte Siebenbürgen – weder zum ersten noch zum letzten Mal in der Geschichte des Landes – viel größere Fortschritte, als es die armselige wirtschaftliche und gesellschaftliche Realität hätte vermuten lassen. In merkwürdigem, aber verständlichem Gegensatz stand das Phänomen der supranationalen Ideen der Aufklärung den allerdings mit einer gewissen Verzögerung einsetzenden nationalen Erweckungsbewegungen gegenüber. Anhänger von Chr. Wolff oder Übersetzer von Montesquieu, Mitglieder der übernationalen Organisation der Freimaurer, gebildete Würdenträger, die sich loyal zur Transnationalität des aufgeklärten Absolutismus der Habsburger bekannten, Vertreter der von vornherein internationalen Naturwissenschaft auf der einen Seite – und Förderer der Nationalkulturen auf der anderen? Es gab keine solche Grenze: Die siebenbürgischen Repräsentanten des geistigen Lebens der Epoche gehörten auf unterschiedliche {427.} Weise und in unterschiedlichem Maße im allgemeinen beiden Seiten an. In Kenntnis der Nationalitätenverhältnisse Siebenbürgens und des geistigen Profils des „Ancen régime“ ist dies nicht verwunderlich.

Die wichtigste einigende Kraft der siebenbürgischen Aufklärung waren die Freimaurer. Mit dieser Bewegung kamen um 1742 als erste zwei ungarische Aristokraten und der spätere große konservative Staatsmann Samuel Bruckenthal in Berührung. Sie wurden aber für ihren Eifer gleich bestraft: 1742 verhängte Maria Theresia über sie für eine Zeitlang Hausarrest in Wien. Die Freimaurerei faßte aber in Siebenbürgen trotzdem Fuß, allerdings auf Jahrzehnte nur unter den Sachsen. Die erste um die Mitte des Jahrhunderts in Kronstadt gegründete Loge „Zu den drei Säulen“ existierte nur kurze Zeit. Als stabiler erwies sich die nach 1764 in Hermannstadt gegründete Loge „H. Andreas zu den drei Seeblättern“. Der Gründer war auch hier ein junger sächsischer Patrizier, Simon Friedrich Baussnern. Mitglieder dieser Loge waren in ihrer Studienzeit in Deutschland zu Freimaurern gewordene Sachsen. Bis 1778 gehörten ihr fast ausschließlich Sachsen und aus den Erbländern Hinzugezogene an. Eine besondere Persönlichkeit der Organisation war in diesen Jahren Alexander Moruzi Mavrocordat, der Bruder eines moldauischen Fürsten. Der erste Ungar in der Loge war György Bánffy, der spätere Gubernator. Zwischen 1780 und 1800 schloß sich die ganze geistige und politische Elite Siebenbürgens – mit vielen Rumänen – der Organisation an. Weitere Logen wurden gegründet, die durch die Provinzialgroßloge – an deren Spitze Großmeister György Bánffy stand – zusammengehalten wurden.

Der organisatorische Rahmen der Freimaurerei veränderte sich, als Joseph II. 1785 die Logen vereinigte. Das Reformpatent über die Freimaurerei ließ bloß eine Loge in Hermannstadt zu, aber im Januar 1796 wurde auch diese von Franz I. aufgelöst. Für die von der französischen Revolution schockierte Zentralregierung war die Freimaurerei, die in ihrer Glanzperiode auch die Spitzen der siebenbürgischen Verwaltung versammelte, zu dieser Zeit schon eine verdächtige Organisation.

In den 70er bis 90er Jahren stellte die Freimaurerei in Siebenbürgen eine Kohäsionskraft dar, vor allem eine sittliche Verpflichtung zur Förderung des Gemeinwohls, sie war aber keine politische Gruppe bestimmter Ausrichtung, das war ihrem Wesen völlig fremd.

Die Entwicklung der Naturwissenschaft war kein besonderer Charakterzug der Aufklärung, wurde jetzt aber zu ihrem wesentlichen Förderer. Diese sprunghafte Entwicklung in Siebenbürgen brachte seit Mitte der 1750er Jahre eine Reihe herausragender Persönlichkeiten hervor. So trat etwa József Benkõ das Erbe Péter Bods an, seine Tätigkeit war schon mit dem Ideenkreis der Aufklärung verbunden. Er deutete den Epochenwechsel auch in der Hinsicht an, daß er noch ein erfolgreicher Sozial- und Naturwissenschaftler in einem war. Sein Hauptwerk Transsilvania ist eine auch methodisch bahnbrechende historische Arbeit: er eignete sich darin die Methode der staatenkundlichen Schule an und dehnte seine Untersuchungen auch auf die Erscheinungen des materiellen und geistigen Lebens der Gesellschaft aus. In Anpassung an das Linnésche System stellte er ein dreisprachiges (lateinisch-ungarisch-rumänisches) botanisches Wörterbuch über die Pflanzen Siebenbürgens zusammen (Flora Transsilvanica). Benkõ schrieb das erste Fachbuch über die Höhlenforschung in Siebenbürgen, er befaßte sich aber auch mit einer in der Lederindustrie verwendeten Pflanze, dem Sumach (Der Sumach aus Középajta) {428.} und mit dem Tabak. Auch neue Möglichkeiten zur Popularisierung der Wissenschaft setzte er ein. Schon ein Bruchteil seines Lebenswerkes wäre für einen Lehrstuhl genug gewesen – die Wissenschaftliche Gesellschaft in Haarlem wählte ihn ja auch zu ihrem Mitglied –, in Siebenbürgen aber war er bloß ein Dorfprediger, einige Jahre Lehrer in Hofmarkt, wo man ihn nach kleinlichen Intrigen entfernte, dann folgten wieder Dorfpfarrerstellen, Drangsale und Heimsuchungen auch in Gestalt des Alkoholismus. Solch ein Schicksal war nicht nur ihm, sondern auch seinen Vorgängern (und Nachfolgern) beschieden.

Die Laufbahn der zweiten herausragenden Persönlichkeit, János Fridvaldszky, war zwar weniger balladenhaft, doch brachten auch ihm seine Leistungen nicht den erwarteten Erfolg. Nach einem Universitätsstudium in Wien wurde er an der Jesuitenakademie in Klausenburg Professor für Latein und Naturwissenschaften. Er war aber – anders als Benkõ – überwiegend Naturwissenschaftler, ein Mann der angewandten Wissenschaften und Erfinder. Seine geistige Tätigkeit wurde durch die zur Entwicklung der Landwirtschaft gestiftete Societas Agriculturae in großem Maße gefördert. Er entwickelte das Brotbacken und Bierbrauen aus Kartoffeln, das Schnapsbrennen aus Mais und die Papierherstellung aus Rohr, Schilf, Flachs und Hanf. Er stach Torf und demonstrierte vor der Societas seine Brennbarkeit. Des weiteren erarbeitete er umfassende wirtschaftliche Reformpläne. Seine zahllosen nützlichen Vorschläge und Erfindungen hatten fast keinerlei praktische Auswirkungen: Es mangelte dazu sowohl am gesellschaftlichen Bedarf als auch an den technischen Bedingungen.

Der Beginn der Laufbahn von József Fogarasi Pap, des dritten großen siebenbürgischen Vertreters der Naturwissenschaft dieser Epoche, war glänzend: 1778 gewann er mit seiner Abhandlung über die alle Möglichkeiten ausschöpfende Interpretation des Begriffs „Kraft“ das Preisausschreiben der Berliner Akademie der Wissenschaften. Seine Arbeit spiegelt vor allem den Geist Leibniz’ und des Idealismus wider (die Ursache der Kraft liegt außerhalb des Körpers, nämlich in Gott; auch die Einbildungskraft gehört zu den wirklichen Kräften usw.). Er war auch mit der modernsten Entwicklung der Naturwissenschaft vertraut. Fogarasi Pap aber starb, bevor er seinen Lehrstuhl an der Pester Universität antreten konnte.

Auch die anderen, reformierten Hochschulen und die gut ausgerüsteten sächsischen Gymnasien wurden zu Zentren der neuen Naturwissenschaft. In Straßburg war József Kovács seit 1767 Lehrer für Physik; er übersetzte und gab 1774 die Newtonsche Physik von Krüger heraus. Hier unterrichtete zu dieser Zeit der Geologe, Botaniker und Mineraloge Ferenc Benkõ, ein Mitglied der Jenaer Naturwissenschaftlichen Gesellschaft.

An der kurz nach der Aufhebung des Jesuitenordens von den Piaristen übernommenen Klausenburger Akademie arbeiteten in den 80er Jahren zwei ausgezeichnete Naturwissenschaftler: André Etienne, Professor der Chemie und Metallurgie, der das chemische System von Lavoisier populär machte, und der Augenarzt Ioan Piuariu-Molnar. Die umfangreicheren medizinischen Studien, die auch die damaligen sanitären Verhältnisse beschrieben, wurden von praktizierenden Ärzten verfaßt.

Die Freimaurerei und die Naturwissenschaften waren also Zentren der Aufklärung, die in die gleiche Richtung wirkten: sie standen über den Nationen und schlossen die verschiedenen ethnischen Gruppen zusammen. {429.} Aufklärung und Erwachen des Nationalbewußtseins fielen in Siebenbürgens zusammen. Diese Erweckungsbewegung hatte am Anfang keinen politischen Charakter. Als sich der Einfluß der Aufklärung in Siebenbürgen verstärkte, gab es kaum etwas, das einem politischen Leben ähnlich gewesen wäre. Von 1761 an wurde der Landtag 29 Jahre hindurch nicht einberufen, andere politische Foren gab es im Land noch nicht. Die nationale Erweckungsbewegung konzentrierte sich in diesen Jahrzehnten auf die jeweiligen Nationalkulturen.

Zu diesem Zeitpunkt waren die Sachsen in der vorteilhaftesten Lage; sie konnten auch weiterhin an deutschen Universitäten studieren. 1774 waren u. a. Michael Hiszmann, Martin Lang, Karl Bruckenthal und Johann Filtsch Studenten in Göttingen. Die dortige Königliche Deutsche Gesellschaft hatte Kontakt mit der siebenbürgisch-sächsischen geistigen Elite. 1799 wurden Filtsch, Eder und A. Wolf zu korrespondierenden Mitgliedern der Gesellschaft gewählt. Hiszmann blieb nach seinem Studienabschluß in Göttingen, als erfolgreicher Übersetzer englischer und französischer philosophischer Werke. Er verfaßte selbst aufklärerisch-philosophische Schriften, in denen er scharf gegen die Metaphysik Stellung nahm, und beschäftigte sich eingehend mit Fragen der Psychologie. Er kritisierte Leibniz und – noch bissiger – Wolff des öfteren. Er trat für Lessing in dessen Streit mit Goethe ein. Seine philosophische Tätigkeit schnitt ihm aber den Rückweg nach Siebenbürgen ab: Der lutherische Bischof Andreas Funk verbot die Verbreitung der philosophischen „Briefe“ Hiszmanns, und als dieser wieder seine Heimkehr vorbereitete, rieten ihm seine Freunde davon ab.

Ein noch wirksameres Mittel zur Pflege der Beziehungen zum deutschen Geistesleben war das Theater. Die ersten Anzeichen eines modernen literarischen Lebens waren sozusagen „Nebenprodukte“ des Theaterlebens bei den Sachsen. 1778 erschien in Hermannstadt (zwar nur für kurze Zeit) das Theatralische Wochenblatt, nicht nur als Theaterzeitung, sondern als Organ für Berichte über die deutsche und andere ausländische Literatur der Zeit.

Die Geschichtsschreibung war derjenige Zweig des sächsischen Wissenschaftslebens, der stärker mit der Nationalkultur verbunden war. Zu ihren großen Persönlichkeiten gehörte u. a. Johann Seivert, der im in Preßburg erscheinenden Ungarischen Magazin Artikel über sächsische weltliche und geistliche Würdenträger veröffentlichte; sein Hauptwerk ist die Kulturgeschichte Nachrichten von siebenbürgischer Gelehrten und ihren Schriften. Man kann auch J. K. Eder erwähnen, um den sich in den 90er Jahren die Gesellschaft der Freunde der Geschichte gruppierte.

Ein Blütezeichen der sächsischen Kultur war die Verbreitung des Lesens. Die Bruckenthal-Sammlung war zugleich eine öffentliche Bibliothek. 1782 wurde die erste Leihbücherei in Hermannstadt eröffnet und zwei Jahre später ein Leseverein gegründet, der vorbildhaft wirkte. Mit der Aufklärung erschienen die Periodika bei den Siebenbürger Sachsen. Die größte Schwäche der sich auf einen recht breiten Kreis von Gebildeten oder Bildungsbemühten stützenden sächsischen Kultur ergab sich gerade aus ihrer vorteilhaften Lage: sie bekam selbst die besten Produkte der deutschen Kultur einer gewaltigen Aufschwungsperiode fertig ins Haus geliefert, und das bot – zumindest im Kreise der Künste – keinen Antrieb zum eigenen Schaffen; man schrak wegen des hohen Niveaus eher davor zurück. So entstand damals auch keine eigene sächsische Belletristik.

{430.} Wenn sich ein gebildeter Siebenbürger Ungar zum Schreiben entschloß, fand er sich mit ganz anderen Orientierungsmöglichkeiten und Zwängen konfrontiert. Die siebenbürgisch-ungarische Literatur der letzten fünfzig Jahre hatte eine einzige wirkliche Persönlichkeit hervorgebracht: Kelemen Mikes, den Verfasser fiktiver Briefe aus seinem Verbannungsort Rodosto (Türkei), geschrieben eigentlich für die Schublade; sein Werk wurde erst 1794 Literatur und inspirierte den ungarischen Patriotismus für Jahrhunderte. Auch die daheim gebliebenen Schriftsteller waren fast ausnahmslos Verfasser von Memoiren und Tagebüchern. Der „Schwanengesang“ der frühen Memoirenliteratur mit ihren großen Werten war die Autobiographie von Kata Bethlen, einer Aristokratenwitwe, die auf den Angriff der Gegenreformation mit einem bis zur Bigotterie reichenden Kalvinismus antwortete, eine Papiermühle errichten ließ, um die von ihr geförderten religiösen Werke herausgeben zu können, und auch Péter Bod beschützte. Wirklich entdeckt wurde auch sie erst nach zwei Jahrhunderten auf der Suche nach den Vorfahren oder Verwandten der ungarischen Geistesgeschichte.

Bahnbrecher der ungarischen Aufklärungsliteratur waren die sog. Leibgardistenschriftsteller. Maria Theresia schuf die ungarische adlige Leibgarde, in der auch Söhne des siebenbürgischen Adels dienten. Eine Zeitlang war diese Leibgarde das wichtigste Zentrum der ungarischen Kultur dieser Epoche. Neben der führenden Persönlichkeit György Bessenyeis profilierte sich als zweiter ungarischer Dichter von Rang der Siebenbürger Ábrahám Barcsay, der als Oberst den Dienst quittierte; kein anderer Dichter in der ungarischen Lyrik hat die Segnungen des Friedens als Vorbedingung menschlicher Freiheit leidenschaftlicher besungen als er.

Der Aufschwung der ungarischen Literatur in Siebenbürgen ging nicht so weit, daß er eine ungarische Zeitschrift geschaffen hätte; doch publizierten viele Siebenbürger in ungarischen Periodika, die in Ungarn oder Wien erschienen. Durch den Ort ihres geistigen Wirkens, durch ihre Anteilnahme an den geistigen Strömungen und den Kontakt mit deren Repräsentanten ist dieses siebenbürgisch-ungarische literarische Schaffen als ein Teil des gesamten geistigen Lebens Ungarns in dieser Epoche zu verstehen.

Von den drei Siebenbürger Nationalitäten waren die Rumänen in der ungünstigsten Lage. Um so höher ist die Leistung zu würdigen, die sie in dieser Epoche erbrachten. Die siebenbürgisch-rumänische Kultur schuf zunächst keine belletristischen Werke. Zuerst war das rumänische Nationalbewußtsein zu erwecken und zu prägen – das war eigentlich die Fortsetzung eines Prozesses, der mit dem Fall Inochentie Micu-Kleins unterbrochen worden war. Die drei bedeutendsten Repräsentanten der hiesigen rumänischen Kultur am Ende des 18. Jahrhunderts, die berühmte Trias Samuil Micu-Klein, Georghe Şincai und Petru Maior, schufen auf diesem Gebiet Beachtliches. Durch Studien in Siebenbürgen, Wien und Rom zu Polyhistoren geworden, erzielten sie sowohl mit ihrer Popularisierung der Wissenschaft – den enzyklopädistischen Forderungen des 18. Jahrhunderts entsprechend – bleibende Ergebnisse. Das A und O im Verständnis ihrer eigenen Nationalität war das Erlebnis der römischen Abstammung; kombiniert mit der Erfahrung, daß die Rumänen diesseits und jenseits der Karpaten zu demselben Volk gehören. Obwohl sie griechisch-katholisch waren, teilten sie die Orthodoxie-feindlichkeit der vorangehenden Generation nicht, sie waren sogar mit Fragen der orthodoxen Kirche vertraut. In ihren Abhandlungen vereinigten sie die {431.} gallikanische Betrachtungsweise mit der Josephinischen Kirchenpolitik und der orthodoxen Tradition.

Der aufgeklärte Absolutismus eröffnete ihnen bisher unbekannte Perspektiven; Samuil Micu-Klein hielt es sogar für möglich, daß die von Rumänen bewohnten Gebiete – bei Ausbreitung der Kirchenunion, die auch die orthodoxen Traditionen achten würde – nach dem Recht der ungarischen Krone unter der Herrschaft des Hauses Habsburg eventuell vereinigt werden könnten. Zusammen mit Şincai gab er das Werk Elementa linguae Daco-Romanae sive Valachicae 1780 in Wien heraus; in diesem versuchte er vor allem die nicht-rumänische Öffentlichkeit vom lateinischen Charakter des Rumänischen zu überzeugen. Er selbst schrieb im allgemeinen in kyrillischer Schrift, obwohl er noch 1779 das erste Buch, ein Gebetbuch, in lateinischer Schrift (aber nicht mit ungarischer Orthographie) veröffentlichte. Seine Bibelübersetzung erschien ebenfalls 1779, seine historischen Werke blieben unveröffentlicht, einige bis heute. Andererseits wurde er mit der Bearbeitung der Ethik-, Logik- und Philosophiehandbücher des Wolffianers Baumeister einer der Schöpfer der rumänischen philosophischen sprache.

Das zweite Mitglied der Trias war Gheorghe Şincai; als Inspektor für den unierten Volksschulunterricht in Siebenbürgen gründete er im Rahmen des Schulprogramms des aufgeklärten Absolutismus zahlreiche Dorfschulen. Er schrieb zuerst eine Lesefibel für die Schule in Blasendorf in lateinischer, ungarischer, deutscher und rumänischer Sprache und dann eine ebensolche nur in rumänischer Sprache für die übrigen rumänischen Schulen in Siebenbürgen; des weiteren ein lateinisches Lehrbuch, eine Einführung in die Arithmetik und einen Katechismus. Fast sein ganzes Leben lang beschäftigte er sich mit seiner historischen Gesamtdarstellung Hronica românilor. Unter seinen Quellen war die wissenschaftliche Literatur aller osteuropäischen Völker zu finden, an erster Stelle aber die ungarische, er verarbeitete viel Material aus siebenbürgischen Archiven, Landtagsprotokollen und Sammlungen ungarischer Wissenschaftler. Durch seine persönlichen Beziehungen hatte er Kontakt mit der ungarischen Kultur seiner Zeit; während seines Wienaufenthalts lernte er József Benkõ und Dániel Cornides kennen und gewann Márton György Kovachich zum Freund. Die Wechselfälle des Lebens zwangen ihn mehrmals dazu, die Aristokratenfamilie Wass um Unterstützung zu bitten; Zuflucht für seine Arbeit fand er auch auf ihrem Gut. Die Tätigkeit Petru Maiors, des dritten Mitglieds der Trias, fällt schon überwiegend in die nächste Periode.

Die klassische Figur der siebenbürgisch-rumänischen orthodoxen Intelligenz war der Kronstädter Superintendant Dimitrie Eustatievici. Er studierte in Kiew, 1757 schrieb er eine rumänische Grammatik. Sein ethnisches Bewußtsein bedeutete aber noch keine Abkehr von der altslawischen Kirchensprache der Orthodoxen. Durch seine politische Konzeption gehörte er zu denjenigen, die für die Rumänen die gleichen Rechte erwerben wollten, wie sie die illyrische (südslawische) Nation schon besaß. Er war bischöflicher Sekretär und unter Joseph II. Inspektor der siebenbürgischen orthodoxen Schulen; er organisierte jene sechswöchigen Lehrerausbildungskurse für je 11–12 Personen, mit denen man den Mangel an Lehrkräften provisorisch beseitigen wollte. Auch Ioan Piuariu-Molnár, in Klausenburg als Professor für Augenheilkunde tätig und zugleich eine der größten rumänischen Persönlichkeiten der Epoche, trat für die Entwicklung des orthodoxen {432.} Schulwesens ein. Seine Tätigkeit auf dem Gebiet der Volksbildung war erfolgreicher als die seiner Gefährten, weil Sprache und Stil seiner Bücher – u. a. über Geburtshilfe und Bienenzucht – für die Leser leichter zu begreifen war. Auch die beste rumänische Grammatik stammte aus seiner Feder.

Mit dem Aufblühen der rumänischen Kultur war ein politischer Aufstieg der eigenen Intelligenz verbunden. Rumänen konnten erstmals unter Joseph II., sowohl im Gubernium als auch in der Siebenbürgischen Hofkanzlei Ämter bekleiden. Am Ende der Herrschaft Josephs II. war Stefan Koszta schon Gubernialrat, und später wurde er auch „Cancellarius provincialis“ (Oberbeamter, der die Aufsicht über die Amtsverwaltung des Guberniums hatte). Er war außerordentlich fleißig und gewissenhaft; seine disziplinierte Perlschrift blieb auf tausenden Bogen von Verwaltungschriften, Entwürfen usw. erhalten. Sein Mitstudent im Jesuitenkollegium von Klausenburg war losif Méhesi, der es bis zum Sekretär der Hofkanzlei brachte. In der Rückzugsperiode des Josephinismus wurden gerade ihm im Gubernium die unangenehmen, ja oft gefährlichen Aufgaben zugewiesen. In der Komitatsverwaltung bekamen aber Rumänen nur hin und wieder ein Amt, da keine starke Schicht rumänischer adliger Gutsbesitzer hinter ihnen stand.

Die Anfänge des aufgeklärten Absolutismus

Im politischen Leben Siebenbürgens machten sich die Bestrebungen des aufgeklärten Absolutismus ab 1770 zunehmend bemerkbar.

Die am wenigsten glückliche Hand bewiesen die Habsburger in wirtschaftspolitischen Fragen; ihre diesbezüglichen Aktivitäten erschöpften sich in der Einrichtung unterschiedlichster Kommissionen, deren wirtschaftspolitische Konzeptionen von vornherein nicht geeignet waren, den Unterschied zwischen den industriell entwickelteren westlichen Provinzen des Reiches und Siebenbürgen zu verringern, ja dieser erhöhte sich eher noch durch die Ablehnung, Manufakturen einzurichten sowie durch die Beschränkung der Industrieproduktion auf Alltagsgüter. Einige Manufakturen Siebenbürgens entstanden oder entwickelten sich im Gegensatz zu dieser Politik, manchmal gerade auf Anregung von Regierungsorganen (z. B. die Papiermühle in Winsberg, die Eisen- und Edelmetallverhüttung).

Auch auf dem Gebiet der Urbarialregulierung war der aufgeklärte Absolutismus nicht erfolgreicher. Die Regierung konnte und wollte zum Teil auch keine andere Lösung erreichen als die Aufrechterhaltung des Status quo. Maria Theresia fürchtete sich davor, daß sich die Auswanderung aus Siebenbürgen verstärken würde, da die Bauern in der Moldau Gerüchten zufolge vor dem türkisch-russischen Krieg von den Fronlasten befreit worden waren. Deshalb verfügte sie im Juni 1770 die Ausarbeitung eines Planes für die siebenbürgische Urbarialregulierung unter Berücksichtigung der Durchführungsverordnungen derselben in Ungarn, aber der Versuch scheiterte an der Bürokratie.

Die Religions- und Schulpolitik des aufgeklärten Absolutismus hatte schon mehr Erfolg. Die Zentralregierung war jetzt bestrebt, die katholische Kirche stärker zu kontrollieren, und nahm den kirchlichen Würdenträgern die Möglichkeit bzw. schränkte diese erheblich ein, öffentliche Ämter zu bekleiden. Der katholische Bischof verlor das Recht auf den Vorsitz im {433.} Gubernium. Die Staatsmacht griff tief ins Leben der katholischen Kirche ein: sie stellte deren organisatorische und materielle Angelegenheiten und eigentlich das gesamte Schulwesen unter ihre eigene Aufsicht. 1781 erging der Erlaß Norma Regia mit folgenden Bestimmungen: Die Leitung des Schulwesens auf Landesebene übernimmt das Gubernium (und dessen neu gegründeter Schulausschuß, die Commissio Litteraria); das einheitliche Unterrichtssystem hat für die Schulen aller Konfessionen Gültigkeit; Einführung des Prinzips der allgemeinen Schulpflicht ab dem sechsten Lebensjahr; die Oberschule kann nur der besuchen, der nicht nur über die geistigen Fähigkeiten, sondern auch über eine ausreichende materielle Basis verfügt.

Man pflegt das „zweite Jahrzehnt“ des aufgeklärten Absolutismus mit der Person Josephs II. (Thronbesteigung 1780) zu identifizieren. Die Gestalt des Kaisers wurde von seinen Zeitgenossen sowie der Geschichtsschreibung recht konträr dargestellt. Die Anhänger der Unabhängigkeitsbestrebungen sahen in den Maßnahmen des Kaisers und seiner Regierung einen Angriff auf die ungarische Unabhängigkeit und die ungarischen Interessen. Andererseits entstand das Bild eines Kaisers, der nicht einmal mehr Reformer, sondern fast schon Revolutionär war, der in seinem Reich ein in allen Bereichen vollkommen neues System einführen wollte, woran ihn die Kräfte der alten Ordnung hinderten. Beide Modelle haben zahlreiche Varianten und Überschneidungen. Nicht nur die ungarischen, sondern auch andere nationale Motivationen mögen an diesem Bild mitgewirkt haben, da der aufgeklärte Absolutismus den Vertretern der rumänischen Nationalforderungen bisher unbekannte Verwirklichungsmöglichkeiten bot. Die Rechtsposition der sächsischen Nation wiederum wurde durch nichts so sehr bedroht wie durch dieses gnadenlos rationale System. Der Josephinismus handelte grundsätzlich und überall im Interesse einer Stärkung des Reiches. Zugleich aber machte Joseph II. einen sehr wichtigen Schritt in Richtung einer Verwirklichung der modernen Glaubens- und Gewissensfreiheit mit seinem im ersten Jahr seiner Herrschaft, 1781, erlassenen Toleranzpatent, das auch für Siebenbürgen Gültigkeit erlangte.

Die gesamte Josephinische Wirtschaftspolitik ist von zwei Haupttendenzen gekennzeichnet: Einerseits wird das Prinzip der freien Konkurrenz anerkannt und das System der gewerblichen Privilegien innerhalb des Reiches abgelehnt, andererseits die Schutzzollpolitik der Zentralregierung gegenüber dem Ausland aufrechterhalten. Das Ziel Josephs II. war die Errichtung einer das ganze Reich umfassenden autarken Wirtschaftseinheit. Er hob die Zollgrenze zwischen Ungarn und Siebenbürgen auf, was neben der schon früher entstandenen Verwaltungseinheit auch die wirtschaftspolitische Einheit beider Reichsteile bedeutete. Aber die die böhmisch-österreichischen Erblande begünstigende Zollpolitik blieb erhalten, und auch die Verstärkung der Autarkiebestrebungen förderte keineswegs eine Verringerung des Unterschieds im wirtschaftlichen Entwicklungsniveau zwischen den einzelnen Reichsteilen.

Der Josephinismus besaß keine umfassende Konzeption für die Entwicklung von Gewerbe und Industrie in Siebenbürgen, in der Praxis waren aber keine diskriminierenden Maßnahmen bemerkbar. Gallaratis Unternehmung zur Seidenproduktion wurde ja durch die Regierung eindeutig unterstützt, auch der Aufschwung des Eisenhüttenwesens in der Gegend von Eisenmarkt setzte zu dieser Zeit ein. Für die siebenbürgischen Industrieprodukte wurden {434.} Zollerleichterungen manchmal selbst für die Einfuhr in die Erblande gewährt, und zwar weil Siebenbürgen – wie Joseph II. betonte – steuerlich höher belastet war als Ungarn.

In der Leibeigenenfrage war die Tendenz eindeutig positiv. Die siebenbürgische Variante des Josephinismus kann am besten dadurch charakterisiert werden, welche Maßnahmen diese Tendenz hervorbrachte. Joseph II. forderte während einer seiner Reisen in Siebenbürgen (1783) den siebenbürgisch-ungarischen Vizekanzler Pálffy auf, den Erlaß über die Abschaffung der Leibeigenschaft sofort zu verfassen. Dieses Vorhaben scheiterte am Widerstand der Kanzlei, aber der kaiserliche Erlaß vom 16. Juli 1783 sicherte den Leibeigenen das Recht zu, ohne Zustimmung des Grundherrn Ehen zu schließen, geistige und Handwerksberufe zu lernen und auszuüben sowie frei über ihr rechtmäßiges Eigentum zu verfügen. Im Sinne des Erlasses war es nicht gestattet, die Leibeigenen ohne richterliches Urteil von ihrer Hufe zu verjagen, aus einem Komitat ins andere umzusiedeln und von ihnen Dienste zu fordern, die im Gegensatz zu den bereits erlassenen vorläufigen Verordnungen standen. Bevor noch die Urbarialregulierung oder die Abschaffung der Leibeigenschaft realisiert wurden, brach 1784 einer der größten Bauernaufstände in der Geschichte des siebenbürgischen Feudalismus aus.

Der Horea-Aufstand

Aus ganz verschiedenen Richtungen kreuzten sich die Wege im Herbst des Jahres 1784. Erstens hatte sich das Verhältnis zwischen Grundherren und Leibeigenen in ganz Siebenbürgen verschlechtert, im Erzgebirge aus spezifischen Gründen noch rascher. Gebirge und enorme Waldgebiete um das Kammergut von Kleinschlatten hatten früher den zerstreut liegenden Dörfern ermöglicht, den größten Teil ihrer Bevölkerung vor der Steuerkonskription zu verheimlichen. Nach einer strengen Untersuchung wurden aber die Steuerlasten der Bevölkerung des Kammergutes nach 1772 verdoppelt, und die Untersuchung brachte zusätzlich eine plötzliche Erhöhung der Frondienste, die zweitägige Wochenfron und die verbindliche (und sehr schlecht bezahlte) Lohnarbeit wurden eingeführt sowie gewisse Erleichterungen abgeschafft. Die Steuereinnahmen von den 7000–7500 Urbarialbauern des Kammergutes Kleinschlatten erhöhten sich auf das Dreifache. Die Leibeigenen wandten sich unmittelbar an den Monarchen, und in der Deputation von 1779 finden sich bereits die Führer des Aufstandes von 1784, Horea und Cloşca.

Horea (eigentlich Vasile Nicula) wurde 1730 geboren. Als entlaufener, dann sich freikaufender Leibeigener durchzog er einen großen Teil Siebenbürgens. Als Zimmermann erwarb er ein im Vergleich zu den Bauern erhebliches Vermögen. Als erfahrener Mann wurde er 1779 aufgefordert, der Deputation nach Wien anzugehören. Seitdem hielt er sich mehrmals in der Kaiserstadt auf. Im Mai 1782 spitzte sich ein Konflikt um das Schankrecht des oberen Kammergutes von Kleinschlatten auf dem Landesmarkt in Topesdorf zu einem Aufruhr zu. Das vom Schankrecht ausgeschlossene aufgehetzte Volk zerschlug den Boden der Fässer der beiden armenischen Monopolpächter. Das Patrimonialgericht von Kleinschlatten verhängte als Vergeltung eine Reihe schwerer, auch Todesurteile, und die Pächter forderten Schadenersatz. Horea, der am Aufruhr teilgenommen hatte, nahm die Gelegenheit wahr, sich {435.} mit den Beschwerdeschriften der Bevölkerung vom Kammergut jetzt wieder auf den Weg nach Wien zu machen, und gelangte auch bis zum Kaiser. Das war nicht ungewöhnlich, da Joseph II. die Bittschriften der Untertanen mit einigen ermutigenden Worten persönlich in Empfang zu nehmen pflegte. Im April 1784 bekam aber Horea auch in der Kanzlei die Antwort, das Gubernium sei, solange Joseph II. in dieser Angelegenheit keine Entscheidung treffe, verpflichtet worden, die Gemeinden des Kleinschlattener Kammergutes gegen die Beamten des Gutes und des Komitates zu verteidigen. Da Horea und seine Gefährten das Gubernium bzw. das Komitat vergeblich um Schutz baten, wandten sie sich an das Militärkommando in Karlsburg.

Zur Verstärkung der Militärgrenze hatte Joseph II. gerade zu dieser Zeit die Konskription der Freiwilligen in den Dörfern der Militärgrenze verfügt. Unter den Bauern, die im Juni 1784 auf den Markt in Karlsburg kamen, gab es infolge einer mißverstandenen Anordnung massenhafte Anmeldungen; bis Mitte August wären bereits die Männer von 80 Dörfern in den Militärdienst getreten. Ein Teil der Konskribierten verweigerte den Frondienst, andere belästigten diejenigen, die nicht zum Militär wollten – die Lage ähnelte in vieler Hinsicht der von 1762/73 bei der Aufstellung der Szekler-Grenzwache. Das Gubernium stellte aber die ohne seine Kenntnis und Zustimmung durchgeführte Konskription ein und erklärte alle Anmeldungen für ungültig. In dieser Situation nahm Horea den Kontakt mit dem Militärkommando in Karlsburg auf, und infolge eines erneuten Mißverständnisses verbreitete sich bald die Nachricht, der Kaiser habe Horea befohlen, zu den Waffen zu greifen. Von hier führt der Weg direkt zum Aufstand. Gheorghe Crişan, ein entlaufener Leibeigener des Kleinschlattener Kammergutes, rief die Bauern im Tal der Weißen Kreisch für den 31. Oktober 1784 zu einer Versammlung nach Mesztákon; von dort gingen sie nach Karlsburg, um sich in die Grenzwache einschreiben zu lassen. Unterwegs wollten Komitatsbeamte und Haiducken die Menge auseinanderjagen, was zu einem heftigen Zusammenstoß führte. Damit brach der Aufstand aus, dem sich das Bauernvolk ganz Südwestsiebenbürgens innerhalb weniger Tage anschloß. Im Komitat Zaránd zerstörten die aufständischen Bauern zahlreiche Gutshöfe, und die Flammen des Aufstandes schlugen auch auf die ungarischen Nachbargebiete über. Auch im Komitat Hunyad erhoben sich die Bauern sozusagen geschlossen. Die Bauern des Erzgebirges griffen – mit Horea, Cloşca und dem sich ihnen anschließenden Crişan an der Spitze – Großschlatten und Goldbach an; an mehreren Orten wurden Komitats- und Fiskalbeamte, nicht-rumänische Priester und hier und da auch Dorf-„Richter“ erschlagen.

Ein energisches Auftreten der Regierung ließ aber auf sich warten. Gubernator Samuel Bruckenthal verlangte Militär gegen die Aufständischen, das Oberkommando wollte aber mangels höherer Befehle nichts entscheiden. Der Aufstand breitete sich aus, woraufhin Gubernium wie Oberkommando getrennt mit den Bauern zu verhandeln begannen. Inzwischen organisierte der Adel an manchen Orten eine Selbstverteidigung: bei Diemrich schlug er mit Hilfe der dortigen Husaren die Aufständischen und ließ 56 gefangengenommene Bauern standrechtlich hinrichten. Auch anderswo kam es zu Zusammenstößen zwischen Adel und Bauern, das Militär – meistens ungarisches oder Szekler-Husaren – ging hie und da eigenmächtig gegen die Aufständischen vor.

{436.} Joseph II. und die Leiter der Zentralbehörden konnten sich zu keinem einheitlichen Standpunkt über den Aufstand durchringen, da die – einander meist widersprechenden – Nachrichten mit beträchtlicher Verspätung in Wien eintrafen. In der Zentralregierung wurde zuerst über Prinzipien diskutiert, und anfangs dominierte das Prinzip der Staatssicherheit. Joseph II. bekam am 12. November 1784 Kenntnis vom Aufstand und gab dem Militärkommando sofort Befehl, den Aufstand mit Waffengewalt niederzuschlagen. Sehr bald aber rückten die Gesichtspunkte der Bauernpolitik in den Vordergrund. Um den 17. November mußte der Kaiser einem Runderlaß des Guberniums entnehmen, daß beim Ausbruch des Aufstandes auch Mißbräuche der Komitatsbeamten eine Rolle gespielt hatten. Am 19. November war er schon der Meinung, daß die Grundherren für den Aufstand verantwortlich seien, da sie ihre Bauern auf die unterschiedlichste Weise unterdrückten, und sandte einen Untersuchungskommissar in der Person des zuverlässigen Josephinisten Antal Jankovics nach Siebenbürgen.

Den Kaiser erfaßte ein tiefer Gewissenskonflikt. Als er von den Massenhinrichtungen in Diemrich erfuhr, fand er die Reaktion des Adels völlig verständlich. Er betrachtete den Aufstand auch als Mißerfolg seiner Politik. Er schrak vor blutiger Vergeltung zurück, da er eine solche auch politisch für unvernünftig hielt, weil das Feuer bei der ersten Gelegenheit von neuem ausbrechen würde. Er traf Maßnahmen, um das standrechtliche Verfahren und kurz darauf einen vermeintlichen allgemeinen Aufstand des Adels zu verhindern. Seiner Meinung nach war die Abschaffung der Erbuntertänigkeit nicht nur wirtschaftlich notwendig, sondern vor allem der erste Schritt für eine politische Lösung.

Das Interesse der Staatssicherheit und die Argumente der Militärs bekamen aber bald wieder die Oberhand. Der Kaiser erließ am 13. Dezember 1784 eine ganze Reihe Verordnungen folgenden Inhalts: Der Aufstand kann ohne Gewalt nicht niedergeschlagen werden; es war ein Fehler, die Angelegenheit von Anfang an nicht ernst genommen zu haben; das Militär soll mit voller Entschlossenheit auftreten. Der Aufstand war aber damals bereits zusammengebrochen. Das Militärkommando hatte zwei Kolonnen von je 750–800 Mann ins Erzgebirge beordert und die Aufständischen auseinandertreiben lassen. Horea und Cloşca wurden mit Hilfe von Bauern Ende Dezember gefangengenommen.

Die Vergeltung wurde nach den direkten Anweisungen Josephs II. geübt. An den Führern des Aufstandes mußte ein Exempel statuiert werden. Sie wurden dorthin gebracht, wo sie die schwersten „Untaten“ begangen hatten, und mußten vor zusammengetriebenen Bauern als abschreckendes Beispiel hingerichtet werden. Mehr als 660 Personen kamen vor Untersuchungskommissionen. Die gut 300 Bauern, die sich dem Aufstand nicht freiwillig angeschlossen hatten und keines schweren Verbrechens bezichtigt wurden, ließ man unverzüglich frei. Die freiwilligen, plündernden Teilnehmer am Aufstand, ungefähr 180, wurden mit körperlicher Züchtigung bestraft und danach freigelassen. Von den 120 Aufständischen, die eines Schwerstverbrechens bezichtigt wurden, verurteilte man 37 zum Tode und die übrigen zu Gefängnisstrafen. Außer den drei Anführern begnadigte Joseph Il. sämtliche zum Tode Verurteilten. Crisan beging im Gefängnis Selbstmord. Horea und Cloşca wurden am 18. Februar 1785 vor einer zusammengetriebenen Bauernmenge in Karlsburg aufs Rad geflochten.

{437.} Hatte dieser Aufstand den Charakter eines nationalen Vernichtungskrieges, den Joseph II. so fürchtete? Er war in Gebieten ausgebrochen, deren Bauernbevölkerung ausnahmslos oder überwiegend Rumänen, die adligen Grundherren und Komitatsbeamten – unabhängig von der ethnischen Herkunft ihrer Familie – Ungarn waren. Für den „nationalen“ Charakter spricht scheinbar auch der Umstand, daß die Aufständischen gefangengenommene Adlige zum Übertritt zum orthodoxen Glauben und ungarische adlige Mädchen dazu zwangen, rumänische Jünglinge zu heiraten. Dabei war aber nicht der ethnische oder nationale Gesichtspunkt maßgebend, sondern der konfessionelle, fest verknüpft mit bäuerlichen egalitären Bestrebungen. Die neuesten Forschungen haben bewiesen, daß sich auch Ungarn und Sachsen zur Grenzwache meldeten und am Aufstand teilnahmen: Ungarn z. B. aus Großschlatten (unter ihnen – und in der Führung – auch Bergleute) und Sachsen aus den Dörfern in der Umgebung von Klein-Enyed; und selbst Torockószentgyörgy mit seiner überwiegend ungarischen Bevölkerung schloß sich dem Aufstand an. In den Komitaten Torda und Kolozs wurden zahlreiche ungarische Bauern wegen ihrer Teilnahme am Aufstand verurteilt. Andererseits hielt sich der Träger des in Entfaltung begriffenen rumänischen Nationalbewußtseins, die rumänische Intelligenz, völlig dem Aufstand fern. Samuil Micu-Klein nannte Horea und seine Anhänger z. B. „verdammte Menschen, die den Adel zugrunde richten wollten“.

Die josephinischen Reformen

Die josephinischen Reformen und der Aufstand bestärkten Joseph II. in seiner Auffassung, daß in der Leibeigenenfrage eine politische Lösung dringend erforderlich war. Am 2. August 1785 hob er (unter Wiederholung des Inhalts des Erlasses vom 16. Juli 1783) die Leibeigenschaft der Bauern auf. Die untertänigen Bauern wurden offiziell Colonen genannt, sie durften unter gewissen Bedingungen ihren Wohnort wechseln. Danach konnte die Josephinische Politik aber nur mehr in Detailfragen vorankommen. Der grundsätzliche Schritt, die Durchführung der Urbarialregulierung, gelang dem Kaiser nicht. Die Vorbereitungen dafür begannen 1785: Wie schon bei der Urbarialkonskription in Ungarn wurden Hufenbestand, Nutznießung und Dienste der Grunduntertanen registriert. Über die Hufengröße kam man aber schon zu keiner Einigung mehr. Joseph II. ließ diese vorläufig offen, kam aber darauf nie mehr zurück. Er versuchte, die Lage der Bauern mittels Teilregelungen zu verbessern, von denen jedoch nur mehr wenige verwirklicht werden konnte, weil zum einen die Grundherren Beschwerde führten, daß sich die Staatsmacht in Detailfragen der Urbarialverhältnisse einmischte, und zum anderen die vom Kaiser erlassenen verfahrensrechtlichen Modalitäten der siebenbürgischen Realität allzu fern standen. (Im Sinne des Erlasses von 1787 hätten nicht nur die Grundherren oder ihre Gutsverwalter die Fronarbeiten zu registrieren gehabt, sondern auch die Bauern über ein Buch verfügen müssen, in das die Verwalter die Frondienstverpflichtung und die abgeleisteten Arbeiten eintragen sollten.)

Der Josephinismus versuchte, eine rationalere Ordnung in Regierung und unterer Verwaltung zur Geltung zu bringen. Joseph Il. vereinigte Schritt für Schritt die Ungarische mit der Siebenbürgischen Hofkanzlei und warf sogar – {438.} ausgehend davon, daß Siebenbürgen Teil der ungarischen Krone war – die Frage einer möglichen Wiedereinführung des Woiwodenamtes auf, wie es vor der ersten Trennung Siebenbürgens vom Ungarischen Königreich bestanden hatte.

Ein schwieriges Problem war die Reform der Munizipalverwaltung, insbesondere die äußerst dringliche territoriale Neugliederung. Es gab Komitate, die sich von Ost nach West durch das ganze Land erstreckten, in einer Breite, die an einigen Stellen nur aus der Gemeindeflur einiger Dörfer bestand; das Komitat Ober-Fehér, das durch die Bildung der sächsischen Stühle in zahllose kleine Einheiten zerstückelt war, Szekler und sächsische Stühle, die oft nur aus einigen Dörfern bestanden und so selbst für einen Kreis zu klein waren – diese Struktur mußte umgestaltet werden. Dieses Vorhaben stieß aber auf vielfältige Hindernisse. So fürchtete der örtliche Adel (bei den Sachsen die Patrizier, die den Amtsadel stellten) für seine Interessen. Ferner gehörten die Munizipalbehörden zu den drei Nationen, deren nationale und munizipale Rechte zum Teil unterschiedlich waren, eine umfassende Territorialreform war aber nur ohne Berücksichtigung der territorialen Separation der Nationen vorzunehmen.

Die Josephinische Zentralregierung wagte die Reform dennoch. Der erste Schlag traf 1781 die ständischen Rechte der Sachsen: die Anerkennung des Bürgerrechtes (Concivilitas, Rechtsgleichheit der Zugewanderten und der Ansässigen) der Rumänen auf dem Königsboden. Dann ließ Joseph II. 1782 die Güter der sächsischen Nation für die Finanzkammer beschlagnahmen, mit der Begründung, daß der Königsboden zu ihrem Besitz gehöre.

1784 wurde Siebenbürgen in 11 Komitate neu eingeteilt. Damit wurde das System der Nationen und die Munizipalautonomie aufgehoben. Im Januar 1786 entstanden die Distriktskommissionen: die Komitate wurden zu drei Distrikten (mit den Zentren Hermannstadt, Fogarasch und Klausenburg) zusammengeschlossen, an deren Spitze Distriktskommissare standen. Damit war auch das unmittelbare Vollzugsorgan des Absolutismus entstanden, tatsächlich aber nur auf dem Papier, da der ganze Apparat gerade damals funktionsunfähig zu werden begann. Auch die Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung mißlang. Das Reichsstrafgesetzbuch von 1787, das ebenfalls die Integration Siebenbürgens ins Reich hätte fördern sollen, war gekennzeichnet durch die kombinierte Anwendung von aufgeklärter Konzeption und erbarmungsloser Härte.

Eine Maßnahme Josephs II. – sowohl damals wie heute sehr umstritten – war die Einführung der deutschen Amtssprache. Diese Verordnung entstand einerseits aus der Absicht heraus, die Verwaltung des Reiches zu vereinheitlichen, andererseits aus der realistischen Erkenntnis, daß Latein nicht mehr als gemeinsame Amtssprache geeignet sei. Von der Zentralregierung wurde in zunehmendem Maß das Deutsche als Amtssprache gebraucht, und so schien es naheliegend, das Latein auch in der Verwaltung Ungarns und Siebenbürgens durch diese Sprache zu ersetzen. Von der Bevölkerung Siebenbürgens waren aber bloß 12–15 % Deutsche, die Ungarn waren bereits mehr und die absolute Mehrheit stellten die Rumänen. Die Einführung der Sprache der kleinsten Nationalität als neue Amtssprache statt des veralteten Latein – das aber wenigstens nicht die Muttersprache einer Nation war – galt als eine Lösung, für die sich selbst die nüchternen Sachsen nicht recht begeistern konnten. Im Sinne des Erlasses von 1784 galt das Deutsche außer in {439.} den Regierungsbehörden auch in den Munizipalbehörden und in der Stadtverwaltung als Amtssprache. Später wollte der Kaiser das Deutsche auch zur Sprache des Landtags machen, obwohl er ihn nie einberief. Ab Herbst 1784 war es nicht mehr erlaubt, Schüler zu Oberschulen zuzulassen, die nicht deutsch lesen und schreiben konnten. Der Erlaß wurde jedoch ganz unterschiedlich befolgt. Das Gubernium veröffentlichte seine Runderlasse in zwei Spalten in deutscher und ungarischer (statt dessen manchmal in lateinischer) Sprache, bei den unteren Behörden stieß aber die Einführung des Deutschen auf erhebliche Schwierigkeiten. Eine bleibende Wirkung des Erlasses war schließlich nur die starke Expansion des siebenbürgisch-ungarischen Nationalismus.

Auch in Siebenbürgen entwickelte sich eine Widerstandsbewegung gegen den Josephinismus, wobei sich Konservativismus und neue Ideen untrennbar vermischten. Diese Bestrebungen artikulierten sich ausdrücklich in den Denkschriften der Stände von 1787, an deren Vorbereitung fast die gesamte ständische Führungsschicht der drei Nationen teilnahm. Aber trotz monatelanger Verhandlungen kam keine gemeinsame Eingabe zustande: Die Ungarn und Szekler brachten ihre Beschwerden gemeinsam, die Sachsen aber gesondert vor.

Die ungarische und die Szekler Nation gingen in ihrer Beschwerdeschrift von dem Grundsatz aus, daß die Stände Mitglieder der Heiligen Krone seien und ihr Gesetzgebungsrecht gemeinsam mit dem König ausübten. Unter Joseph II. würden aber die Grundgesetze und das ganze Staatssystem außer Kraft gesetzt; der Landtag nicht einberufen, die drei Nationen abgeschafft; Eingewanderte und Fremde den Ständen gleichgestellt; die Komitate verlören ihre ehemalige Kompetenz. Besonders gravierend fand man die Einführung der deutschen Amtssprache, durch die alle Ungarn zu Fremden in ihrer eigenen Heimat würden, denn auf den Wechsel der Sprache werde der Verlust ihrer Vorrechte folgen.

Das Memorandum führte auch den Horea-Aufstand primär auf die häufigen Veränderungen der Verwaltung zurück. Weiterhin erhob es den Vorwurf, daß die Bauern – da die Verbrecher nicht mit der nötigen Strenge bestraft würden und die Todesstrafe aufgehoben sei – mit noch mehr Anmaßung aufträten. Es werde solange keine Sicherheit für Leben und Vermögen bestehen, als das Ansehen der Beamten und der Grundherren nicht wiederhergestellt sei.

Eine heikle Frage aufwerfend, argumentierte das Memorandum damit gegen die Freizügigkeit, daß die Bindung an die Scholle die Bauern mehr zum Hausbau, zur Melioration und zum Düngen motiviere. Mit seiner ungenauen, aber ins Gewicht fallenden Argumentation sah es darin eine unglückliche Entwicklung, daß die Leibeigenen die Vorstellung sich aneignen könnten, sie hätten ihre Freizügigkeit mit dem Aufstand erreicht, obwohl es zu einer Urbarialregulierung nicht gekommen war. Die vermeintlichen und wahren Schwächen des unvollendeten Versuches einer Urbarialregulierung machte das Memorandum noch gesondert zum Vorwurf. Die adligen Gutsbesitzer sahen auch im königlichen Erlaß vom 14. Juni 1786 eine Verletzung ihrer Privilegien, da dieser die Zehntpachten der Grundherren abschaffte und den Zehnten für die Finanzkammer in natura erheben ließ.

Ein klassischer Beschwerdepunkt der Stände war, daß die Steuer nicht durch den (seit einem Vierteljahrhundert nicht einberufenen) Landtag {440.} festgesetzt wurde und das neue Steuersystem das Prinzip „onus non inhaeret fundo“ durchbrach. Auch die wichtigste Beschwerde, das Militär betreffend, bezog sich auf eine nicht erst unter Joseph II. getroffene Maßnahme, auf die Einrichtung der siebenbürgischen Militärgrenze. Im Falle des Szekler-Grenzregiments wurde die Rechtswidrigkeit der Maßnahme bemängelt: Man könne die Szekler nicht zu Militärdienst und Steuerzahlung zugleich verpflichten, die Einrichtung der Militärgrenze habe die Rechtsordnung im Szeklerland gestört und zu vermögensrechtlichen Absurditäten geführt. Die Aufstellung des rumänischen Grenzregiments hielt das Memorandum deshalb für gefährlich, da zu befürchten stand, daß die Rumänen ihre Waffen zu Unruhen gebrauchen oder vereint mit den Rumänen der Walachei und des Banats das Land angreifen könnten. (Dazu ist zu erwähnen, daß an der Unterdrückung des Horea-Aufstandes auch rumänische Grenzer aus dem Banat teilnahmen und es keine Spur von einem Plan für ein gemeinsames bewaffnetes Auftreten der Rumänen Siebenbürgens, des Banats und der Walachei in diesen Jahrzehnten gegeben hat.)

Der Gedanke liegt nahe, daß dieses ständische Memorandum die programmatische Basis des Adels nach 1790 hätte bilden können; das war aber nicht der Fall. Es zeugt vom Verantwortungsbewußtsein der Führer des siebenbürgischen politischen Lebens, daß sie später, als die Möglichkeiten zum Handeln oder doch zur Meinungsäußerung gegeben waren, alles, was der Josephinismus geschaffen hatte, viel realistischer beurteilten als im Memorandum.

Die gesonderte Beschwerdeschrift der Sachsen wurde Ende 1787 fertiggestellt. Mag ihre Formulierung vielleicht milder ausgefallen sein als die der anderen beiden Nationen, ihr Ton jedenfalls war noch konservativer. Der Kaiser ermahnte die Verfasser der Memoranden durch den ungarisch-siebenbürgischen Kanzler zum Schweigen. Der Widerstand verstärkte sich dennoch, vor allem als sich Joseph II. 1788 an der Seite Rußlands in den Krieg gegen das Türkische Reich verstrickte und auch die Lasten und Gefahren der Kriegsoperationen (Heeresgutlieferungen, türkische Angriffe usw.) spürbar wurden. Das System des Kaisers wurde aber nicht von Siebenbürgen aus gestürzt – und nicht einmal dort. Die Revolte in den Niederlanden, die Mißerfolge im Türkenkrieg, die Spannung zwischen dem Reich und Preußen und die innere Unzufriedenheit – vor allem in Ungarn – wirkten alle in diese Richtung. Inwieweit der Josephinismus als spezifische Reformbestrebung des aufgeklärten Absolutismus bestehen blieb, stellte sich – sowohl im ganzen Reich als auch in Siebenbürgen – erst im nachfolgenden Jahrzehnt heraus. Joseph II. sprach auf seinem Sterbebett mit dem Restitutionsedikt – womit er eine ganze Reihe seiner Maßnahmen widerrief – auch seinem eigenen System das Todesurteil.

Ständische Reaktion und Reformbewegungen

Nach dem Restitutionsedikt dominierten ständische Reaktion, insbesondere ständische Restaurationsbestrebungen parallel zu einer sehr starken Bewegung, die mit dem Josephinismus die Errungenschaften der Aufklärung zu verteidigen suchte. An einigen Orten kamen Reformbestrebungen zur Geltung, die selbst den Josephinismus übertrafen. Die I790 sich nachdrücklich {441.} manifestierenden Nationalbewegungen haben die erwähnten Tendenzen einmal gestärkt, ein andermal gehemmt. Schließlich hatte die Politik der Reichsregierung, die sich vom realistischen, aufgeklärten Absolutismus Leopolds II. abwandte und sich auf eine Position der „Reaktion“ unter Franz I., zurückzog, einen starken Einfluß auf diesen ganzen Komplex.

Die Restauration vollzog sich im Munizipalwesen und bei der sächsischen Nation am leichtesten. Das Josephinische Komitatssystem zerfiel, die Distriktskommissionen verschwanden, und die sächsische Nationsuniversität erwachte zu neuem Leben. Der Standpunkt der Sachsen war: Treue zu den Habsburgern, gute Beziehungen zum Adel und Aufrechterhaltung der Union der drei Nationen.

Die ungarische und die Szekler Nation suchten eine Lösung mit einer längerfristigen Perspektive – und sahen sich zugleich zur Selbstverteidigung gezwungen. Die ungarischen Stände waren der Auffassung, die Union mit Ungarn sei das beste Mittel zum gemeinsamen Schutz ihrer ständischen Rechte, aber zugleich auch zu Verteidigung und Entwicklung ihrer Nationalität, die zum Teil bereits bürgerlich interpretiert wurde. Die erste Auseinandersetzung des ungarischen Landtags um die Union ging aber verloren. Die Zentralregierung wurde zu dieser Zeit bereits vom Prinzip „divide et impera“ geleitet, weshalb Leopold II. die Frage den siebenbürgischen Ständen vorlegte und sich ohne eine prinzipielle Aussage zur Union zum ungarischen König krönen ließ. Inzwischen wurden die Bauern Siebenbürgens aber von der Unruhe erfaßt, daß die Stände die josephinistischen Errungenschaften der Leibeigenenpolitik aufheben wollten. Die ungarischen und Szekler Stände begannen, sich – örtlich in entschieden habsburgfeindlicher Absicht – zu rüsten, und es bedurfte der Besonnenheit des von György Bánffy geleiteten Guberniums, damit aus der gegenseitigen Furcht kein Zusammenstoß erwuchs.

Als schließlich im Dezember 1790 auch in Siebenbürgen der Landtag zusammentrat, begannen sich die Stände vor allem mit der Wiederherstellung der „konstitutionellen Formen“ zu beschäftigen. Doch wählte man ganz vernünftig den hervorragendsten Josephinischen Staatsmann Siebenbürgens, György Bánffy, zum Gubernator. Die Vertreter einer oppositionellen Richtung forderten, einige leitende Beamte der Regierung für die Beschwerden der Stände verantwortlich zu machen, und der Landtag bat das Gubernium um Aufklärung über alle für das Land nachteiligen Entwürfe. Es war dies eine eigenartige Mischung von ständischem Rechtsschutz und dem Prinzip der Minister-Verantwortlichkeit.

Positiver war der Standpunkt der Stände in der Frage der ungarischen Amtssprache bzw. der Entwicklung der ungarischen Kultur. Sie ließen das Landtagsprotokoll ungarisch führen und befaßten sich mit dem Entwurf György Arankas für die erste, auch tatsächlich funktionstüchtige siebenbürgisch-ungarische Vereinigung akademischen Charakters, die Siebenbürgische Ungarische Gesellschaft für Sprachpflege.

Das dritte wichtige Thema der ersten Landtagssession war die Frage der Union mit Ungarn. Dabei war nun nicht nur mit der Unionsfeindlichkeit der Sachsen zu rechnen, sondern auch mit der Abneigung eines Teils der Szekler (die um ihre Sonderrechte besorgt waren) und weiter damit, daß die Protestanten im Falle einer Union einen Verlust ihrer Rechte befürchteten. Bevor freilich die Debatte über den Unionsentwurf begann, hatte Leopold II. {442.} am 25. Februar 1791 schon über die Trennung der Ungarischen von der Siebenbürgischen Hofkanzlei entschieden, was zugleich eine Vertagung des Unionsplanes bedeutete. Da der Landtag von dieser Entscheidung noch nichts wußte, faßte er einen Beschluß über die Voraussetzungen zur Union, der aber bloß folgendes enthielt: Siebenbürgen muß in die Eidesformel des ungarischen Königs aufgenommen werden; dem Gubernator muß das Recht gesichert werden, am ungarischen Landtag teilnehmen zu können; die Aufrechterhaltung der Bestrebungen Josephs II. zur Vereinigung der beiden Kanzleien und zur Abschaffung der ungarisch-siebenbürgischen Zollgrenze. Leopold II. verweigerte selbst diesem bescheidenen Unionsentwurf seine Anerkennung.

Schließlich begann sich der Landtag mit der königlichen Vorlage zu befassen, die zur Regelung der Verwaltung und der Leibeigenenfrage aufforderte. Damit begann eine Gesetzgebungsarbeit von solchem Ausmaß, wie sie von keinem Landtag Siebenbürgens vorher oder später unternommen wurde. Das Ergebnis waren 162 Gesetzentwürfe, ein systematisch aufgebautes Gesetzbuch, die spätfeudale Ständeverfassung Siebenbürgens.

Von den Gesetzen über die staatsrechtliche Lage Siebenbürgens stellte Gesetz Nr. II fest: die Habsburger besitzen Siebenbürgen als Teil der ungarischen Krone aufgrund des Rechtes der ungarischen Könige, und es darf anderen Teilen des Habsburgerreiches administrativ nicht angeschlossen werden.

Es entstanden 37 Gesetzentwürfe zu den folgenden Themen: Unionseid; gemeinsam auszuübende Legislative des Fürsten und der Stände; Geschäftsordnung des Landtages; Unveränderlichkeit der grundlegenden ständischen Rechte; das Recht der Stände, öffentliche Ämter zu bekleiden (wobei dieses Recht für die besitzlosen Adligen und die nicht-sächsischen Bürger beschnitten und für alle diejenigen ganz aufgehoben wurde, die nicht dem Adels- oder Bürgerstand angehörten); schließlich das Wahlrecht der Stände für die Bestellung von Landeswürdenträgern (das dem König nur das Recht zur Bestätigung einräumte); Aufrechterhaltung der vereinigten Ungarischen und Siebenbürgischen Hofkanzlei.

Unter den Gesetzen über die ständischen Rechte befanden sich auch solche über die Leibeigenen. In der Frage der Freizügigkeit blieb der Landtag recht zurückhaltend: er hob zwar die Erbuntertänigkeit auf, band aber den Umzug an strenge Voraussetzungen und erschwerte ihn damit. Das ausschließliche Eigentumsrecht an den Wäldern wurde den Grundherren zugesprochen.

Ein Ergebnis der Gesetzgebung im sprachlich-kulturellen Bereich war das Gesetz, das dem Ungarischen ein Vorrecht über die anderen in Siebenbürgen gebräuchlichen Sprachen gewährte; dadurch wurde das Ungarische in Siebenbürgen zur Amtssprache. Ein anderes Gesetz forderte dazu auf, den Entwurf über die Siebenbürgische Ungarische Gesellschaft für Sprachpflege zu bestätigen.

Die Stände beschäftigten sich auch ausführlich mit der Steuerfrage: sie erklärten aufs neue die Gültigkeit des Prinzips „onus non inhaeret fundo“; sie stellten die Steuerfreiheit des kirchlichen Adels, der Besitzer von Adelsbriefen, der Szekler Primipilen und Gemeinen und gewisser privilegierter Orte wieder her; dabei erklärten sie es zu ihrem Recht, die Steuer jährlich festzusetzen, zu erheben und einzutreiben.

{443.} Der Landtag beschloß schließlich auch mehrere sehr wichtige Gesetze über Religionsangelegenheiten. Das System der vier anerkannten Religionen wurde erneut ins Gesetz aufgenommen und zugleich der Orthodoxie, die auch bisher zu den geduldeten Konfessionen gehörte, die freie Religionsausübung eingeräumt. Das Toleranzpatent wurde mit einem Artikel novelliert, nach dem die Kinder aus Mischehen je nach ihrem Geschlecht die Religion ihrer Elternteile annehmen.

Unterdessen wurde der Landtag mit der rumänischen Nationalbewegung konfrontiert. Aus Wien traf der Supplex Libellus Valachorum ein, eine Zusammenfassung der rumänischen nationalen Forderungen.

Nach 1748 war die siebenbürgisch-rumänische Nationalbewegung jahrzehntelang nicht mehr mit offenen politischen Aktionen in Erscheinung getreten. Mit der Ausdehnung der rumänischen Intelligenz auf breitere Kreise, mit der historisierenden Legitimation des Nationalbewußtseins durch entsprechende Geschichtswerke, die alle die Ideen der romanischen Kontinuität proklamierten, mit der latinisierenden Spracherneuerung und mit dem Aufstieg von Rumänen in die höchste Schicht der Beamten waren freilich die Grundlagen für eine politisch-nationale Bewegung herangereift. Mit der gemeinsamen Plattform der weltlichen und uniert-kirchlichen Intelligenz, dem Supplex Libellus Valachorum, erreichte diese um 1790 ihren Höhepunkt.

Dieses Dokument war die wichtigste politische Schrift der Siebenbürger Rumänen des 18. Jahrunderts. Es war ein kollektives Werk, das in einem Personenkreis um den unierten Bischof Ignatie Darabant in Großwardein und in Wien zusammengestellt worden war. Sein Verfasser war vor allem Iosif Méhesi, und die historische Dokumentation stammte indirekt von Samuil Micu-Klein. Die Bittschrift wurde im März 1791 fertiggestellt. Ihre historische Argumentation orientierte sich an der Theorie der Kontinuität, ohne deren offenkundige Schwäche verbergen zu können. Denn zur Zeit der nationalen Erweckungsbewegungen bürgerlicher Prägung bediente man sich der Geschichte im allgemeinen als Beispielsammlung und neigte eher dazu, mit ihrer Hilfe Mythen zu schaffen, als die historische Realität zu erforschen oder gar eine solche anzuerkennen. Mit Recht wurde aber im Supplex Libellus festgestellt, daß die Rumänen das zahlreichste Volk in Siebenbürgen seien. Es wurde folgende Forderungen erhoben: Anerkennung der Rumänen als Nation; Gewährung derselben Rechte für den rumänischen Klerus, den Adelsstand und die Gemeinen, wie sie den jeweiligen Schichten der drei Nationen zugesichert wurden; gemischter oder ausschließlich rumänischer Sprachgebrauch in Munizipien und Gemeinden mit teilweise oder mehrheitlich rumänischer Bevölkerung. Der Supplex Libellus wollte den Platz der Rumänen noch im Rahmen der Ständegesellschaft bestimmen: Der rumänische Nationalismus hatte 1791 noch keine politischen Forderungen bürgerlichen Charakters. Als der griechisch-katholische sowie der orthodoxe Bischof sich 1792 an den Herrscher wandten, argumentierten sie: „Das vornehmste Recht der Siebenbürgischen Staatsbürger ist, an der Gesetzgebung und Staatsverwaltung verhältnismässigen Anteil zu haben, und zu diesem Ende Landtagsdeputierte und Staatsbeamte zu wählen, und zu solchen gewählt zu werden.“ Die Ungarn – d. h. die adligen Gutsbesitzer – lassen aber Rumänen nur selten Ämter bekleiden, „und hier liegt der eigentliche Grund der so schweren und so lang dauernden Unterdrückung der zahlreichsten Nation in {444.} Siebenbürgen“.* Ebd. Der ungarische Adel konnte sich innerhalb des Feudalsystems mit Recht auf seine Rechtsgleichheit sowie darauf berufen, daß es neben dem Landesadel keinen gesonderten rumänischen Adel gab. Die Verfasser des Supplex Libellus konnten also nicht damit rechnen, daß ihrer Nation als selbständiger politischer Einheit im System der drei Nationen ein Platz eingeräumt würde.

Fast zur gleichen Zeit mit dem Supplex Libellus Valachorum entstand die Sonderbittschrift des unierten Klerus an die Majestät mit denselben Grundforderungen, in der allerdings die Berufung auf die historische Kontinuität fehlte.

Leopold II. sandte beide Bittschriften an den Landtag weiter, mit dem Hintergedanken, es sei besser, wenn dieser die Verantwortung für die Ablehnung übernehme. Der Vortrag des Supplex Libellus wurde schweigend aufgenommen – die Stände mußten die Existenz der rumänischen Nationalitätenfrage in Siebenbürgen zur Kenntnis nehmen. Der Landtag nahm nach der Ausschußbehandlung dahingehend Stellung, daß die Rumänen im Gebiet der ungarischen und der Szekler Nation nicht mehr Bürgerrechte erwerben könnten als die übrigen Bürger, deren Rechte unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit die gleichen seien wie die des Adels, der Freien und auch der untertänigen Bauern. Die Sachsen vertagten eigentlich ihre Stellungnahme. Die Ausübung ihrer Religion stehe den Unierten frei – setzten die Stände fort, und zur freien Religionsausübung der Orthodoxen wurde ein Gesetzentwurf vorbereitet. Ihrer Auffassung nach war der Hauptgrund für die mangelnde Bildung der Rumänen in der Unwissenheit ihrer Priester zu suchen. Deshalb bekam der ständige Ausschuß für Kirchenangelegenheiten den Auftrag, eine diesbezügliche Lösung vorzubereiten.

Somit war es den Rumänen nicht gelungen, ihre Forderungen durchzusetzen. Eine solche Antwort auf die Frage der ständischen Gleichberechtigung war zu erwarten gewesen, und man konnte sich auch auf die Tatsache der freien Religionsausübung beider rumänischen Kirchen mit gutem Grund berufen. Sich als Nation in die Reihe der anderen einzureihen, erwies sich als unmöglich, weil ihnen ein starker Grundbesitzeradel fehlte.

Die Gesetzentwürfe des Landtages von 1790/91 wurden seitens der Zentralregierung gründlich überprüft. Der Vorschlag zur Union wurde durch ein Gesetz ersetzt, das die Sonderstellung Siebenbürgens fixierte. Es war keine Rede von gesetzlicher Festlegung einer Unveränderlichkeit der grundlegenden ständischen Rechte. Die Zentralregierung ließ in der Frage der absolutistisch interpretierten Hoheitsrechte keine Abstriche zu, ebensowenig bei der absoluten Kontrolle der ausländischen Studienreisen. Das Ungarische wurde mit einer Formulierung zur Amtssprache erklärt, die später zugunsten des Lateins mißdeutet werden konnte. Die Regierung war aber bereit, gewisse ständische Rechte zu gewähren. Die Organisation der Gerichte wurde – dem Restitutionsedikt entsprechend – in den früheren Zustand versetzt. Die Regierung bestätigte fast alle ständischen Vorschläge zu den Religionsangelegenheiten, so auch den über die freie Religionsausübung der Orthodoxen. Die für die Ausarbeitung der Reformvorschläge eingerichteten ständigen Landtagsausschüsse wurden von der Zentralregierung György {445.} Bánffys Leitung unterstellt, der je 8 von den gewählten Deputierten für die tatsächliche Arbeit ernennen mußte – womit zugleich die Oppositionellen ausgeschlosen werden konnten.

Um die Gesetzentwürfe von 1790/91 wurden auch auf den nachfolgenden zwei Landtagen Nachhutgefechte geführt – ohne wirklichen Erfolg. 1794/95 war die Stimmung noch unruhiger. Magnaten und mittlerer Adel fanden sich Anfang 1794 in der Jagdgesellschaft „Diana“ zusammen, deren Programm schon Elemente enthielt, die an den Vormärz erinnern (z. B. Übersetzung landwirtschaftlicher Fachliteratur, Entwicklung der Pferdezucht, Charaktererziehung der Jugend, Annäherung der Magnaten und des niederen Adels durch gesellschaftliche Beziehungen). Das Gubernium wurde aber auf das politische Übergewicht im Programm der „Jagdgesellschaft“ aufmerksam, und Bánffy gab ihr den weisen Ratschlag, sich aufzulösen, bevor den Mitgliedern etwas Unangenehmes zustoßen würde; dieser Rat wurde dann auch befolgt.

Im Sommer 1794 begann sich in Siebenbürgen die ungarische Jakobinerbewegung zu verbreiten. Auch die oppositionellen adligen Gutsbesitzer traten in Aktion: In einigen Komitaten erreichten sie die Einstellung der Rekrutierungsmaßnahmen, die schon eingezogenen Rekruten wurden entlassen, und es unterblieb jede Militärhilfe. Richter László Türi, der überlegene Führer der Opposition, arbeitete unter Mitwirkung anderer einen umfassenden Plan zur Reform des siebenbürgischen Militärwesens aus (ein 4000-Mann-Söldnerheer aus der Bauernschaft, in derselben Größe ein sich im Dienst monatlich ablösendes ständisches Heer unter dem Befehl des Landeskapitäns und der Kapitäne der drei Nationen). Der Plan gelangte auch vor den Landtag, aber die Regierung intervenierte entschlossen, da selbst Bánffy zu wissen glaubte, es handle sich dabei um eine sich zu den Prinzipien der französischen Revolution bekennende und eine „allgemeine Explosion“ vorbereitende Gruppierung, während der Generalkommandant Kenntnis darüber zu haben schien, daß die Führer dieser Organisation mit den Ständen 48 000 Mann zu den Waffen rufen könnten (dabei wurden die Jakobiner in Ungarn inzwischen bereits verhaftet!). Als sich Bánffy aber überzeugen konnte, daß dem Lande keine Gefahr der „Explosion“ drohte, hielt er es für ausreichend, die Angelegenheit mit der Amtsenthebung Türfis abzuschließen. Infolge seiner geschickten Taktik gab es in Siebenbürgen keine Jakobinerprozesse.

In welche Richtung das politische Denken sowohl der Stände als auch der Verwaltung in dieser Periode ging, war vor allem an der Tätigkeit der im Jahre 1791 eingesetzten ständigen Landtagsausschüsse abzulesen, die ja mit großem politischen Geschick von György Bánffy gelenkt wurden.

Die größten Schwierigkeiten machte die Bauernfrage. Zentral- und Landesregierung hatten bereits dreimal versucht, die Urbarialregulierung durchzusetzen – praktisch erfolglos. Das Hindernis war vor und nach 1791 das Feudalsystem Siebenbürgens. So bestimmte der Ausschuß die sog. Vollhufe mit 3,5–6 Joch Acker und 1,5–3,5 Joch Heuwiese, wofür wöchentlich zwei Tage Spann- oder drei Tage Handdienst geleistet werden sollten; der Frondienst der Häusler wurde mit 25–35 Tagen Handdienst im Jahr bemessen. Bei der Überprüfung des Vorschlages wollte das Gubernium bei der Vollhufe die Ackergröße auf 5–7,5 Joch (in manchen Fällen auf 10 Joch) und die Heuwiese auf ca. 2,5–6,5 Joch erhöhen, womit die Kanzlei im {446.} wesentlichen einverstanden war. Auf dem Landtag von 1810/11 behandelte nur ein vorbereitender Ausschuß das gesamte „Operatum“, und weder ihm, noch den Regierungsbehörden und dem Landtagsausschuß, die die Arbeit des ersteren überprüften, gelang es, einen Ausweg aus dem Sumpf der 1770er Jahre zu finden.

Die Schriften der Landtagsausschüsse würden übrigens eine ganze Bibliothek füllen, sie illustrieren in einem weiten – und dem Niveau der Epoche entsprechenden – Horizont fast alle wichtigen Momente des damaligen Lebens von der Umweltverschmutzung bis zur Festlegung von Methoden, mit denen die Rechtsnormen, die gewisse ethnische und Berufsgruppen – Juden, Zigeuner usw. – diskriminierten, gemildert werden konnten. Im Rahmen des Feudalismus wollte jedermann etwas verbessern und modernisieren.

Die umfangreiche wirtschaftspolitische Arbeit (deren zentralen Teil Joachim Bedeus, ein aufgeklärter Bistritzer Patriziersohn verfaßte), der umfassendste Entwurf auf diesem Gebiet seit 1751, bietet den besten Überblick über die Wirtschaft Siebenbürgens. Der Entwurf suchte vor allem nach einer Lösung, die Produktion zu steigern. Da er Siebenbürgen ganz in den Mittelpunkt stellte, war er wegen der Anwendung der Schutzzollpolitik und des Prinzips der Gegenseitigkeit in den Wirtschaftsbeziehungen mit den Erblanden für die Zentralregierung von vornherein nicht annehmbar.

Der Oppositionsführer László Türi stellte einen Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch zusammen, der wegen seiner aufgeklärten Auffassung dem Josephinischen Gesetzbuch von 1787 durchaus ebenbürtig war. Zudem wäre sein Gesetzbuch viel einfacher auf Siebenbürgen anwendbar gewesen als jenes.

Eine typisch aufgeklärte Konzeption entstand, als der Ausschuß für Kirchenangelegenheiten eine Lösung für die im Zusammenhang mit den Supplex Libellus Valachorum unentschiedenen Fragen, vor allem für das Bildungsproblem des rumänischen Volkes suchen mußte. Die sächsische Nation und auch Gubernialrat Michael Soterius bekannten sich zu einem Konzept der zwangsweise von oben vollzogenen Anpassung der Rumänen an die bei den drei Nationen bereits gültigen Normen in Form von strengen Bau- und Bekleidungsverordnungen, Einrichtung gewisser sächsischer Institutionen in den rumänischen Dörfern, Zwangsassimilation, „Reform“ der Unterhaltungsbräuche der Rumänen (darunter die Ausmerzung der Gaunerballaden). In der Konzeption von Mózes Bartha, einem juristisch gebildeten unitarischen Klausenburger Stadtrat, rückten Bildung (mit gewisser Verbreitung des Ungarischen), innere Reform der rumänischen Kirche und Gewerbeausbildung in den Mittelpunkt seiner Überlegungen. Der Ausschußvorsitzende, der Josephinist János Esterházy, und Bánffy selbst erkannten die Bildung als zentrale Frage an, doch sollte vor allem die Zahl der treuen und nicht die der gebildeten Staatsbürger vermehrt werden. Diese Konzeption hatte zum Ziel, vor allem die Priesterausbildung wesentlich zu verbessern – und setzte sich schließlich durch. Es erwies sich als unmöglich, die siebenbürgisch-rumänische Nationalitätenfrage als Politikum zu erfassen – und noch ausgeschlossener war es, darüber mit den Rumänen selbst zu verhandeln; im Ausschuß saß ja kein rumänisches Mitglied. Als der Entwurf alle Regierungsbehörden durchlaufen hatte, war davon nur noch der Vorschlag für die Gründung eines Ausbildungsseminars orthodoxer Priester und Lehrer übriggeblieben.

{447.} Die Ausschußvorschläge konnten erst 1810 dem Landtag vorgelegt werden; bis dahin waren die führenden Politiker der 1790er Jahre schon tot oder zu alt, und 1810/11 war die Gesetzgebung im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen bereits recht konservativ und „loyal“. Die Bilanz der zwanzigjährigen Periode war daher insgesamt negativ.

Bis in die 1830er Jahre blieb das kulturelle Leben Siebenbürgens somit darauf angewiesen, mit den wenigen Impulsen aus der Politik ihr Dasein zu fristen.

Kulturelle Bestrebungen und bürokratischer Absolutismus

Die europäischen geistigen Strömungen erfaßten das ganze geistige Leben Siebenbürgens. In der Philosophie war der Kantianismus vorherrschend geworden. Pál Sipos, der international bekannte Mathematiker, ging von Kant aus und arbeitete nach seiner Rezeption von Fichte und Schleiermacher eine eigene Philosophie aus, einen moralischen Idealismus, der die Aufklärung mit dem Christentum in Übereinstimmung zu bringen suchte. Sámuel Köleséri, Professor an den reformierten Hochschulen von Neumarkt und Straßburg, war zu jener Zeit in Ungarn und Siebenbürgen der gründlichste Kenner und Protagonist der Kantschen Philosophie.

Um 1790 wurde in Siebenbürgen der Barock vom Klassizismus abgelöst. Diese Wende erfolgte im Zeichen der Kontinuität und manifestierte sich vor allem in der städtischen Architektur der Bürgerhäuser.

Auf dem Gebiet der Naturwissenschaften setzte sich gleichfalls eine neue Entwicklung durch. Nach zwanzigjähriger Forschungsarbeit veröffentlichte Johann Christian Baumgarten den ersten Teil seiner großen botanischen Synthese Enumeratio Stirpium in Magno Transylvaniae Principatu praeprimis indigenarum, die international auf Anerkennung stieß. Seit 1804 wirkte Farkas Bolyai, ein Mitstudent von Gauß, mit seinen Fähigkeiten auf zahlreichen Gebieten als Professor an der reformierten Hochschule von Neumarkt, an der er einen naturwissenschaftlichen Unterricht begründete, der sich an europäischen Maßstäben messen konnte. In der Medizin nutzte Siebenbürgen bei der Pockenimpfung die modernsten Ergebnisse der Forschung mit ungewohnter Schnelligkeit, im Verlauf eines Jahres. Gleich mehrere Abhandlungen über die Mineralwässer Siebenbürgens entstanden, zuerst von Ferenc Nyulas (1800), der zur Einführung der Pockenimpfung anregte, dann von Vasile Popp (1821), Grubenarzt in Kleinschlatten (im übrigen der erste in rumänischer Sprache geschriebene medizinische Fachbeitrag). Popp hatte sich vorher in seiner Dissertation mit den Bestattungsgewohnheiten des rumänischen Volkes befaßt und damit für die Ethnographie eine bahnbrechende Arbeit geleistet, und stellte überdies die erste rumänische Bibliographie mit wissenschaftlichem Anspruch zusammen.

In dieser Periode versuchte man, die institutionellen Voraussetzungen für die einzelnen Nationalkulturen zu schaffen. Wie schon erwähnt, beschäftigte sich der Landtag 1790/91 bereits mit der Initiative von György Aranka zur Gründung der Siebenbürgischen Ungarischen Gesellschaft für Sprachpflege. Diese erste tatsächlich funktionierende ungarische Organisation mit dem Charakter einer Akademie erhielt zwar die Unterstützung des Landtages, die {448.} Zentralregierung verweigerte aber unter einem formalen Vorwand ihre Genehmigung. So übte sie ihre Tätigkeit – durch György Bánffys Gunst – zwischen 1793 und 1806 als Gesellschaft auf „Probe“ aus. Ihre Mitglieder waren vor allem Ungarn, die Gesellschaft hatte aber auch Beziehungen zu Sachsen und Rumänen. So veröffentlichte Martin Hochmeister die Aufsätze ihrer Mitglieder in der Siebenbürgischen Quartalschrift (Hermannstadt). Eines der Mitglieder war Ioan Piuariu-Molnar. Die Gesellschaft unterstützte mit Begeisterung die ungarische Schauspielkunst in Klausenburg, und mehrere – wie auch Aranka selbst – übersetzten Bühnenstücke für das Theater. Eine ganze Reihe von Plänen blieben unverwirklicht, z. B. die systematische Erschließung der Pflanzen- und Mineralwelt Siebenbürgens, die Verbesserung des naturwissenschaftlichen Unterrichts und die Propagierung einer großangelegten Nutzung der Naturschätze. Die Gesellschaft hatte auch die Gründung einer Bibliothek und eines Nationalmuseums geplant (bei den Sachsen erfüllt zu dieser Zeit schon die Bruckenthal-Sammlung diese Funktion) – jedoch ohne Erfolg. Ihre Tätigkeit war am Anfang des 19. Jahrhunderts schon stark erlahmt. Nach 1806 stellte sie mangels materieller Mittel und Interesse (auch infolge der allgemeinen Verschlechterung der politischen Atmosphäre) ihre Tätigkeit ganz ein. Mit ihr stand eine Gesellschaft zur Veröffentlichung von Manuskripten in Verbindung, die aber bloß einige Bände herausgeben konnte.

Der Aufschwung des kulturellen Lebens in Siebenbürgen war untrennbar mit seinen engen Beziehungen zur ungarischen Kultur verbunden. Gábor Döbrentei, der Sohn eines lutherischen Pfarrers, als Erzieher aus Ungarn nach Siebenbürgen verschlagen, gründete 1814 auf Anregung von Ferenc Kazinczy, der zentralen Gestalt des damaligen ungarischen Geisteslebens, die Zeitschrift Erdélyi Múzeum (Siebenbürgisches Museum), die in dieser Periode als die ungarische Zeitschrift vom höchsten Niveau galt. Ihr Erfolg ist einerseits auf den immer noch nachwirkenden Einfluß der Freimaurerei zurückzuführen, wie andererseits auf das entschlossenere Festhalten des siebenbürgisch-ungarischen Adels an seiner Muttersprache aufgrund seiner Fremdeinflüssen ausgesetzten, peripheren Lage (im Gegensatz zu Ungarn), weshalb sich auch die Schriftsteller als ständiges Vorbild auf den Adel beriefen. Die Hungersnot im Jahre 1817 und die Konkurrenz in Ungarn zwangen die Zeitschrift zur Einstellung.

Die mit dem gesellschaftlichen Leben eng verbundene Schauspielkunst hat viele Energien gebunden. Ihr siebenbürgisch-ungarischer Zweig besaß sein Zentrum an den protestantischen Hochschulen. Die ersten großen Gestalten der ungarischen Theatergeschichte waren Protestanten und Siebenbürger: János Kótai Pató, Pál Jantsó und József Benke. Die plötzlich und selbstbewußt auftretende ungarische Schauspielkunst fand im Gebäude der Ungarischen Nationalen Schaubühne (fertiggestellt im Jahre 1821) in Klausenburg ihre feste Heimstätte. Daß dieses Theater bis dahin überhaupt bestehen blieb, daran hatte der Organisator der ständischen Opposition Baron Miklós Wesselényi d. Ä. einen entscheidenden Anteil. Das Ensemble wurde auch von Gubernator Bánffy und seiner Gattin Josepha Palm, einer böhmisc-hösterreichischen Aristokratin, unterstützt.

Obwohl die Sprachpflege auch in Siebenbürgen ein vornehmes Ziel aller kulturellen Bestrebungen bildete, wurden die wahrhaft großen Ergebnisse außerhalb des Landes und seiner Institutionen erzielt, da die Regierung die {449.} Beziehungen zum Ausland nicht vollständig unterbinden konnte. Das Hauptwerk Sámuel Gyarmathis Affinitas linguae hungaricae erschien 1799 in Göttingen. Seine wissenschaftsgeschichtliche Bedeutung liegt darin, daß der Verfasser den lexikalischen und morphologischen Sprachvergleich auf die gesamte finnougrische Sprachfamilie ausgedehnt hatte, womit er zu einem der europäischen Pioniere auf dem Gebiet der vergleichenden Sprachwissenschaft geworden ist.

Ein anderer hervorragender siebenbürgischer Vertreter der Sprachwissenschalt war Sándor Körösi Csoma: er machte sich in diesen Jahrzehnten auf, um die vermeintliche ungarische Urheimat in Ostasien zu entdecken, stellte statt dessen aber das erste tibetisch-englische Wörterbuch zusammen.

Über die Geschichte der sächsischen Kultur dieser Periode ist nicht viel zu sagen. Das kulturelle Leben Hermannstadts erfuhr deshalb Einschränkungen, weil das Gubernium nach Klausenburg umzog. Die Pläne einer wissenschaftlichen Akademie wurden nicht verwirklicht. An ihrer Stelle wurde die Societas Philohistorum gegründet, die ihre Tätigkeit mit der Veröffentlichung siebenbürgischer Chroniken begann. Von den sächsischen Zeitschriften bestand die Siebenbürgische Quartalschrift bis 1801, später fortgesetzt durch die Provinzialblätter (1805–1824)

Mehr Erfolg erzielte das unter ungünstigsten Bedingungen entwickelte rumänische kulturelle Leben – aber nicht in Siebenbürgen, sondern vor allem in Ofen und Lemberg. Micu, Şincai und Maior gerieten in Konflikt mit der immer konservativer werdenden Kirchenführung und mit Bischof Ioan Bob, der zwar vortrefflich wirtschaftete, sich aber in der Rolle des Kulturpolitikers gefiel und die ihm an Begabung Überlegenen verfolgte. Jene nahmen in der Ofner Universitätsdruckerei Stellungen an, wobei diese Druckerei durch ihre Führungsrolle in der rumänischen Buchproduktion auch für die Donaufürstentümer zu einem kulturellen Zentrum wurde. (Auch reiche Bojaren aus der Walachei und der Moldau ließen hier gerne belletristische Werke herausgeben, später auch politische Schriften, die das Recht auf nationale Selbständigkeit ihrer Heimat beweisen sollten.) Charakteristischerweise versuchte Ioan Piuariu-Moinar in Siebenbürgen vergeblich, eine Zeitung zur Volksaufklärung herauszugeben und eine philosophisch-wissenschaftliche Gesellschaft zu gründen, aber nach dem Bankrott seiner Tuchmanufaktur erwies sich die Herausgabe orthodoxer kirchlicher Fachbücher für das ganze rumänische Sprachgebiet in Ofen für ihn als viel rentabler. Während der stets nach Kompromissen suchende Samuil Micu-Klein und der in seinem Nonkonformismus fast moderne Gheorghe Şincai bloß einen Bruchteil ihres Lebenswerkes zu veröffentlichen vermochten, wurde der taktisch klug handelnde Petru Maior zum produktivsten rumänischen Schriftsteller seiner Epoche. Ihm gelang es am besten, die Geschichtsanschauung der Aufklärung der Nachwelt zu vermitteln, als er 1812 sein Hauptwerk über die Urgeschichte der Siebenbürger Rumänen Istoria pentru inceputul romanilor in Dacia (Geschichte der Anfänge der Rumänen in Dazien) veröffentlichte. In diesem Buch behandelte er die Geschichte Siebenbürgens im wesentlichen bis zur ungarischen Landnahme, in der pragmatischen und noch rational debattierenden Betrachtungsweise der Periode, wobei er es auch vermied, andere für den Verlauf der rumänischen Geschichte verantwortlich zu machen. Dieses Werk wurde zur Bibel der kommenden rumänischen Generationen diesseits und jenseits der Karpaten.

{450.} Aus den ersten wichtigeren Werken der siebenbürgisch-rumänischen Belletristik ragte das Buch Ţiganiada von loan Budai-Deleanu weit heraus. Diese ausgezeichnete Persönlichkeit der rumänischen Aufklärung nahm an den Streitigkeiten um den Supplex Libellus Valachorum teil (als Verfasser der Widerlegung, als Antwort auf die Pamphlete, die die Kontinuitätstheorie angegriffen hatten), und 1804 stellte er auch eine neuerliche rumänische nationale Bittschrift an den Herrscher zusammen. Sein Name wurde aber vor allem durch die Ţiganiada bewahrt. Sie ist ein bittersüßes „Gegenepos“ über die Zigeuner, denen der gegen die Türken kämpfende, erbarmungslos strenge walachische Fürst Vlad Ţepes als Gegenleistung für ihre Hilfe beim Kampf gegen den Türken die Gründung eines selbständigen Staates anbot. Statt diese Hilfe zu leisten, begannen sie beim vorübergehenden Abklingen der Türkengefahr heftige Debatten darüber, ob die Verfassung ihrer künftigen Heimat demokratisch oder monarchisch sein solle. Keine der unterschiedlichen Gruppen wollte aber die Macht mit einer anderen teilen, und schließlich fielen sie in ihre herkömmliche Anarchie zurück, womit sie auch die Möglichkeit zur Staatsgründung einbüßten. Das waren bittere Weisheiten des mit dem Jakobinismus liebäugelnden, in der Lemberger Einsamkeit alternden „Josephinisten“ als Lehre für sein eigenes Volk wie für andere.

Die orthodoxen rumänischen Schriftsteller erfüllten innerhalb der rumänischen Kultur die Ansprüche ihrer Leser auf „populäre“ Lektüre. War die Universitätsdruckerei in Ofen ein Zentrum für die Herausgabe wissenschaftlicher oder populärwissenschaftlicher Werke, so erschienen in den Druckereien in Hermannstadt und Kronstadt vor allem „Volksbücher“ für die Mittelschichten aus der Feder Vasile Arons und des auch mit der ungarischen Kultur vertrauten Ioan Barac. Der Direktor der orthodoxen rumänischen Volksschulen Radu Tempea folgte zwar in seiner rumänischen Grammatik von 1797 der latinisierenden Tendenz, mit Rücksicht auf das einfache Volk aber nicht allzu puristisch.

Der Zwang zu kleinkarierter Geistigkeit kam aber auch innerhalb der orthodoxen Kirche zur Geltung; in dieser verstärkte sich der griechisch-katholische Druck ständig. Um die internen konfessionellen Zwistigkeiten zu vermeiden und mehr politisch-nationale Interessen zur Geltung zu bringen, schlugen 1798 der Bruder von Ion Budai-Deleanu, Aron, der Konsistorialsekretär und Thesaurariatsbeamter Tempea sowie ein anderer hoher Geistlicher der Wiener Regierung eine dem Namen nach katholische Kirchenunion vor, die aber inhaltlich den orthodoxen Ritus und das östliche Kirchenrecht bewahren und der kirchlichen Autonomie mehr Geltung einräumen sollte. Angesichts der schwierigen außenpolitischen Lage und aus Sorge vor eventuellen Volksbewegungen wies das Gubernium den Entwurf zurück. So mußte die orthodoxe Kirche die Expansion der Griechisch-Katholischen auch weiterhin hinnehmen. Dennoch oder gerade deshalb werden die Orthodoxen zu Initiatoren der Erweckungsbewegung der rumänischen Nationalkultur jenseits der Karpaten. Von der Generation der großen Trias gelangte bloß Piuariu-Molnar in die Gebiete jenseits der Karpaten, und er erwähnte verbittert und mit aller Schärfe, durch die er wohl propagandistisch auf die Wiener Regierung einwirken wollte, daß infolge der starken Auswanderung der gebildeten Siebenbürger die rumänischen Fürstentümer den Nutzen aus der siebenbürgischen Bildung zögen. In den 1810er Jahren ging aber Gheorge Lazăr nach einem Konflikt mit seinem Bischof nach Bukarest, wo er das {451.} Hochschulwesen in rumänischer Sprache organisierte (wodurch das Griechische verdrängt wurde), für das sich später viele, aus Siebenbürgen gekommene Angehörige der Intelligenz engagierten.

Berücksichtigt man die Rolle Siebenbürgens in der ungarischen und rumänischen Nationalkultur, dann ist zu verstehen, warum und in welchem Ausmaß gerade die Siebenbürger in der öffentlichen Meinung beider Völker zu Trägern der traditionsbewahrenden wie das Neue vermittelnden nationalen Werte wurden. Aber für die Erfüllung dieser Aufgabe mußten in Siebenbürgen noch zwei von Politik fast gänzlich freie Jahrzehnte vergehen.

In den 1810er Jahren gab es in Siebenbürgen bloß ein einziges erwähnenswertes politisches Ereignis, nämlich den bereits fünften Versuch einer Urbarialregulierung. Auf dem Landtag 1810/11 wurde der Entwurf von 1790/91 des ständigen Ausschusses für die Urbarialregulierung nicht grundsätzlich behandelt. 1813 brach aber eine Hungersnot aus, und die Leibeigenen flohen in die rumänischen Fürstentümer, nach Ungarn oder in verschont gebliebene Gebiete Siebenbürgens. Franz I. forderte daher am 31. Dezember 1813 von Kanzler Sámuel Teleki einen Entwurf für eine Urbarialregulierung, und die Kanzlei unterbreitete nach zwei Wochen eine überarbeitete Fassung des ungarischen Pendants. Diesem schnellen Schritt folgte eine Pause von mehreren Jahren. 1817 bereiste aber Franz I. Siebenbürgen, das im schlimmsten Jahr der Hungersnot einen schrecklichen Anblick bot. Der König forcierte die Urbarialregulierung beim greisen Gubernator Bánffy, der dafür auch eine Kommission aus Beamten des Guberniums und der Munizipalbehörden zusammenstellte, die aufgrund des Entwurfs des ständigen Ausschusses von 1790/91 die Regulierung durch den Landtag einführen sollte. Schließlich sollte der Staatsrat am 17. Mai 1819 eine Entscheidung über das neue Urbar treffen. Vorläufig wurde die Größe der Bauernhufen nicht festgelegt: dazu hielt man eine neuerliche Konskription für erforderlich. Eine wichtige Neuheit des Entwurfes bestand darin, daß man nach Ablauf eines halben Jahrhunderts wagte, den Frondienst endlich aufgrund der ungarischen Lösung zu bemessen: wöchentlich einen Tag Spanndienst oder zwei Tage Handdienst. Das wäre eine große Erleichterung gewesen, obwohl die Bauern in Siebenbürgen damit immer noch ungünstiger gestellt waren als in Ungarn, da ihre Hufen auf jeden Fall kleiner ausfielen.

Mit dem Entwurf war aber in Siebenbürgen selbst niemand zufrieden. Die Zentralregierung hielt es für angebracht, für die praktische Ausführung der Regulierung unabhängige ungarische Regierungsbeamte als königliche Kommissare unter Leitung von Graf Antal Cziráky, dem ungarischen Vizepräsidenten der Ungarischen Hofkammer, nach Siebenbürgen zu schicken.

Auch die adligen Gutsbesitzer waren mit dem Entwurf unzufrieden. In Protestresolutionen der Komitatsversammlungen wurden fast alle nur möglichen einschlägigen Paragraphen des ungarischen Staatsrechts und – soweit es nötig erschien, in vorsichtiger Form – auch der Gesellschaftsvertrag von Rousseau als Argumente angeführt. An der Auseinandersetzung beteiligten sich auch einige Führungspersönlichkeiten des künftigen siebenbürgischen Liberalismus: Miklós Wesselényi d. J., ein am Beginn seiner Laufbahn stehender Politiker, Ádám Kendeffi und andere. Im Streit um das Urbar vermischten sich nämlich der Konservativismus des Adels, der seinen Colonen keine Vergünstigungen gewähren wollte, mit einem janusköpfigzweideutigen {452.} ständischen Verfassungsschutz, der eine Lösung der Frage durch den Landtag verlangte. Die Wege des konservativen und des zukünftigen liberalen Besitzadels führten nach der Auseinandersetzung 1819/20 in ganz verschiedene Richtungen; letzterer gab schließlich selbst den Anstoß zur Lösung der Bauernfrage.

Die Unzufriedenheit der untertänigen Bauern war von anderer Art. Im Zusammenhang mit der Urbarialregulierung brachen zahlreiche Bauernaufstände aus, deren Herde das Komitat Doboka, der östliche Rand des Komitats Kolozs und die Komitate Küküllõ, Unter- und Ober-Fehér waren. Den Streitgegenstand bildete im allgemeinen das Hufenland. Die Bauern forderten die Vermessung ihrer Felder und beklagten das Unrecht früherer Landvermessungen. Es kam aber auch vor, daß sie in der Militärgrenze dienen wollten oder, noch öfter, daß sie ihre Frondienste auf das Maß des neu festgesetzten Urbars herabsetzen lassen wollten.

Unter solchen Umständen mußte dieser Urbarentwurf dasselbe Schicksal erleiden wie die früheren: er blieb vor seiner Einführung stecken. Die politische Entwicklung der aristokratischen Grundbesitzerelite, die über die oppositionellen Gedanken der 1790er Jahre vielleicht von ihren Vätern einigermaßen informiert worden war und im Kreise um Kazinczy und Gábor Döbrentei gelernt hatte, sich am geistigen Leben der Epoche neu zu orientieren, ging gerade in den 1820er Jahren ihren Weg von der Aufklärung zum Liberalismus.

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58. Griechisch-orthodoxe rumänische Kirche von Kronstadt-Obere Vorstadt, 16–18. Jahrhundert. Der Turm entstand 1752 mit Unterstützung der russischen Zarin Elisabeth

58. Griechisch-orthodoxe rumänische Kirche von Kronstadt-Obere Vorstadt, 16–18. Jahrhundert. Der Turm entstand 1752 mit Unterstützung der russischen Zarin Elisabeth

59. Eine griechisch-katholische Apologie. Blasendorf, 1750

59. Eine griechisch-katholische Apologie. Blasendorf, 1750

60. Rumänischer Druck aus Blasendorf mit den Typen von Miklós Misztótfalusi Kis, 1763

60. Rumänischer Druck aus Blasendorf mit den Typen von Miklós Misztótfalusi Kis, 1763

61. Rumänischer Druck aus Blasendorf mit kyrillischen Typen, gestochen von István Páldi Székely, 1763

61. Rumänischer Druck aus Blasendorf mit kyrillischen Typen, gestochen von István Páldi Székely, 1763

62. Ring (Hauptplatz) in Blasendorf mit dem griechisch-katholischen Dom und dem theologischen Institut, um 1900. Ansichtskarte

62. Ring (Hauptplatz) in Blasendorf mit dem griechisch-katholischen Dom und dem theologischen Institut, um 1900. Ansichtskarte

63. Fresko der griechisch-katholischen rumänischen Kirche von Fogarasch, 18. Jahrhundert

63. Fresko der griechisch-katholischen rumänischen Kirche von Fogarasch, 18. Jahrhundert

64. Horea und Cloşca an der Spitze ihrer Truppen. Kupferstich, 1780er Jahre

64. Horea und Cloşca an der Spitze ihrer Truppen. Kupferstich, 1780er Jahre

65. Ring (Hauptplatz) von Hermannstadt mit dem Bruckenthal-Palast, 1778–1779. Aufnahme von Josef Fischer, 1930er Jahre

65. Ring (Hauptplatz) von Hermannstadt mit dem Bruckenthal-Palast, 1778–1779. Aufnahme von Josef Fischer, 1930er Jahre

66. Bibliothek Batthyaneum von Karlsburg. Gebäude: nach 1781, Interieur: um 1820

66. Bibliothek Batthyaneum von Karlsburg. Gebäude: nach 1781, Interieur: um 1820

67. Sámuel Teleki. Ölgemälde von Johann Tusch, 1798

67. Sámuel Teleki. Ölgemälde von Johann Tusch, 1798

68. Samuel Bruckenthal. Ölgemälde Martins van Meytens, kurz vor 1770

68. Samuel Bruckenthal. Ölgemälde Martins van Meytens, kurz vor 1770

69. Hoffassade des BánffySchlosses von Bruck. Erbaut von Johann Eberhard Blaumann, Mitte des 18. Jahrhunderts

69. Hoffassade des BánffySchlosses von Bruck. Erbaut von Johann Eberhard Blaumann, Mitte des 18. Jahrhunderts

70. Der einstige Maria-Theresia-Salon im Bánffy-Schloß von Bruck

70. Der einstige Maria-Theresia-Salon im Bánffy-Schloß von Bruck

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71. Wesselényi-Schloß in Zsibó, 1778–1785

71. Wesselényi-Schloß in Zsibó, 1778–1785

72. Überdachte Hängebrücke in Thorenburg. Geschaffen vom Baumeister János Kövecsi, 1797–1804

72. Überdachte Hängebrücke in Thorenburg. Geschaffen vom Baumeister János Kövecsi, 1797–1804

73. Schmelzofen von Kleinschlatten, 1799

73. Schmelzofen von Kleinschlatten, 1799

74. Zuckerfabrik von Hermannstadt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

74. Zuckerfabrik von Hermannstadt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

75. Neumarkt von Südosten. Stahlstich von Sámuel Nagy, 1827

75. Neumarkt von Südosten. Stahlstich von Sámuel Nagy, 1827

76. János Bolyais

76. János Bolyais Appendix (Grundlegung der nicht-euklidischen Geometrie), 1833

77. Die historische Arbeit Petru Maiors über die Herkunft der Rumänen, Ofen 1834

77. Die historische Arbeit Petru Maiors über die Herkunft der Rumänen, Ofen 1834

78. General Bem bei der Einnahme Hermannstadts, am 11. März 1849. Lithographie

78. General Bem bei der Einnahme Hermannstadts, am 11. März 1849. Lithographie