3. Die drei Nationen Siebenbürgens (1360–1526)


Inhaltsverzeichnis

Der Nationsbegriff in Siebenbürgen

Einen gesonderten Abschnitt in der Geschichte des europäischen Feudalismus bildet die Ständeperiode, gekennzeichnet von einer Ablösung der Alleinherrschaft des Herrschers und seiner engeren Umgebung durch die Teilnahme von Körperschaften gewisser privilegierter Schichten an Gesetzgebung und Regierung. Diese Körperschaften werden als Stände, in Siebenbürgen als Nationen bezeichnet. Im allgemeinen waren die Stände des hohen und mittleren Adels sowie des städtischen Bürgertums in den Landtagen vertreten. Der hohe Klerus bildete entweder einen eigenen Stand oder gehörte (wie in Ungarn) der Aristokratie an. Der Entstehungsprozeß der Stände setzte in Ungarn bereits zum Ende des 13. Jahrhunderts ein, als sich im Landtag eine gesonderte Sitzordnung für den Hochadel (die sog. Barone), sowie die mittel- und kleinadligen Grundbesitzer entwickelte. Diese Entwicklung wurde aber durch die Anarchie der Provinzherren und die ausschließlich auf die Barone gestützte Herrschaft der Anjou-Könige bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts unterbrochen. Ein Landtag, der das Gesetzgebungsrecht für sich beanspruchte, tagte erstmals 1439, unter Teilnahme der Vertreter der Barone, des übrigen Adels und der königlichen Freistädte. Fast gleichzeitig beriefen 1437 in Siebenbürgen die Führer der drei „Nationen“ (natio), des Adels, der Szekler und der Sachsen, auf eigene Initiative ihre erste Provinzvollversammlung ein. Ihre Beschlüsse hatten keine Gesetzeskraft, weil solche nur der vollständige ungarische Landtag fassen konnte, an dem auch die Siebenbürger teilnahmen. Sie konnten nur Statuten für die spezifischen Verhältnisse in Siebenbürgen erlassen. Dennoch waren es {218.} Ständeversammlungen, selbst wenn diese Stände ganz anders geartete politische Gebilde waren als die Stände des ungarischen Landtages. Darum wurden sie auch „Nationen“ genannt.

{216.}{217.} Karte 13. Griechisch-orthodoxe rumänische Kirchen bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts

Zu Beginn des 15. Jahrhunderts wurde in Ungarn im allgemeinen der Adel als „Nation“ verstanden. Dieser Begriff hatte weniger eine ethnische als vielmehr eine gesellschaftlich-politische Bedeutung. Noch stärker traf dies für das Land Siebenbürgen zu, in dem die „Nation“ eine über eigene Privilegien verfügende Gesellschaftsschicht, einen Stand bezeichnete. Mitglieder einer so verstandenen „Nation“ konnten nur über individuelles oder kollektives Besitzrecht verfügende Personen sein; ein besitzloser Bauer ungarischer, sächsischer oder rumänischer Nationalität verblieb außerhalb dieses ständischen Rahmens, genoß keine seiner Freiheiten, sondern war von seinem Grundherrn abhängig.

Der siebenbürgischen Adels-„Nation“ gehörten – der allgemeinen ungarischen Praxis entsprechend – alle freien, kriegspflichtigen Grundherren ohne jeden ethnischen Unterschied an, wenn sie persönlich ein Gut besaßen und nicht Mitglied einer Gemeinschaft wie die Szekler oder Sachsen waren. Szekler und Sachsen konnten gleicherweise Adlige sein, und auch eine beträchtliche Anzahl von Rumänen wurde in die Reihe des Adels aufgenommen. Die Magyarisierung der sächsischen und rumänischen Adligen erfolgte keinesfalls prinzipiell – gab es doch zu allen Zeiten im ungarischen Adel auch eine Schicht nichtungarischer Muttersprache –, sondern durch die Anpassung an die Mehrheit, ohne daß eine Übernahme der ungarischen Sprache irgendwann bewußt erzwungen worden wäre. Die adlige Lebensform war spezifisch ungarisch, ihre Ausstrahlung führte gewollt oder ungewollt zur Assimilation. Die Szekler „Nation“, also die Gesamtheit der Bevölkerung mit Szeklerrecht, hatte damals längst keine eigene ethnische Basis mehr; die Allgemeinheit hielt die Szekler für die ungarischsten aller Ungarn. Nur die sächsische „Nation“ bedeutete zugleich ein eigenes Ethnikum, aber auch dieses umfaßte nicht die Gesamtheit aller Deutschen in Siebenbürgen, weil die deutschen Bürger der Komitatsstädte sowie die sächsischen Hörigen in den Komitaten nicht der natio saxonica angehörten. Eine rumänische „Ständenation“ wiederum existierte überhaupt nicht, weil deren Entwicklung durch die Herrschaft der Woiwoden und Knesen über das rumänische Gemeinvolk, durch die Beseitigung der rumänischen „Freiheit“ verhindert wurde. Die rumänischen Adligen wurden Angehörige der Adels-„Nation“, und die zu ihren Untertanen gewordenen Rumänen verloren ihre Zugehörigkeit zum rumänischen Stand und dem mit ihm verbundenen Recht, außer dem Schaffünzigstel keine Steuer zu zahlen und von selbstgewählten Richtern gerichtet zu werden.

Das Gemeinschaftsleben der ständischen „Nationen“ – Ungarn, Szekler und Sachsen – beschränkte sich anfangs nur auf die Bestrebungen zur Aufrechterhaltung und möglichen Ausdehnung ihrer Privilegien sowie auf die lokale Selbstverwaltung. Der Gedanke an eine gemeinsame politische Tätigkeit kam vorerst nicht auf. Spuren des Bewußtseins einer siebenbürgischen Interessengemeinschaft zwischen Adel, Szekler und Sachsen finden sich im 14. Jahrhundert ebenfalls nicht. Zu dieser Zeit war Siebenbürgen bloß ein geographischer Begriff, und wenn man es auch innerhalb des einheitlichen ungarischen Königreiches bis zu einem gewissen Grad als ein gesondertes Gebiet betrachtete, so lag das nicht am Lokalpatriotismus der Völker {219.} Siebenbürgens, sondern an der außergewöhnlichen Befugnis des Woiwoden. Als Oberrichter, Statthalter und Befehlshaber der siebenbürgischen Komitate in einer Person besaß der Woiwode eine Macht, die die Szekler- und Sachsengebiete unvermeidbar in seinen Herrschaftsbereich mit einbezog. Formal wurden sie allerdings durch vom Woiwoden unabhängige Gespane regiert. Die Szekler und Sachsen bestanden auch darauf, weil sie befürchteten, bei gemeinsamer Gerichtsbarkeit und Verwaltung mit dem Adel würde ihre eigene Rechtsordnung vom Gewicht des Adelsrechtes in den Hintergrund gedrängt werden. Der König war an einer einheitlichen Lenkung der entfernten Provinz interessiert und sicherte im allgemeinen dadurch die Harmonie zwischen den siebenbürgischen Würdenträgern, daß er den Szekler Gespan, der gleichzeitig auch Gespan von drei (Bistritz, Kronstadt und Mediasch-Selyk) der vier sächsischen Distrikte war, aus der Verwandtschaft des Woiwoden oder unter den ihm Nahestehenden auswählte.

Die ersten institutionellen Kontakte zwischen Adel, Szeklern und Sachsen wurden ebenfalls über den Woiwoden geknüpft. Häufig kam es zu besitzrechtlichen, militärischen oder Verwaltungsfragen, zu Prozeßsachen, an denen alle drei interessiert waren. Zur Beilegung dieser Angelegenheiten berief der König am Ende des 13. Jahrhunderts noch persönlich die Provinzvollversammlung (generealis congregatio) ein, an der – wie gesehen – auch die Rumänen noch teilnahmen. Der Woiwode Ladislaus Kán berief im ersten Jahrzehnt des 12. Jahrhunderts eigenmächtig derartige Versammlungen ein, und später in der Zeit zwischen 1322 und 1414 alljährlich der jeweilige Woiwode im Auftrage des Königs, und zwar auf der Kreuzritterwiese bei Thorenburg, einem Besitz des Johanniterordens. Häufig erschienen dabei nur die Adligen, denen sich gelegentlich, wenn es ihnen nötig schien, die Szekler und Sachsen anschlossen. Für die rumänischen Knesen der königlichen Distrikte hielten die Vizewoiwoden gesonderte Gerichtsversammlungen ab. Die Begegnungen bei Thorenburg dienten den Führern des Adels, der Szekler und Sachsen dazu, ihre gemeinsamen Interessen zu erkennen.

Nach 1414 wurden die jährlichen Vollversammlungen der Woiwoden politischer Veränderungen wegen eingestellt, womit sich auch keine Gelegenheiten mehr für institutionelle Kontakte zwischen den drei Nationen ergaben. Mit Ludwig I. (1382) starb die männliche Linie des Hauses Anjou aus, was zu schweren inneren Zwistigkeiten um die Thronfolge führte. Die durch Karl Robert und Ludwig im Schach gehaltene Oligarchie gewann erneut die Oberhand, und Parteienkämpfe erschütterten den Frieden des Landes. Der aus dem Bürgerkrieg als Sieger hervorgegangene neue König Sigismund von Luxemburg (1387–1437) mußte sich damit abfinden, die Herrschaft mit der mächtigen Aristokratie zu teilen. Die Aufmerksamkeit und Tätigkeit der aristokratischen Würdenträger war primär auf die Erhaltung ihres Anteils an der Zentralgewalt gerichtet, teilweise übten sie ihre Ämter nicht einmal mehr persönlich aus, sondern betrauten ihre Familiaren damit. Der König wollte sich damit helfen, daß er für die wichtigsten Ämter jeweils zwei Personen zugleich ernannte, aber auch das änderte nichts an der Lage. In Siebenbürgen versah zwischen 1395 und 1401 und dann zwischen 1409 und 1414 Stibor von Stiboritz, der einstige ausgezeichnete polnische Kriegsführer König Ludwigs I. und Vertraute König Sigismunds, von Zeit zu Zeit noch selbst die Woiwodenpflichten, seine Nachfolger aber, Nikolaus (Miklós) und Ladislaus (László) Csáky, Vater (1415–1426) und Sohn (1427–1437), ließen sich über {220.} zwei Jahrzehnte lang nicht einmal in Siebenbürgen blicken, an ihrer Stelle regierte der Vizewoiwode Lóránd Váraskeszi Lépes. Zusammen mit seinem Bruder, Bischof György, vertrat er zwar gezielt die Interessen seiner Familie, aber zur politischen Führung der Provinz war er schon deshalb nicht in der Lage, weil ihm als Vizewoiwoden das Ansehen eines Woiwoden mangelte. Gerade aber in diesen Jahren hätte Siebenbürgen in einem der kritischsten Abschnitte seiner Geschichte einer gerechten und Schutz bietenden Herrschaft besonders bedurft.

Türkengefahr und Bauernkrieg

Vom Süden her näherte sich Ungarn eine Gefahr, wie sie das Land seit dem Mongolensturm nicht mehr erlebt hatte. Nachdem die Osmanen in einem knappen halben Jahrhundert die Völker auf dem Balkan überrannt hatten, bedrohten sie Ende des 14. Jahrhunderts bereits die ungarische Grenze. Schon Ludwig I. hatte 1375 einen ihrer Angriffe zurückschlagen müssen. Der ungarische Vasall, der walachische Woiwode Mircea, versuchte zwar heldenhaften Widerstand zu leisten, war aber gezwungen, nach Siebenbürgen zu flüchten, wo er König Sigismund um Hilfe bat. 1395 kehrte er mit einem ungarischen Heer zurück, wurde aber erneut geschlagen, und einer der ungarischen Heerführer, István Losonczi, fiel im Kampf. König Sigismunds Kreuzzug, an dem unter ungarischer Führung außer westlichen Rittern auch die Freiheitshelden der Balkanvölker teilnahmen, endete 1396 bei Nikopolis mit einer blutigen Niederlage.

Damit war das militärische Vorfeld Siebenbürgens, die Walachei, naturgemäß verloren: Mircea wurde ein auch den Türken steuerpflichtiger Vasall. König Sigismund trug schwer an dem Schicksal seines walachischen Lehnsmannes, und die ungarischen Truppen eroberten noch mehrmals für die von den Türken vertriebenen Woiwoden deren Thron zurück. Diese Aufgabe wurde aber immer schwieriger, weil sich die zahlreichen rumänischen Thronprätendenten um Hilfe an die Türken wandten. Sobald die ungarischen Streitkräfte abgezogen waren, griffen sie wieder an der Spitze türkischer Heere an und vertrieben den Schützling der Ungarn nach Siebenbürgen. Die Walachei wurde so zum ständigen Kriegsschauplatz, und die Türken fielen – regelmäßig von dem zu ihnen übergegangenen Woiwoden begleitet – immer häufiger in Siebenbürgen ein.

In dieser Situation wandte sich König Sigismund im Jahre 1419 an die siebenbürgischen „Nationen“, und zwar erstmals an den zu Beschlüssen von Gesetzeskraft berechtigten Ständetag. Auf seinen Vorschlag hin wurde verfügt, daß bei einem türkischen Angriff jeder dritte Adlige und jeder zehnte Bauer den unmittelbar bedrohten Szeklern und Sachsen bewaffnet zu Hilfe kommen müsse. Das war auch sehr nötig, denn 1420 versuchte Woiwode Nikolaus Csáky bei Hotzin ausnahmsweise selbst einem türkischen Heer Widerstand zu leisten, wurde aber geschlagen. Die Angreifer verwüsteten das Komitat Hunyad und Broos und verschleppten einen Großteil der Bevölkerung in die Sklaverei. 1421 erschienen die Türken vor den Mauern Kronstadts und schlugen die Truppen der Sachsen und Szekler. 1432 fielen türkische und walachische Truppen ein, die mit Ausnahme der sich erfolgreich in ihren neu {221.} errichteten Mauern verteidigenden Kronstädter und Hermannstädter dem Sachsenland und auch dem Szeklerland schwere Schäden zufügten.

Die immer schwereren Verteidigungslasten hatten in erster Linie die Bauern zu tragen. Die rumänischen Bauern mußten nur nach ihren Schafherden Steuern zahlen, als griechisch-orthodoxe Gläubige aber nicht den Kirchenzehnten. Als aber die ungarischen und sächsischen Bauern mit der beginnenden Urbanisierung anfingen, massenweise ihre Grundherren zu verlassen und in die Städte zu ziehen, siedelten die Grundbesitzer auf den leerstehenden Hufen Rumänen an. Auf Ersuchen des siebenbürgischen Bischofs war der König damit einverstanden, daß die sich auf den von den römisch-katholischen Bauern verlassenen sog. „christlichen Feldern“ ansiedelnden Rumänen den pro Hufe zu erstattenden Kirchenzehnten zu zahlen hätten. Diese Maßnahme erregte die Unzufriedenheit der an das weitaus geringere Fünfzigstel gewohnten rumänischen Bauern.

Aber auch die Verhältnisse der ungarischen und sächsischen Bauern verschlechterten sich. Die Adligen, deren materielle Ansprüche durch die sich zusehends verbreitende Geldwirtschaft stiegen, wurden durch die neuen militärischen Verpflichtungen aufgrund der Türkengefahr dazu bewogen, die Dienstleistungen der Bauern zu erhöhen. Sie begannen die nach dem Vorbild des Kirchenzehnten 1351 eingeführte, in der Praxis aber verschwundene neue Grundherrenrente, das Neuntel (die nona, den zweiten Zehnten der Produkte) zu fordern, ohne aber auf die bisher an seiner Stelle erhaltenen Dienstleistungen zu verzichten. Sie erhöhten die Bodenpacht, verlangten außerordentliche Steuern und waren auf jede Weise bemüht, die Freizügigkeit ihrer Untertanen einzuschränken. Für die seit Jahrhunderten jeglichen Kriegsdienstes entwöhnten Bauern bedeutete auch der regelmäßige tatsächliche Militärdienst eine neue und schwere Bürde. Überall in Siebenbürgen rührten sich die Bauern, an mehreren Orten verweigerten sie den Kirchenzehnten. Da griff Bischof György Lépes zu einer zweischneidigen Waffe, er verhängte über die die Zahlung verweigernden Gemeinden den Kirchenbann und war nur bereit, ihn aufzuheben, wenn sie den Rückstand in neugeprägtem Geld mit zehnfachem Wert des alten zahlten. Indessen aber machten einige in Prag ausgebildete Geistliche die Bauernschaft mit den radikalen Ideen der Taboriten des Hussitenaufstandes bekannt, was das Volk noch mehr gegen die offizielle Kirche aufbrachte. Im Frühjahr 1437 griffen die siebenbürgischen Bauern unter Führung des Kleinadligen Antal Budai Nagy gegen die kirchlichen und weltlichen Grundherren zu den Waffen.

Selbstbewußt nannten sich die siebenbürgischen Aufständischen „die Gesamtheit der ungarischen und rumänischen Landesbewohner der siebenbürgischen Teile“ und „Menschen freien Standes“* L. DEMÉNY, Parasztfelkelés Erdélyben 1437–1438 (Bauernaufstand in Siebenbürgen 1437–1438). Budapest 1987, 129., und verkündeten mit diesen adelstypischen Ausdrücken das Programm der gesellschaftlichen Gleichheit der Hussiten. Offensichtlich folgten sie auch darin dem Beispiel der Hussiten, daß sie sich auf den Höhen des Bábolnaberges in der Dorfgemarkung von Albrecht im Komitat Doboka in einer Wagenburg verschanzten, wie die Hussiten einst am Tabor. Von dort sandten sie im Namen ihrer Hauptleute vier Abgesandte zu dem Woiwoden Ladislaus Csáky, der sich auf die Nachricht vom Aufstand nach Siebenbürgen begeben hatte. {222.} Sie verlangten die Einstellung der Übergriffe und Bannverhängungen im Zusammenhang mit der Zehntzahlung sowie die Gewährleistung der Freizügigkeit.

Der Woiwode ließ die Abgesandten verstümmeln und enthaupten, anschließend griff er die Bauern an, verlor aber die Schlacht und zog aus Siebenbürgen ab. Der Adel war gezwungen zu verhandeln und mußte im Sinne der vor dem Konvent von Appesdorf am 6. Juli 1437 geschlossenen Vereinbarung sein Wort dafür geben, für die Beschwerden der Bauern Abhilfe zu schaffen. Der Bischof verminderte die Ablösung des Zehnten in Geld auf die Hälfte und erteilte Vergünstigungen bei Zahlung der Rückstände. Die Grundherren gaben sich anstelle des früheren Zinses von anderthalb Goldgulden mit 10 Denaren zufrieden, und der Frondienst wurde mit einem Tag pro Hufe im Jahr festgelegt. Das Neuntel wurde aufgehoben, aber auch die vorher üblichen Naturalforderungen, womit der Adel eigentlich auf die Arbeits- und Naturalleistungen der feudalen Rente verzichtete. Die Beschränkung auf herabgesetzte Geldzahlungen war ein großer und zukunftsträchtiger Erfolg im Kampf der Bauernschaft. Schließlich wurde den Bauern auch das Recht auf Freizügigkeit zugesichert. Die schwerste Bedingung der Vereinbarung war, daß den Bauern das Recht jährlicher bewaffneter Zusammenkünfte auf dem Bábolnaberg gestattet werden mußte, bei denen eventuelle Übergriffe seitens der Grundherren verhandelt und bestraft werden sollten.

Der Adel war freilich nicht bereit, diese unerhörte Beleidigung seines Selbstbewußtseins und seiner Interessen hinzunehmen, weshalb nach kurzer Zeit der Kampf erneut entflammte. Die Bauern aber verteidigten sich auch weiterhin erfolgreich, eine Kurie der Adligen nach der anderen ging in Flammen auf. Beide Seiten fochten einen gnadenlosen Vernichtungskampf. Im Namen des bedrängten Adels rief der Vizewoiwode Mitte September die Führer der anderen beiden Nationen nach Kápolna zu einer Versammlung. Zum ersten Mal traten die Stände Siebenbürgens, ohne die Ernennung eines neuen Woiwoden oder die besondere Ermächtigung des Königs abzuwarten, auf Anregung des Vizewoiwoden von sich aus zusammen. Sie schlossen am 16. September eine „brüderliche Union“ gegen die innere und äußere Bedrohung der Provinz und gelobten, sich mit vereinten Kräften gegen jedweden Angreifer mit Ausnahme des Königs zu schützen. Vorerst aber blieb der Zusammenschluß der gemeinsamen Kräfte nur auf dem Papier. Einige Tage nach dem Bündnis von Kápolna kam es zu einem erneuten blutigen Zusammenstoß mit den Bauern, der den Adel abermals zu einer Vereinbarung zwang. Am 6. Oktober beschlossen die beiden Parteien in Dellõapáti im Komitat Doboka, Abgesandte zum König zu entsenden, um ihn als Schiedsrichter anzurufen. König Sigismund aber war schwer krank und starb am 9. Dezember. Sein Nachfolger, der österreichische Herzog Albrecht von Habsburg, war noch nicht im Lande, die königliche Entscheidung ließ also auf sich warten.

Die Bauern wiederum konnten in der Zwischenzeit auch die Bürger von Klausenburg für sich gewinnen und gelangten damit in den Besitz eines mit Mauern umgebenen starken strategischen Stützpunktes. Von hier aus setzten sie ihre Angriffe gegen die Dörfer des Adels fort. Unter Führung des neuernannten Woiwoden, des durch seine Güter in der unmittelbaren Nachbarschaft von Bábolna auch unmittelbar interessierten Desiderius {223.} (Dezsõ) Losonci Bánffy, und gestützt auf Hilfstruppen aus Ungarn errang der Adel schließlich bei Appesdorf einen entscheidenden Sieg. Antal Budai Nagy fand seinen Tod auf dem Schlachtfeld. Anfang 1438 fiel auch Klausenburg, die letzte Zufluchtsstätte der Bauern. Am 2. Februar kamen die Vertreter der drei Nationen in Thorenburg zusammen, und nachdem sie die Union feierlich erneuert hatten, kam es zur großen Vergeltung an den Bauern: Ihre Führer wurden gefoltert und hingerichtet, die übrigen Gefangenen wurden verstümmelt und geblendet. Klausenburg büßte für seine Teilnahme mit dem Verlust der städtischen Freiheit und erlangte seine Rechte erst Jahre später zurück. Von den vertraglich zugestandenen Vergünstigungen der Bauern war selbstverständlich im weiteren nicht mehr die Rede.

Die Hunyadis

Wenn es den Nationen Siebenbürgens auch gelungen war, unter Mühe und Not den Sieg über die mangelhaft bewaffneten und durch falsche Versprechungen irregeführten Bauern zu erringen, genügte ihre Kraft doch nicht, die türkische Gefahr zu bannen. 1438 bereits drang ein türkisch-walachisch-serbisches Heer über den Eisernen Torpaß ins Komitat Hunyad ein. Die türkischen Angreifer wurden von Vlad Dracul begleitet, dem Woiwoden der Walachei, einst Vasalle König Sigismunds und Ritter des die Elite der ungarischen Aristokratie vereinenden Drachenordens (daher sein Name, rum. dracu = Drachen). Auf seine Aufforderung hin ergab sich die Stadt Mühlbach, der überwiegende Teil ihrer Bewohner geriet in Gefangenschaft. Dann belagerten sie 8 Tage lang Hermannstadt, da die Stadt aber erfolgreich standhielt, überfielen und plünderten sie Weißenburg und Kokelburg. Nach beinahe zwei Monate dauernden Verwüstungen verließen sie mit reicher Beute und vielen tausenden Gefangenen über das Burzenland Siebenbürgen.

Nach dem unerwarteten Tod König Albrechts betrachtete der neue König, der Pole Wladislaus (Wladislaw) I., den Kampf gegen die Türken als seine erstrangige Aufgabe. Gleich im ersten Jahr seiner Herrschaft, 1440, stellte er die Verteidigung vollkommen um und beschloß die Vereinigung der bisher auf mehrere Amtsträger verteilten Verwaltung •der südlichen Grenzgebiete. Für diese große Aufgabe hatte er den Banus Nikolaus (Miklós) Ujlaki von Macsó und dessen alten Kampfgefährten, den Banus von Szörény, Johann (János) Hunyadi, ausersehen. Unter Beibehaltung ihrer früheren Ämter ernannte er sie zu Gespanen von Temesch und zu Woiwoden von Siebenbürgen. Die Verteidigung des westlichen Teiles der langen Grenzlinie übernahm Ujlaki, den östlichen Hunyadi.

Nach so langer Zeit gelangte Siebenbürgen endlich in die Hand hervorragender Führer, zumal Hunyadi selbst Siebenbürger war und ihm so das Schicksal seiner engeren Heimat mehr am Herzen lag als seinen Vorgängern, die ihre Besitzungen fast ausschließlich in anderen Gegenden Ungarns gehabt hatten. Diese herausragende Gestalt der europäischen Geschichte des 15. Jahrhunderts hatte eine phänomenal rasche Karriere aus kleinsten Verhältnissen hinter sich. Sein Vater war wahrscheinlich ein eingewanderter Bojar aus der Walachei und diente als Ritter am Hofe Sigismunds, der ihm 1409 Burg und Domäne Hunyad verlieh. Johann Hunyadi selbst, den seine Zeitgenossen für König Sigismunds natürlichen Sohn hielten, stand bei ungarischen {224.} Aristokraten, dann bei dem serbischen Despoten und dem Herzog von Mailand im Dienst, später wurde auch er Ritter am königlichen Hofe. König Albrecht stellte ihn an die Spitze des unaufhörlichen türkischen Angriffen ausgesetzten Szörényer Banats. Als vertrauter Ratgeber und hervorragendster Heerführer Wladislaus’ I. wurde ihm die Leitung der Feldzüge gegen die Türken übertragen. Seine Verdienste wurden durch königliche Gunst reichlich belohnt. Er wurde Eigentümer so großer Privatgüter, wie sie vorher und auch später in Ungarn niemals in einer Hand vereint waren. Bei seinem Tode machten seine Güter etwa 4 Millionen Katastraljoch aus, wovon 1 Million in Siebenbürgen lagen. Die Einkünfte aus diesen riesigen Besitzungen und das militärische und politische Gewicht Tausender von Familiaren nutzte er aber nicht wie viele seiner Zeitgenossen nur im Interesse seiner öffentlichen Karriere, sondern trug auch jahrelang persönlich einen großen Teil der Kriegskosten gegen die Türken.

Bereits 1442 galt es, Siebenbürgen gegen das türkische Heer Mesid Begs zu verteidigen. Bei Szentimre verlor er zwar eine Schlacht, in der sogar Bischof György Lépes fiel, aber mit den von Nikolaus Ujlaki herangeführten Hilfstruppen konnte er den zum Sturm auf Hermannstadt antretenden Gegner zu einer Schlacht zwingen und vollkommen vernichten. Noch im gleichen Jahr schlug er in der Walachei, am Flusse Ialomiţa die Truppen des Beglerbegs von Rumelien. 1443 griff er selbst an und drang nach siegreichen Schlachten bis zum Balkangebirge vor, wo ihn aber der strenge Winter zur Umkehr zwang. Obwohl 1444 bei Varna der nach einem Friedensbruch begonnene erneute Kriegszug mit einer Niederlage endete und König Wladislaus in der Schlacht fiel, waren die ungarischen Grenzen für lange Zeit von der unmittelbaren türkischen Gefahr befreit.

Während der Unmündigkeit König Ladislaus’ (László) V. (1444–1458) wurde Hunyadi, der von der Christenheit gefeierte Held und vom ungarischen mittleren Adel verehrte Abgott, zum Regenten Ungarns gewählt. Er wollte seine gewaltig angewachsene Macht für eine endgültige Abrechnung mit den Türken einsetzen. Sein dritter Balkanfeldzug aber war wegen der Feindseligkeit des serbischen Despoten Brankovic und der Unschlüssigkeit der rumänischen Fürsten nicht von Erfolg gekrönt, 1448 erlitt er auf dem Amselfeld (Kosovopolje) in Serbien eine Niederlage.

Wenn Hunyadi auch seine langfristigen Pläne nicht verwirklichen konnte, setzte er die Verteidigung Ungarns doch erfolgreich fort. 1456 schlug er mit Hilfe des später heilig gesprochenen italienischen Franziskanermönches Giovanni da Capestrano und dessen bäuerlichen Kreuzfahrern die Belgrad belagernde Armee Sultan Mechmeds II., der kurz vorher Konstantinopel erobert hatte. Zum Gedenken an diese Schlacht wurde vom Papst europaweit das Mittagsläuten angeordnet. Nach diesem glorreichen Sieg wagte der Türke jahrzehntelang keinen neuen Einfall in Ungarn. Hunyadi starb noch im gleichen Jahr auf dem Gipfel seines Ruhmes an der im Lager ausgebrochenen Pest und wurde im siebenbürgischen Weißenburg beigesetzt. Zwischen den auf seine Macht eifersüchtigen Gegnern und den Hunyadi- Söhnen kam es zu Machtkämpfen, in deren Verlauf László Hunyadi unter dem Henkersbeil sein Leben lassen mußte, während der jüngere Sohn Matthias (Mátyás, 1458–1490) 1458 (in erster Linie aufgrund des bewaffneten Auftretens des mittleren Adels und der zahlreichen Familiaren der Hunyadis) zum König gewählt wurde.

{225.} Dem neuen Herrscher, der als Matthias Corvinus berühmt wurde, begegnete man in Siebenbürgen mit Mißtrauen. In den Beratungen der drei Nationen im Jahre 1459 wurde ihre gegen den König gerichtete Union erneuert. Die feindliche Stimmung galt gar nicht so sehr Matthias, der fast noch ein Kind war, als vielmehr seinem durch seine ungestüme, aggressive Natur berüchtigten Onkel mütterlicherseits, Mihály Szilágyi, der im Namen seines Neffen regierte. Den mit dem erblichen Grafentitel verbundenen Bistritzer Distrikt, den Hunyadi 1452 bei seiner Abdankung von der Regentschaft von Ladislaus V. bekommen hatte, verlieh sich Szilágyi unter Verletzung der sächsischen Autonomie selbst. Er kümmerte sich nicht um die den Bistritzern von seinem Vorgänger gegebenen Privilegien und begann sie einfach als Untertanen zu behandeln, wodurch er 1458 einen Aufstand provozierte. Besorgt um die Aufrechterhaltung der Ordnung in Siebenbürgen, entzog Matthias seinem Onkel die Macht und übernahm selbst die Regierung. 1465 stellte er die Bistritzer Freiheit wieder her. Doch hat sich die Stimmung gegen ihn keineswegs beruhigt. Die Lasten seiner kostspieligen Feldzüge und seine Strenge gegenüber dem Hochadel führte zu landesweiten Oppositionsbewegungen.

Als schwerwiegende Rechtsverletzung betrachtete der siebenbürgische Adel die Neueinführung einer auch für ihn verbindlichen Steuer an Stelle des ihm von Ludwig L überlassenen lucrum camerae. 1467 griff der Adel unter Führung von Benedek Farnasi Veres, dem Nachfahren eines der siebenbürgischen Geschlechter der Landnahmezeit, gegen den König zu den Waffen, nachdem sich ihnen der Woiwode Johann (János) Szentgyörgyi mit zwei Mitwoiwoden angeschlossen hatten und auch sächsische und Szekler Vornehme am Aufstand teilnahmen. Mit seinem schnellen Eingreifen überraschte Matthias die unvorbereiteten Rebellen, und der Woiwode war der erste, der sich dem König zu Füßen warf und um Gnade bat, während ein Teil der Anstifter ins Ausland flüchtete. Die nun folgende Bestrafung der siebenbürgischen Adligen war nur jenem Schlag vergleichbar, den König Karl Robert dem Adel durch die Güterbeschlagnahme nach dem Sturz des Woiwoden Ladislaus versetzt hatte. Die rebellischen Mitglieder uralter, seit Jahrhunderten ansässiger Großfamilien, wie die Farnasi Veres, Suki, Iklódi, Kecsezi, Drági, Bogáti, Losonczi Bánffy, Somkeréki Erdélyi, Dobokai, Illyei und Folti wurden von einem Tag auf den anderen recht- und besitzlose Emigranten. Ihre Güter wurden den königlichen Verwandten und erprobten Anhängern, in erster Linie dem neuen Woiwoden Johann (János) Dengelegi Pongrácz und Nikolaus (Miklós) Csupor sowie Johann (János) Nádasdi Ungor verliehen. Wären infolge eigenartiger Zufälle ihre Familien nicht innerhalb weniger Jahrzehnte ausgestorben, hätten sie wohl die neue Aristokratie Siebenbürgens begründet. So aber wurden die plötzlich erworbenen Ländereien in den Händen der Nachkommen weiblicher Linie zerstückelt, andere Teile gab Matthias schon früher denen zurück, die er nach Abklingen seines ersten Zornes begnadigte. Ein siebenbürgischer Großgrundbesitz existierte jedenfalls fast nicht mehr. Nicht nur der Adel mußte büßen, sondern auch die Szekler und die sächsischen Aufständischen, der Bürgermeister von Hermannstadt bezahlte mit seinem Leben. Das politische Gewicht der siebenbürgischen Stände verringerte sich jedenfalls stark, während der König die Macht des Woiwoden allmählich steigerte. Seit Beginn der 60er Jahre war der Woiwode zugleich auch der Szekler Gespan. Seine Regierungsgewalt {226.} wurde allein durch die gerade damals, sozusagen als Gegengewicht, bekräftigte sächsische Autonomie eingeschränkt. Matthias nahm noch im gleichen Jahr den Kampf gegen den Woiwoden der Moldau, Ştefan, auf. In einer unglücklich verlaufenden Schlacht wurde zwar der König selbst verwundet und zog seine Truppen zurück, doch der Woiwode hielt weiteren Widerstand nicht für ratsam und unterwarf sich dem König durch Lehnseid.

Sehr wirkungsvoll organisierte König Matthias die Verteidigung Siebenbürgens gegen die Türken. Dabei war ihm der hervorragendste Woiwode der Moldau, der von der Nachwelt der „Große“ genannte Ştefan (1457–1504), behilflich, der mit ungarischer militärischer Unterstützung mehrmals über die sein Land angreifenden Türken siegte. Matthias protegierte den tapferen, aber grausamen Woiwoden der Walachei, Vlad (1456–1462, 1476), Sohn des Vlad Dracul (nach dem er auch den Namen Drăcula erhielt), der von seinen Gegnern der „Pfähler“ (Ţepes) genannt wurde, weil er die ihm in die Hände gefallenen Türken und türkenfreundlichen Bojaren auf diese Weise hinrichtete. Mit den Siebenbürger Sachsen focht er mehrere politische und wirtschaftliche Konflikte betreffend den gegenseitigen Handel aus und ließ auch viele von ihnen hinrichten. Darum verbreiteten die Sachsen auf gedruckten Flugblättern überall in Europa Gerüchte über ihn und gaben dadurch den späteren, an den Vampiraberglauben anknüpfenden Drakula-Geschichten Nahrung.

Während König Matthias’ Herrschaft wurde Siebenbürgen ein einziges Mal, 1479, ernsthaft von den Türken angegriffen. Ihrer Hauptmacht stellte sich aber Woiwode Stephan (István) Báthory auf dem Brotfeld im Komitat Hunyad entgegen. Hier spielte sich am 13. Oktober die blutigste Schlacht Siebenbürgens gegen die Türken ab. Durch das Eingreifen des noch rechtzeitig eintreffenden Temescher Gespans Pál Kinizsi, bekannt durch seine Türkensiege, erlitten die Türken eine schwere Niederlage und fielen im folgenden Jahrzehnt nicht mehr in Siebenbürgen ein. Die Verteidigungsorganisation gegen die Türken wurde auch wesentlich verbessert. Zwischen 1387 und 1438 wurden die sächsischen Städte von Mauern mit äußeren Türmen umgeben, in den Dörfern Südsiebenbürgens wiederum wurden die Kirchen zu Fluchtburgen ausgebaut, und damit entstand die spezifische siebenbürgische Variante der gotischen Kirchenburgen.

Durch die Türkengefahr wurden die Kriegsdienste der Knesen in den königlichen Burgdomänen entlang der Südgrenze in gesteigertem Maße beansprucht, was ebenfalls nicht ohne Wirkung blieb. In den Komitaten Temesch, Krassó und Hunyad erhielten zahlreiche rumänische Knesen die königliche Bestätigung, um dann Ende des 15. Jahrhunderts auch in den Landesadel aufgenommen zu werden. Es ist kein Zufall, daß die massenweise Erhebung rumänischer Knesen in den Adel gerade mit dem Namen Johann Hunyadis in Verbindung steht, da dieser große Heerführer unter ihnen aufwuchs und so die Wünsche dieser emporstrebenden Schicht gut kannte. Neben ungarischen und Szekler Familiaren (da er der erste siebenbürgische Woiwode war, in dessen Hand sich zugleich die Szekler Gespanschaft befand) waren auch zahlreiche rumänische Knesen zu seinem Gefolge gestoßen, und so genossen gerade sie, die persönlichen Anhänger des großmächtigen Regenten, verständlicherweise als erste die Gunst ihres Patrons. Der spätere glänzende Aufstieg der rumänischen Knesenfamilien Nádasdi Ungor, Malomvizi Kenderesi und Kendeffy, Csulai aus dem Komitat Hunyad, {227.} Csornai, Bizerei, Mutnoki, Temeseli Dési oder Macskási aus dem Szörényer Banat begann an der Seite Johann Hunyadis. Allein im Komitat Hunyad finden sich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zahlenmäßig ebenso viele neue rumänische adlige Familien wie in jedem Komitat ungarische Kleinadlige. Es handelt sich hierbei um die Nachfahren der Knesen der Hatzeger königlichen Burgdistrikte (Bajesdi, Barbátvizi, Bári, Brettyei, Csolnokosi, Farkadini, Fejérvizi, Galaci, Karulyosdi, Kernyesti, Klopotivai, Lindzsinai, Livádi, Macesdi, Oncsokfalvi, Ostrói, Pestényi, Ponori, Puji, Riusori, Szacsali, Szentpéterfalvi, Szilvási, Totesdi, Vádi, Várhelyi, Zejkányi), darunter Großgrundbesitzer mit vielen eigenen Dörfern; außer den bereits angeführten die Verwandtschaft der Familien Szálláspataki und Demsusi Muzsina.

Alle Anzeichen deuten darauf hin, daß aus der Familie Demsusi Muzsina auch die Mutter Hunyadis stammt. Adelsprädikate und Güter bekamen auch die Sebesvárer Woiwoden im Komitat Kolozs, die Vorfahren der Familien Meregjói Botos, Kalotai Vajda, Csicsei Vajda und Danki Vajda, im Komitat Fehér die Lupsai Kende. Im Fogarascher Gebiet wurden die Rechtsverhältnisse der rumänischen Führungsschicht noch von den walachischen Woiwoden zu der Zeit geregelt, als es zu ihrem vom ungarischen König verliehenen Lehnseigentum gehörte, nämlich in der zweiten Hälfte des 14. und am Anfang des 15. Jahrhunderts. Darum hatte hier die den Knesen entsprechende Gesellschaftsschicht die aus dem Bulgarischen kommende Bezeichnung des walachischen Adels, nämlich „Bojar“ (ung. boér). Die Fogarascher Bojaren erreichten ungefähr die gleiche Stufe des Dienstadels wie die Knesen der anderen königlichen Burgdomänen, nur waren ihre Dienste umfangreicher, doch stiegen mehrere dieser Familien in den Landesadel auf, wie die zu Beginn der Neuzeit eine so große Rolle spielenden Majláths.

Die rumänischen Adligen übernahmen natürlich nicht nur den Titel, sondern die gesamte Rechtsordnung, den administrativen Rahmen mit den dazugehörigen Institutionen sowie die Lebensform des ungarischen Adels. In Marmarosch entwickelte sich – wie erwähnt – ein in allem mit den ungarischen Verhältnissen übereinstimmendes Komitatssystem. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde aus dem Knesengericht in den Distrikten des Banats das regelrechte Komitatsgericht, und der sich mit der Vorbereitung der Urteile und deren Durchführung befassende Beamte, der „krajnik“, übernahm unbemerkt die Rolle des Stuhlrichters. Im Hatzeger Gebiet vollzog sich ein ähnlicher Prozeß. Im 14. Jahrhundert berief noch der königliche Burgvogt die Knesenversammlung ein, und sein Wille war bei der Leitung der Verhandlungen entscheidend; in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts setzten sich die Knesen bereits ohne ihn zusammen und fällten Gerichtsurteile, stellten Urkunden aus, sie praktizierten also eine dem Adel entsprechende Selbstverwaltung. Da im Komitat Hunyad aber bereits ein alteingesessener ungarischer Adel mit eigener Gerichtsbarkeit existierte, fügten sich hier die rumänischen Adligen in den gegebenen Rahmen ein, und ein eigenes Knesengericht entfiel.

Nicht alle rumänischen Knesen von Adel nahmen den katholischen Glauben an. In Marmarosch behielten beachtlich viele ihren griechischorthodoxen Glauben. Im Hatzeger Gebiet bauten sie noch im 15. Jahrhundert die griechisch-orthodoxen Kirchen im siebenbürgisch-gotischen Stil, aber {228.} ausgemalt nach byzantinischem Geschmack und mit kirchenslawischen Inschriften versehen, wobei deren Priester ebenfalls zu den Knesenfamilien gehörten.

In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bedachten die Könige immer wieder Rumänen mit Vertrauensstellungen, machten sie zu Würdenträgern des Landes, ohne daß der damals bereits stark nationalbewußte ungarische Adel dies beanstandet hätte. Zwischen 1447 und 1454 besetzten Mihály Csornai, zwischen 1467 und 1469 István und Mihály Mutnoki sowie am Ende des Jahrhunderts Peter Macskási das verantwortungsvolle Amt des Banus von Szörény. János Malomvizi Kenderes, Mihály Pestényi und dann Péter Temeseli Dési waren Gespane der Komitate Marmarosch und Bereg. János Nádasdi Ungor, dessen Vater einst Johann Hunyadi den Umgang mit den Waffen lehrte, gehörte zu den geschätztesten Vertrauten von König Matthias; durch seine Gemahlin, eine Tochter der Lendvai Bánffy, war er mit den ältesten Aristokratenfamilien des Landes verwandt, und als geschickter Heerführer kam er in den Besitz riesiger Güter. Charakteristisch ist auch der Werdegang der Familie Csulai im Hatzeger Distrikt. Von den sieben Söhnen des nur bescheidene Güter besitzenden adligen Knesen Vlad Csulai erreichten fünf hohe Ränge im öffentlichen Leben: László Ficsor wurde Banus von Jajca und später von Szörény, Miklós Kende Banus von Sabác, György Móré Banus von Szörény und Belgrad, János Báncsa Burgvogt von Götzenburg und Fülöp Móré Bischof von Fünfkirchen. Ihre Ehefrauen fanden sie in den vornehmen ungarischen Familien Bethlen, Haranglábi und Dóczi.

Die Städte und die sächsische Autonomie

Eine unbedingte Voraussetzung für die Ständeperiode im europäischen Feudalismus bildete die Entwicklung der Städte. Gestützt auf die Städte, vermochten die Herrscher ein Gegengewicht gegen den politischen Einfluß der Großgrundbesitzer zu schaffen. Für das Ständewesen in Siebenbürgen war unter den sonstigen Eigenheiten besonders kennzeichnend, daß die Stadtentwicklung meist im politischen Rahmen der sächsischen „Nation“, das heißt unter ihrem wirksamen Schutz vor sich ging. Auch die erfolgreiche Wirtschaftspolitik der Anjou-Könige, der Aufschwung des Bergbaus und des Rinderhandels in Ungarn, die Prägung von wertbeständigen Goldmünzen und der Abschluß von Handelsabkommen mit den Nachbarländern wirkten sich positiv auf die Stadtentwicklung Siebenbürgens aus. Den Gewinn daraus zogen vorrangig die sächsischen Siedlungen, die sich aus Dörfern zu Handwerker- und Handelsstädten entwickelten. Die drei großen sächsischen Städte waren Hermannstadt, Kronstadt und Bistritz. Hinter ihnen blieben nicht nur die ungarischen Städte, wie Desch, Thorenburg und Weißenburg, sowie die Szekler Zentren Neumarkt, Hofmarkt, St. Georgen usw. zurück, sondern auch andere sächsische Städte, wie Mühlbach, Mediasch, Schäßburg und Broos; die drei erstgenannten beherrschten nämlich die in die rumänischen Woiwodschaften führenden Pässe. Ein Teil der kleineren Szekler Städte lag ebenfalls an der Grenze, aber die militärische Lebensform des Szeklertums verhinderte eine frühzeitige Entwicklung der hauptberuflichen Kaufleuteschicht, und als diese dann auch dort entstand, war die führende Stellung der Sachsen bereits unumstritten.

{229.} Einzig Klausenburg, diese Stadt mit ungarisch-deutscher Mischbevölkerung, war in der Lage, den Wettbewerb aufzunehmen. Hier trafen sich die von Ungarn nach Siebenbürgen führenden Handelsstraßen, so daß sie deren Verkehr kontrollierte. Ihre ursprünglich deutsche Bevölkerung mit anfänglich ebenfalls adlig-bäuerlicher Lebensweise spielte unter den siebenbürgischen Verhältnissen eine führende Rolle bei der Entstehung der bürgerlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Bereits in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts begann in Klausenburg Handwerk und Gewerbe aufzublühen. Verbunden mit der Anziehungskraft der städtischen Freiheit, bewog diese Blütezeit die ungarische bäuerliche Bevölkerung der Umgebung dazu, in die Stadt zu ziehen. Aus deutschen Landen wanderten – in geringer Zahl – deutsche Handwerker ein, und neben der alten städtischen Grundbesitzer- und Handelsaristokratie entwickelte sich sehr bald eine neue, sich im Außenhandel bereichernde Händlerschicht an der Spitze der sich in Zünften zusammenschließenden Handwerker, die gleichfalls Anteil an der Führung der Stadt verlangte. Diese aufstrebende Schicht hatte keinerlei Grundbesitzerambitionen mehr und war selbstbewußt deutsch, was der alten städtischen Aristokratie mit ihrem Adels- und Soldatenstolz fehlte. Kaum hatte aber das neue Bürgertum mit verständnisvoller Unterstützung des Königs eine Zurückdrängung der führenden Schicht einiger alter reicher Familien erreicht (1405), zerstörte dieser deutsche Partikularismus das gegenseitige Einvernehmen und begannen Ungarn und Sachsen gegeneinander um die Führung des städtischen Lebens zu kämpfen. Vorübergehend behielten die Sachsen die Oberhand, dann aber erreichten die Ungarn mit ihrer Mehrheit und mit Unterstützung der Zentralgewalt im Jahre 1458, daß Richteramt und Mitgliedschaft im Stadtrat paritätisch besetzt wurden. Obwohl beide Parteien den Vertrag jahrhundertelang gewissenhaft einhielten, nahm nun die Zahl der Sachsen ständig ab, da das Umfeld die Ungarn begünstigte; beim Beginn der Neuzeit war Klausenburg schon überwiegend von Ungarn bewohnt.

Desch, Thorenburg und Weißenburg waren bereits im 15. Jahrhundert reine ungarische Städte; ihre deutsche Einwohnerschaft wird schon ursprünglich verschwindend klein gewesen sein, und infolge des am Ende des 14. Jahrhunderts einsetzenden Zuzuges der ungarischen Bauernschaft aus der Umgebung verschmolz diese mit den die Mehrheit bildenden Ungarn. Ähnlich erging es den mehr oder weniger zahlreichen Deutschen der Bergstädte (Seck, Salzgrub, Großschlatten, Kleinschlatten, Offenburg und Eisenmarkt/Torockó), so wie in den sächsischen Städten die ungarische Bevölkerung verschwand (z. B. bewahrt in Mühlbach der Name Szekler Gasse die Erinnerung an die alte ungarische Einwohnerschaft). Die Magyarisierung der Städte wurde durch die starke Zunahme der Handwerksberufe in den ungarischen Dörfern ermöglicht. In den Namenslisten der Bauern aus dem 15. Jahrhundert kommen in großer Zahl handwerksbezeichnende Familiennamen aus den verschiedensten Gewerbezweigen vor, die Grundelemente der handwerklichen Bildung brachten die in die Stadt ziehenden Bauern also bereits mit. So sind im städtischen Bürgertum in Siebenbürgen am Ende des Mittelalters außer den Deutschen auch in großer Zahl Ungarn vertreten. Rumänen allerdings spielten im Mittelalter bei der Urbanisierung Siebenbürgens noch keine Rolle.

Die Stadtentwicklung in Siebenbürgen wurde hauptsächlich durch den regen Handel mit den beiden rumänischen Woiwodschaften gefördert. Wie {230.} sehr sich auch in den Gebieten jenseits der Karpaten die Macht des ungarischen Königs verringerte, so blieb sein intensiver Einfluß doch erhalten. Unter seinem Schutz öffneten sich die beiden an Rohstoffen reichen rumänischen Woiwodschaften dem siebenbürgischen Handel. Die Bewohner der mit anfänglichen Organisationsschwierigkeiten kämpfenden Woiwodschaften (die erste rumänische Kirche in der Walachei z. B. wurde erst Anfang des 14. Jahrhunderts errichtet) waren auf die siebenbürgischen Zwischenhändler für ihre eigenen und die westlichen Gewerbeprodukte angewiesen. Die planmäßige Wirtschaftspolitik König Ludwigs I., die unter anderem danach strebte, den die Straßen Ungarns seit Jahrhunderten umgehenden Osthandel zurückzugewinnen, förderte auch den sächsischen Handel. 1369 erhielt Kronstadt das Stapelrecht, wodurch die polnischen und deutschen Kaufleute auf ihrer Reise in die Walachei gezwungen wurden, ihre wichtigste Ware, das Tuch, den Kronstädtern zum Weiterverkauf zu überlassen und die in der Walachei eingekauften Waren, landwirtschaftliche Produkte und Tiere, ebenfalls auf dem Kronstädter Markt umzusetzen. 1378 erhielt Hermannstadt das Stapelrecht für den durch die Stadt führenden Handelsweg und Bistritz schon 1368 für die Handelsstraße in die Moldau und nach Polen.

Der rege Handel vermittelte aber anfangs nicht so sehr sächsische Handwerkserzeugnisse, sondern eher westeuropäische Gewerbeartikel, hauptsächlich Textilien, nach Osten, denn im 14. Jahrhundert gab es noch kaum ein marktproduzierendes sächsisches Handwerk. An der tatsächlichen Ausfuhr waren die sächsischen Kaufleute selbst kaum beteiligt, sie verkauften, gestützt auf das Stapelrecht, auf den Märkten ihrer Städte nur ihre Waren an die den Handel vermittelnden Kaufleute vom Balkan und von den genuesischen Kolonien am Schwarzen Meer und übernahmen deren Tauschwaren, vorrangig Gewürze. Diese Handelsform war keineswegs unüblich, auch die Wiener Kaufleute handelten im Mittelalter nicht anders, das Stapelrecht erlaubte ihnen die Abwicklung des Handels an Ort und Stelle. Nach Osten reisten die sächsischen Kaufleute höchstens gelegentlich in die rumänischen Woiwodschaften, um dort wichtige Geschäfte abzuschließen oder heikle Angelegenheiten zu klären; in entferntere Gebiete gelangten sie nur ausnahmsweise. Sie suchten eher die westlichen, hauptsächlich die großen Städte Deutschlands auf, insbesondere nachdem Ludwig der Große das Ofner Stapelrecht als für sie nicht verbindlich erklärt hatte. Sie handelten dort mit Rohstoffen aus der Walachei und der Moldau und brachten auf dem Rückweg Stoffe und Gewürze nach Hause. Ihre üblichen Handelsrouten waren entweder der Weg über Kaschau, Böhmen und Polen nach Danzig oder über Ofen nach Wien, Regensburg und Basel sowie nach Zara und Venedig.

Das sächsische Handwerk nahm erst später an dem großen wirtschaftlichen Aufschwung teil. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts entstanden überall in Siebenbürgen Zünfte; König Ludwig löste sie vorübergehend auf, um sie dann aber auf Ersuchen der Sachsen 1376 wieder zuzulassen und neu zu regeln. Die zu dieser Zeit angeführte große Zahl von Zünften (19 Zünfte mit 25 Handwerkszweigen) soll uns aber nicht irreführen, denn in den Verfügungen fehlen charakteristischerweise alle Quantitätsbeschränkungen; diese tauchen erst später und immer häufiger in den Zunftbriefen auf, als die Zünfte schon für den Markt, ja für den Export zu arbeiten begannen. Diese Wende erfolgte im 15. Jahrhundert, seitdem stieg die Ausfuhr der siebenbürgischen Produkte auch Richtung Osten. Die Blüte des Handwerks nahm solche {231.} Ausmaße an, daß sich selbst in Dörfern Zünfte mit über 100 Mitgliedern einrichteten. Der Export in die rumänischen Woiwodschaften wurde in seiner Warenstruktur immer differenzierter, in den Zollverordnungen des 15. Jahrhunderts werden Fertigbekleidung, Gefäße, Messer, verschiedene Waffen, Metall-Halbfertigwaren, Gewürze, Goldschmiedewaren, Pergament, Papier, Wagen, ja selbst Trockenobst und Gebäck angeführt. Die aus den Woiwodschaften eingeführten Waren aber bestanden weiterhin unverändert aus Rohstoffen, und zwar eher aus tierischen als aus Ackerbauprodukten (Lebendvieh, Rohleder, Wachs, Honig und seltener Getreidearten).

Die mit dem Handel aufgestiegene neue sächsische Führungsschicht, der städtische Patrizierstand, bildete eine geschlossene Gruppe von einigen Familien, ähnlich den Gräven, und sie bestand auch nicht weniger eifersüchtig als jene auf ihrer Herrschaft. Die Handwerker begannen am Ende des 15. Jahrhunderts ihre Macht zu gefährden, aber nur mit bescheidenem Erfolg. Als Ergebnis dieser Bewegungen entstanden 1495 die „Hundertschaften“, wie sie in den Städten Ungarns und in Klausenburg schon seit langem bestanden. Obwohl diese auch die Zünfte vertraten, wurden ihre Mitglieder von dem ausschließlich aus Patriziern bestehenden Stadtmagistrat ernannt. Das sich unterdrückt fühlende sächsische Kleinbürgertum der Städte erhob sich 1511 in Schäßburg und 1520 in Hermannstadt gegen die Führung, während 1513 unzufriedene sächsische Bauern den Bürgermeister von Schäßburg ermordeten. Doch weder dem städtischen Kleinbürgertum noch dem Bauernvolk der Dörfer gelang es, die Herrschaft der neuen Aristokratie zu brechen, weil nach einem vorübergehenden Vordringen des mittleren Adels überall im Lande wieder die obersten Gesellschaftsschichten die Oberhand gewannen und sich das Geschick der Bauern oder der Gemeinszekler immer ungünstiger gestaltete. So blieb auch die politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der sächsischen Stadtbürger vom sächsischen Patriziat weiterhin erhalten.

Die neue sächsische Gesellschaftsordnung gründete auf der Priorität der Städte. Auf den sächsischen Bauern lastete nicht nur die Macht der großbürgerlichen Führung, sondern auch der wirtschaftliche Druck der Städte auf die Dörfer. Im Rahmen dieser Verhältnisse stand auch das Kleinbürgertum über den Bauern. Die Zentren der Stühle verhinderten beharrlich jede Entwicklung der in ihrem Kompetenzbereich liegenden anderen Siedlungen und behielten vor allem sich selbst das Marktrecht vor. So vereitelte Kronstadt bereits 1378 die Bemühungen Marienburgs, 1379 Großschenk die von Agnetheln und 1428 Schäßburg die von Henndorf um ein selbständiges Wochenmarktrecht. Später dehnten dann auch die städtischen Zünfte ihre Herrschaft auf die dörflichen Zünfte aus, indem die städtischen Zunftmeister das Aufsichtsrecht über das Dorfgewerbe übernahmen.

Das Prinzip der Rechtsgleichheit der Sachsen konnte sich also in Wirklichkeit nicht realisieren, wenn sich auch der sächsische Bauer immer noch in einer unvergleichlich besseren Lage befand als der Komitatsbauer oder der arme Gemeinszekler, besonders weil sich nach dem Ausscheiden der Gräven die sächsische Gesellschaft schrittweise demilitarisierte und parallel dazu die Gefahr der Entstehung eines gesellschaftlichen Gegensatzes zwischen Adel und Bauern endgültig gebannt werden konnte.

Die Umgestaltung von der adlig-bäuerlichen zur bürgerlich-bäuerlichen Lebensweise war mit der Entwicklung des ethnischen Selbstbewußtseins der Sachsen verbunden. Der Mittelstand der sächsischen Bürger legte bereits eine {232.} ebenso ganz leidenschaftliche, ethnische Voreingenommenheit an den Tag wie im ausgehenden Mittelalter der ungarische mittlere Adel. Die erste praktische Manifestation dieser neuen Haltung war der Ausschluß aller ethnisch Fremden aus den sächsischen Städten und Zünften. Die erste Verfügung dieser Art erließ der Hermannstädter Magistrat im Jahre 1474: Das außerhalb der Stadtmauern errichtete Dominikanerkloster dürfe sich nur dann innerhalb der Stadtmauern ansiedeln, wenn die Mehrheit der Mönche aus Deutschen bestehe. Das sich ständig vertiefende bürgerliche und gleichzeitig damit deutsch-ethnische Selbstbewußtsein der Sachsen wurde noch dadurch ermutigt und gleichsam institutionalisiert, daß seit Beginn des 15. Jahrhunderts immer mehr sächsische Stühle das Recht auf die freie Wahl des Königsrichters erhielten. Diesen Prozeß vervollständigte König Matthias: 1469 verlieh er dieses Recht sämtlichen Stühlen, und 1486 vereinigte er alle sächsischen Stühle und die Distrikte Bissritz und Kronstadt zur „sächsischen Nationsuniversität“ (universitas Saxonum) und betraute den jeweiligen gewählten Hermannstädter Bürgermeister als Sachsengespan, d. h. als „sächsischen Graf“ mit deren Führung.

Der Freiheitskampf der Szekler und der Bauernkrieg György Székelys

Unter König Matthias hatte Siebenbürgen Gelegenheit, eine Wiederkehr der Blütezeit unter den Anjou-Königen zu erleben. Nach dem Aufstand von 1467 wählte sich der König seine Woiwoden viel sorgfältiger als bisher aus. Seit 1470 nehmen die Urkunden der Woiwoden über siebenbürgische Angelegenheiten merklich zu, ein Zeichen, daß sie ihr Amt nicht mehr als bloßen Titel und Quelle ihrer Einkünfte betrachten konnten, sondern sich persönlich um die Angelegenheiten kümmern mußten. Unter der Herrschaft der Jagiellonenkönige Wladislaus (Wladislaw) II. (1490–1516) und Ludwig II. (1516–1526) verursachten jedoch die Parteienkämpfe im Zuge der ständestaatlichen Entwicklung überall im Lande tiefgreifende Störungen. Sich häufig wiederholende Türkenangriffe, die Rivalität der aristokratischen Interessengruppen unter Anteilnahme des mittleren Adels entweder als Werkzeug des Hochadels oder als selbständige Kraft sowie der Bauernkrieg von György Székely (Dózsa) waren Anzeichen beginnenden Verfalls. In Siebenbürgen verwüsteten 1493 zwei schwere türkische Angriffe insbesondere die sächsischen Gegenden, und der innere Frieden wurde durch die Bauernbewegungen der Sachsen und Szekler gestört.

Die Niederschlagung des Bauernkrieges von 1437 hatte für lange Zeit jeden offenen Kampf der Bauernschaft erstickt. Doch der Herd der gesellschaftlichen Unruhen dehnte sich von den Komitaten auch auf das Szeklerland aus. In der Periode der Geldwirtschaft und des damit verbundenen Söldnerwesens geriet das traditionelle System der freien Szeklerbauern in eine Krise. Die Schwäche der Urbanisierungstendenz verhinderte, daß die Szekler samt und sonders gleich den Sachsen als warenproduzierende freie Bauern die feudale Abhängigkeit vermeiden konnten. Die wachsenden Vermögensunterschiede schlossen immer mehr Szekler vom tatsächlichen Gebrauch ihrer Freiheit aus. Mit der Zeit wurde der Gemeinschaftsbesitz im Zuge seiner wachsenden Aufteilung immer mehr zersplittert, so daß die auch damals sehr fruchtbaren {233.} Szekler in ihrer Mehrheit zu Zwergbesitzern wurden. Um sich ein Überleben auf dem ohnehin nicht sehr fruchtbaren Boden zu sichern, traten sie massenweise in den Dienst ihrer begüterteren Volksgenossen.

Die Szekler Führungsschicht der Doppelgrundbesitzer wünschte sich nach dem Muster ihrer Komitatsgüter auch auf ihren Szekler Ländereien in jeder Hinsicht von ihnen abhängige Bauern. Darum versuchten sie, das freiwillige Vertragsverhältnis in ein zwangsweises zu verwandeln und die auf ihren Gütern arbeitenden freien Szekler unter ihre Herrschaft und Gerichtsbarkeit zu zwingen. Diese ständig zunehmende Entrechtung führte Mitte des 15. Jahrhunderts zu Unruhen. Das Gemeinvolk griff seine Führer an und versuchte, seine Freiheit mit Waffengewalt zurückzuerlangen. Die Zentralgewalt griff im Interesse der Landesverteidigung ein, da ihr der Militärdienst der nun abhängig gewordenen Szekler fehlte. Johann Hunyadi trat zweimal, 1446 und 1453, als Regent und als siebenbürgischer Woiwode, im Interesse der von den Vornehmen unterdrückten Gemeinfreien auf, und später setzte sich auch König Matthias für sie ein. 1466 rief der siebenbürgische Woiwode und Szeklergespan im Auftrag des Königs den Adel Siebenbürgens und die Ältesten der Szekler Stühle in Gebißdorf zusammen, um im Sinne ihrer Aussagen die Freiheit der Szekler schriftlich festzulegen. Demnach durften die Vornehmen die Gemeinszekler nicht mehr in den Knechtsstand zwingen und auch zur Arbeit nur auf freiwilliger Grundlage heranziehen. Die Gemeinfreien versuchten zugleich, ihren Einfluß auch auf die Verwaltung und Gerichtsbarkeit mit Hilfe jener Bestimmung auszudehnen, der zufolge zwei Drittel der Geschworenen der Stuhlgerichte aus den Reihen der Gemeinfreien auszuwählen seien. Der Kapitän des Stuhles und der Stuhlrichter wurden aber weiterhin nach dem uralten System gewählt, selbstverständlich aus dem Kreis der begüterten Familien. Die Zentralgewalt war – vorerst mit Kontrollbefugnissen – durch einen neuen Beamten vertreten, und zwar durch den vom Szeklergespan ernannten Königsrichter.

Geklärt waren die Probleme damit aber noch immer nicht, weil die prinzipielle Freiheit gleichzeitig noch nicht bedeutete, daß die Gemeinszekler auch die materiellen Voraussetzungen für den Militärdienst besaßen. Selbst den Dienst in der leichten Reiterei konnten sie meistens nicht erfüllen, und darum führte der König 1473 eine neue Regelung ein, durch die die gesellschaftliche Gliederung nun auch formal sanktioniert wurde. Szekler, welche mindestens drei berittene Söldner oder Familiaren stellten, gehörten in die Klasse der Vornehmen (primores), jene, die den Reiterdienst in eigener Person absolvierten, in die der Mittelschicht (primipili), während die Mehrheit, die Gemeinen oder pixidarii, unter Beibehaltung ihrer persönlichen Freiheit ihren Kriegsdienst als Fußsoldat verrichten konnte. Wer nicht einmal über die notwendigen Mittel für den Dienst als Fußsoldat verfügte, wurde durch diese Verordnung nun schon per Gesetz zum Knechtsdasein verurteilt. Die Heraushebung der primipili über die Gemeinen wiederum hatte zur Folge, daß die Verwaltungsbeamten und die Geschworenen des Stuhlgerichts nun ausschließlich aus den zwei ersten Gruppen hervorgingen und die Unterschicht vollkommen von der Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen wurde.

Zu einer neuen Phase in der Krise bei den Szeklern kam es durch die Übergriffe der primoren und primipili gegenüber den ihren Militärdienst ausübenden Gemeinfreien. Dies ist als eine Folge von Auswirkungen äußerer {234.} ungarischer Ereignisse auf Siebenbürgen zu verstehen. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts kam es zu einer Reihe von Landtagen, auf denen der mittlere Adel in Massen bewaffnet erschien, um so bei den Landesangelegenheiten mitzureden oder mitreden zu wollen. Die Wellen dieser Bewegung schlugen auch auf Siebenbürgen über und spornten das gärende Gemeinszeklertum zu noch entschlossenerem Widerstand gegen ihre Vornehmen an. Ohne daß der König dies angeordnet und seinen Beauftragten geschickt hätte, beriefen sie 1505 in Hofmarkt und 1506 in Agyagfalva auf eigene Initiative nationale Versammlungen ein, die ebenso lautstark und waffenklirrend abliefen wie die damaligen ungarischen Landtage in Rákos vor Pest. Drakonisch harte Beschlüsse richteten sich gegen alle Vornehmen, welche die Szeklerfreiheit verletzten. Erneut wurde die Rechtsgleichheit der Szekler festgelegt, die aber nur für die ihren Militärdienst leistenden Gemeinfreien gelten sollte.

Das Selbstbewußtsein der Szekler erstarkte dadurch in einem bis dahin unbekannten Maße. Die seit dem 13. Jahrhundert zu verfolgende und allgemein verbreitete Tradition, die Szekler seien Nachkommen des Volkes König Attilas, das sich nach dem Zerfall des Hunnenreiches nach Siebenbürgen zurückgezogen hatte, erlangte nun auch politische Bedeutung. Das Bewußtsein, von den legendären Hunnen abzustammen, erfüllte die Gemeinszekler nicht nur mit Stolz und mit der Überzeugung, daß sie die „skythischen“ Kampfestugenden der hunnisch-ungarischen Brudervölker am reinsten bewahrten, sondern sie leiteten daraus auch ihre Privilegien ab. Der ungarische mittlere Adel begeisterte sich zu dieser Zeit gleichfalls für seine „skythischen“ Ahnen, hielten doch die Chroniken, die damals ständig neue Bearbeitungen erlebten (eine Variante ging seit 1476 als erstes in Ungarn gedrucktes Buch von Hand zu Hand), die Ungarn und die Hunnen für ein einziges Volk. Die romantische Hunnenbegeisterung, eine der charakteristischsten Äußerungen des ungarischen Adelsbewußtseins am Ende des Mittelalters, stellte die Szekler in den Mittelpunkt des Interesses und erkannte ihr „skythisches“ Erstgeburtsrecht bereitwillig an.

Das Szekler Selbstgefühl hatte durch das Unrecht und die zu seiner Abhilfe einberufenen nationalen Versammlungen den Siedepunkt erreicht, als der König 1506, uralter Gewohnheit gemäß, aus Anlaß der Geburt seines Sohnes die Eintreibung der aus diesem Anlaß zu entrichtenden Ochsensteuer („Ochsenbrennen“ = Brandstempelung) anordnete. Die sich als Adlige fühlenden, Militärdienst leistenden Szekler empfanden diese Steuerforderung als unwürdig, zahlte doch der Adel in Ungarn zu dieser Zeit bereits seit langem keine Steuer mehr. Für die verarmenden Gemeinszekler bedeutete die Ochsensteuer überdies eine schwere Belastung, und so verbanden sich materielle Gründe mit dem gekränkten Selbstbewußtsein und führten zu Unruhen. Der mit der Wiederherstellung der Ordnung beauftragte Burgvogt von Fogarasch Pál Tomori, der 20 Jahre später als Erzbischof von Kalocsa die ungarische Armee in ihr tragisches Ende auf das Schlachtfeld von Mohács führen sollte, flüchtete sich nach verlorener Schlacht verwundet in seine Burg, und nur erneut entsandte königliche Truppen konnten den Aufruhr ersticken. Im folgenden Jahr führte den Angriff der Szekler gegen die Hermannstädter Sachsen, die an der Niederwerfung des Aufstandes beteiligt gewesen waren, György Dózsa aus Makfalva, den manche mit György Székely identifizieren, der sich als Führer des ungarischen Bauernkrieges von 1514 unvergänglichen Nachruhm erwarb.

{235.} Diese Nachzugsgefechte für die Szeklerfreiheit waren allerdings nicht von langer Dauer. 1511 war der König auf Druck des Adels gezwungen, den 24jährigen Johann (János) Szapolyai, den vom mittleren Adel umschwärmten Thronanwärter, zum Woiwoden zu ernennen. Dieser mächtige Aristokrat und lautstarke Gönner (in Wahrheit der Nutznießer) des verarmten Adels in der Landespolitik war in seiner Provinz ein ebensolcher Gewaltherrscher wie seine Vorgänger. Die Szekler mußten recht schnell lernen, wie groß der Unterschied zwischen den politischen Losungen und dem tatsächlichen Leben sein kann. Als die Gemeinszekler gegen das willkürliche Vorgehen des Szekler Vizegespans 1519 zu den Waffen griffen, trieb sie Szapolyai persönlich auseinander und ließ ihren Besitz, um sie zur Vernunft zu bringen, für die königliche Schatzkammer beschlagnahmen, obwohl doch das „Szekler Erbe“ selbst bei Untreue rechtmäßig nicht dem König, sondern den Verwandten zustand. Szapolyais Vorgangsweise war ein neuerlicher Wendepunkt in der Geschichte der Szekler. Von da an strebt die Zentralgewalt bewußt danach, die Privilegien der Szekler einzuschränken, und zwingt damit die Militärdienst leistenden Gemeinszekler auf Jahrhunderte zum Aufruhr.

Die Gemeinszekler kämpften um ihre Adelsrechte und nicht gegen ihre adligen Unterdrücker wie die Bauern. Darum stellt György Székely (Dózsa), der Führer der 1514 im Gebiet der Grenzburgen an der unteren Donau aus einem Kreuzzug in einen antifeudalen Aufstand umgeschlagenen Bewegung, eine Ausnahme dar. Außer ihm und seinem Bruder schloß sich unseres Wissens kein Szeklersoldat den Bauern an. Die Wellen des Bauernkrieges, der in der Großen Ungarischen Tiefebene begann, schlugen auch nach Siebenbürgen über, erreichten aber nicht das Szeklerland, sondern die von Fronbauern bewohnten Komitate, und dort auch zuerst den alten Brandherd vor 75 Jahren, die Bistritzer Gegend. Wieder gingen die Kurien der Adligen in Flammen auf, und dann schlossen sich den Aufständischen zwei von Salzgrubenarbeitern bewohnte Oppida an, Desch und Thorenburg. Die aus der Tiefebene eindringenden Truppen wiegelten ebenfalls die Bergbaugebiete um Großschlatten, Kleinschlatten und Eisenmarkt/Torockó auf. Der Woiwode Szapolyai aber erwies sich als tatkräftiger Vertreter der feudalen Interessen, überall ließ er den Aufruhr im Keime ersticken, während er selbst mit seinem Heer nach Süden zog, in der Meinung, daß Dózsa mit dem Hauptheer der Bauern nach Siebenbürgen vordringen wolle. Unterwegs ließ er am 18. Juni in Diemrich eine Versammlung der drei Nationen einberufen, wo er erfuhr, Dózsa habe sich nach Temeschwar gewandt, so daß auch er sich dorthin begab.

Inzwischen aber begann der Großwardein besetzt haltende Pfarrer Lõrinc, um das siebenbürgische Adelsheer auf sich zu ziehen, ein Ablenkungsmanöver gegen Klausenburg. Der dortige Magistrat wollte sich nicht wieder in Gefahr bringen wie zur Zeit Antal Budai Nagys, wagte aber auch nicht, offen Widerstand zu leisten. Der Stadtrichter János Kalmár ersann eine Kompromißlösung: Die Offiziere des Bauernheeres ließ er in die Stadt ein, aber die Truppen selbst mußten ihr Lager auf freiem Feld aufschlagen. Hier griff sie dann der Vizewoiwode Lénárt Barlabássy an, wurde aber geschlagen. Währenddessen ließ der Stadtrichter die Bauernhauptleute von den Stadttrabanten niedermetzeln, so daß der außerhalb der Stadtmauern stehende Pfarrer Lõrinc, seiner Rückendeckung beraubt, gezwungen war, aus Siebenbürgen {236.} abzuziehen. Außerhalb Siebenbürgens näherte sich der Bauernkrieg schon seinem tragischen Ende, das aber Siebenbürgens Schicksal eher indirekt berührte, ebenso wie die Niederlage bei Mohács im Jahre 1526.

Gotik und Renaissance in Siebenbürgen

Die frühgotischen Elemente des Weißenburger Domes und der Kerzer Klosterkirche wurden durch die in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts unter starkem französischen Einfluß arbeitenden Meister in ganz Siebenbürgen verbreitet. An den in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts umgebauten oder neu errichteten ungarischen und sächsischen Kirchen erschienen, beeinflußt von diesen beiden Zentren, die Rosette, der vieleckige Altarraum und das vertiefte spitzbogige Portal.

Die endgültig mit den romanischen und frühgotischen Traditionen brechende Hochgotik wurde von den auch in Siebenbürgen sehr populären Bettelorden mit ihrem Bedürfnis nach einem einheitlichen Raum für ihre Predigt durchgesetzt. Deshalb errichteten sie ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts dreischiffige Hallenkirchen, deren Nebenschiffe und Altarraum die gleiche Höhe wie das Hauptschiff besaßen. Dies hatte anstelle des Kreuzgewölbes die Verwendung des Netzgewölbes zur Folge, das den gesamten Kirchenraum überspannte, ohne die nach oben strebende Tendenz der gotischen Bauelemente zu behindern. Die Decke wirkte nicht erdrückend, sondern ließ ein grenzenloses Schweben, die Unendlichkeit erahnen. Die Bettelorden ließen sich in den Städten nieder und bestimmten damit auch den Bau der städtischen Pfarrkirchen, diese wurden gerade deshalb zu den bedeutendsten Schöpfungen der Hochgotik. Die Mitte des 14. Jahrhunderts bildete die Epoche des ersten großen Aufschwunges in der siebenbürgischen Stadtentwicklung, und die sich daraus ergebenden materiellen Möglichkeiten und künstlerischen Ansprüche hatten dann das Aufblühen der Hochgotik im Gefolge.

Das Hauptschiff der Hermannstädter Kirche ist bereits im neuen Stil erbaut, obwohl ihre niedrigeren Seitenschiffe noch die Basilikatraditionen bewahren. Anderswo aber sind die Seitenschiffe genau so hoch wie das Hauptschiff, so in der Bergkirche in Schäßburg oder in Mühlbach, wobei letztere besonders reich mit für die Hochgotik typischen Skulpturen verziert ist. Das Anjou-Wappen, die Königsskulpturen und das allgemein hohe Niveau der Steinmetzarbeiten verraten zwar nicht eine unmittelbare Einflußnahme, aber doch eine Inspiration durch den Königshof. Die herausragendste architektonische Schöpfung der Hochgotik in Siebenbürgen, die St.-Michael-Pfarrkirche in Klausenburg, wurde ursprünglich als dreischiffige Basilika begonnen, dann aber im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts als dreischiffige Hallenkirche weitergebaut, und zwar unter dem starken Einfluß des Kaschauer Domes, der die süddeutsche Kunst vermittelte. Die überwältigende Raumwirkung und großartige Gewölbegestaltung, die reiche Steinmetzverzierung ebenso wie die harmonische Einheit des äußeren Blocks und der einstige, hochragende Nordwestturm vertreten auf würdige Weise das wahre Zentrum der Wirtschaft und des Geistes Siebenbürgens, den fruchtbarsten Boden des ungarisch-sächsischen Zusammenlebens und gemeinsamen Schaffens.

{237.} Während der Klausenburger Kirchenbau deutschen Vorbildern folgte, war die in erster Linie kirchlich bestimmte Malerei und Bildhauerei auf Italien ausgerichtet, und zwar nicht nur aufgrund der engen Beziehungen der Anjou-Könige mit Italien. Die ungarischen Künstler von Klausenburg wandten sich der in Florenz und Siena entstandenen, aus der byzantinischen Starre herausstrebenden lebhafter, natürlicher und vor allem gefühlsmäßiger gewordenen Spätgotik und Frührenaissance zu, im Unterschied zum Sachsenland. Mit Recht vermutet die kunsthistorische Forschung um (den einzigen namentlich bekannten) Miklós Kolozsvári eine wenigstens aus vier Personen mit individuellen Zügen bestehende ungarische Malerschule, deren Werke in den Kirchen von Fens, Malmkrog, Marosszentanna und Petersberg erhalten geblieben sind. Das eine oder andere Wandgemälde der beiden erstgenannten Kirchen wird Miklós Kolozsvári zugeschrieben, die Madonna mit mongoloiden Gesichtszügen und einem orientalisierten Jesuskind in heimatlicher Kleidung im Schoß auf einem Wandgemälde der Kirche von Marosszentanna einem anderen Meister mit großem Talent. Die talentierten Söhne Miklós Kolozsváris, Márton und György, schufen eine ganze Reihe Frührenaissanceskulpturen von europäischem Rang, so die Sankt-Georg-Statue in Prag, die im 17. Jahrhundert zerstörten Königsstatuen von Wardein und das ebenfalls verschollene Vorbild für die in Raab aufbewahrte Herme des hl. Ladislaus. Früher meinte man, direkte italienische Anregung in ihren Werken entdecken zu können, heute führt man ihren spezifischen Kunststil auf die innere Festigung der auch die italienischen Einflüsse aufnehmenden ostmitteleuropäischen Kunst zurück.

Diese Epoche war – auch in Anbetracht der fast gleichzeitig erfolgten Gründung der ostmitteleuropäischen Universitäten – wahrlich die Zeit einer auf der politischen und wirtschaftlichen Konsolidierung fußenden kulturellen Blüte, als Ungarn nicht am Rande Europas, sondern im unmittelbaren Einflußbereich des venezianischen und süddeutschen Frühkapitalismus lag. Dieser allgemeine Aufschwung erreichte um die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert seinen Höhepunkt und bedeutete in Siebenbürgen die volle Entfaltung der künstlerisch führenden Rolle Klausenburgs. 1427 malte Tamás Kolozsvári den schönsten ungarischen Flügelalter des Jahrhunderts für die Kirche von Garamszentbenedek: Die den Kalvarienberg und die Wunder des hl. Nikolaus darstellenden Bilder demonstrieren die materielle Kultur dieser Epoche; in ihnen verschmelzen die schönsten Traditionen des italienischen Trecento und der burgundisch-niederländischen Gotik miteinander und erleben ihre Wiedergeburt. Für die Vielseitigkeit der siebenbürgischen Verhältnisse bleibt charakteristisch, daß in unmittelbarer Nähe zu den westlich inspirierten zeitgemäßen Kunstwerken in einer Reihe von Szekler Kirchen auch altertümliche Wandgemälde mit orientalischen, byzantinischen Stilmerkmalen entstanden. Ihr Thema ist die den Geist der Grenzgebiete verkörpernde Legende des gegen die Heiden kämpfenden hl. Ladislaus, in stark lokal gefärbter, naiver Auffassung, nach Meinung einzelner Forscher haben sich auch die Motive orientalischer nomadischer Helden mit der Vergegenwärtigung der Wundertaten des heiligen Ritters miteinander verwoben. Auf den Wandgemälden der Kirchen von Bögöz und Gelentz aus dem 14. Jahrhundert sind der Legende des hl. Ladislaus gegenüber die Ereignisse aus dem Leben der hl. Margarethe von Antiochien sowie das Jüngste Gericht dargestellt. Später wiederholen sich auf den Wandgemälden anderer Szekler {238.} Kirchen, in Maksa, Csíkszentmihály, Erdõfüle, Bibarcfalva, Sankt-Marten, Sepsibesenyõ, 1419 in Székelyderzs und Ende des 15. Jahrhunderts in Sepsikilyén sowohl der byzantinische Stil als auch die Szenenfolge der Legenden so kontinuierlich, daß viele an Nachahmungen eines Wardeiner Originals dachten. Heute sehen die Kunsthistoriker in der Motivwiederholung eher die Wirkung der mündlich überlieferten Legende.

Die bedeutendste Schöpfung der sächsischen Kunst ist die sog. Schwarze Kirche in Kronstadt, deren Bau am Ende des 14. Jahrhunderts begonnen und im 15. Jahrhundert fertiggestellt wurde. Das durch Klausenburg vermittelte Kaschauer Vorbild wurde durch spezielles lokales Gepräge zu einem in seiner Massivität und Größe achtungsgebietenden gewaltigen Gebäude gestaltet, das mit seiner Länge von 89 Metern eine der größten gotischen Kirchen nicht nur Siebenbürgens, sondern auch ganz Ostmitteleuropas ist. Die auf die Spätgotik verweisende Verzierung entstand zur gleichen Zeit wie die Verbreitung der Flügelaltäre in Siebenbürgen, die ebenfalls auf sächsischem Gebiet ihren Anfang nahm und dann auch auf das Szeklerland wirkte. Von den im historischen Ungarn erhalten gebliebenen 1981 Flügelaltären aus dem 14. bis 15. Jahrhundert stammen 324 aus Siebenbürgen (darunter der bislang jüngste von 1543 aus Csíkmenaság). Die schönsten von ihnen standen in Schäßburg, Mediasch und Mühlbach, und ihre Wirkung war so groß, daß Mitte des 15. Jahrhunderts auch die gotische Wandmalerei auflebte, deren herausragende Stücke der 1445 von Meister Johann Rosenquer gemalte Kalvarienberg in der Kirche von Hermannstadt und das Kalvarienbergfresko in der Südwestkapelle der Pfarrkirche von Klausenburg sind.

Die weltliche Architektur und Malerei hat bis zum 15. Jahrhundert in Siebenbürgen nichts von Bedeutung hervorgebracht. Die Burgen der Großgrundbesitzer, von denen fünf die Familie Losonci Bánffy errichtet oder vom König verliehen bekommen hatte, waren ziemlich düstere, einfache Bauten. Mitte des 15. Jahrhunderts aber stand bereits die gotische verzierte Burg Eisenmarkt, deren Wände König Matthias mit Wandgemäldeserien galanter Hofspiele (nach Meinung einiger mit der Rabensage der Familie Hunyadi) im Renaissancegeschmack verzieren ließ. Aus dieser Zeit sind auch die ersten gotischen Bürgerhäuser Siebenbürgens erhalten geblieben, darunter König Matthias’ Geburtshaus in Klausenburg.

Zur besseren Verteidigung gegen die Türkenangriffe befestigte man im Laufe des 15. Jahrhunderts zuerst die sächsischen und dann die Szekler Kirchen im Stuhl Csík und gab dadurch der siebenbürgischen Architektur ein einmaliges individuelles Kolorit. Die Kirchen, deren Altarraum um ein oder zwei Stockwerke erhöht und deren innere Umgänge mit nach außen gerichteten Schießscharten und Pechluken versehen wurden, bieten einen eigenen malerischen Anblick. So erhebt sich der Altarraum wie ein zweiter Turm gegenüber dem ähnlich umgebauten Kirchturm über dem Gebäudeblock. Von den 230 sächsischen Kirchen wurden 30 zu solchen Kirchenburgen umgebaut, und zwar im Gebiet zwischen den Flüssen Mieresch, Kleine Kokel, Alt und Homoród. Von der nördlichsten in Bogeschdorf folgen in einem großen Bogen nach Süden, Osten und wieder zurück nach Norden die Kirchenburgen von Bulkesch, Bußd, Heltau, Martinsberg, Groß-Schenk, Deutschweißkirch, Magyarkapus, Birthälm und Hesseldorf. Fast jede von ihnen ist noch von einer Rundmauer mit Türmen umgeben, und unabhängig von dieser Umgestaltung des ursprünglichen Bauwerkes haben die meisten {239.} noch eine Umfassungsmauer mit Lagerräumen an der Innenseite und darüber einem Wehrgang mit Schießscharten. Etwas später, als mit türkischen Einfällen von der Moldau her zu rechnen war, begann man auch mit der Befestigung der Szekler Kirchen im Stuhl Csík, ebenfalls mit charakteristischen lokalen Formen, wie in Csíkkarcfalva, Csíkrákos usw.

Das ausgehende 15. Jahrhundert ist die Zeit des Kirchenbaus der Bettelorden und der kleineren Städte. Die Hallenkirchen von Thorenburg, Desch und Klausenburg (in der Farkas-Gasse) tragen die gleichen Stilmerkmale wie die Kirchen von Debreczin, Nyirbátor oder Szegedin, sie vertreten die spezielle ostungarische Variante der Spätgotik. Die Motive der Spätgotik vermischen sich bei den ersten bemalten Kirchendecken bereits mit den toskanischen Renaissancemotiven, wie bei der 1503 begonnenen Kirche von Gogeschburg und der nicht viel späteren von Székelydálya. Die italienische und süddeutsche Renaissance ist auf sehr hohem Niveau in der Lázói-Kapelle in Weißenburg und an der vom Pfarrer Klein bestellten Klausenburger Sakristeitür vertreten. Mit diesen Schöpfungen ging die Kunst Siebenbürgens zur Renaissance über, die sich aber erst nach 1526 richtig entwickelte.

Die bedeutendste Errungenschaft der siebenbürgischen Kultur des 15. Jahrhunderts aber war der Übergang zur Muttersprache. Eine Vorreiterrolle übernahmen in diesem Zusammenhang die mit der alten Heimat ständigen Kontakt haltenden Sachsen. Ihre Patrizier und städtischen Beamten lernten aber neben dem Latein meist auch Ungarisch, was auch durch die Bistritzer lateinisch-ungarische Wörterliste aus dem 14. Jahrhundert belegt wird. Das älteste erhaltengebliebene ungarisch-siebenbürgische Sprachdenkmal mit zusammenhängendem Text ist das eigenhändig geschriebene Testament des Adligen János Rõdi Cseh aus dem Komitat Kolozs von 1507. Er war es auch, der 1508 die erste ungarische Komitatsurkunde abfaßte. Zu dieser Zeit wurden für die Nonnen der Bettelorden sowie die Reginen oft religiöse Texte aus dem Lateinischen ins Ungarische übersetzt. Die Traditionen der ungarischsprachigen religiösen Literatur gehen auf hussitische Einflüsse zurück. Die aus Ungarn vertriebenen, in die Moldau geflüchteten Hussitenprediger übersetzten die Bibel erstmals in den dreißiger Jahren des 15. Jahrhunderts ins Ungarische. Die von den schreibkundigen Mönchen der Bettelorden ins Ungarische übersetzten biblischen Bücher und Legenden blieben im Teleki-, im Székelyudvarhelyi und im Lázár-Kodex vom Beginn des 16. Jahrhunderts erhalten.

Auch die Rumänen in Ungarn begannen – zu Beginn des 16. Jahrhunderts noch vor ihren Konnationalen in den Woiwodschaften jenseits der Karpaten – in ihrer Muttersprache zu schreiben. Die ersten aus dem Kirchenslawischen ins Rumänische übersetzten Manuskripte entstanden im Kloster Kortvélyes (Peri) in Marmarosch. Ende des 15. Jahrhunderts wollte der ruthenische Bischof von Munkács dieses Kloster unter seine Oberhoheit bringen, wogegen die Marmaroscher rumänischen Adligen protestierten und sich an den damaligen siebenbürgischen Woiwoden Drágfi um Hilfe wandten. Dessen Familie war zwar bereits seit langem katholisch, da sie aber Patron des Klosters war, wurde dem Streit dadurch ein Ende bereitet, daß der Woiwode es 1494 unter den Schutz des katholischen Bischofs von Siebenbürgen stellte. Es wurde keine formelle Kirchenunion ausgesprochen, doch mußten die Mönche in den wichtigsten dogmatischen Streitfragen nachgeben. In dem {240.} dort ins Rumänische übersetzten Gesangbuch (dem sog. Psaltirea Şcheiană) erscheint die katholische Formel, nach der der Heilige Geist nicht nur vom Vater, sondern auch vom Sohne (filioque) abstammt. So berührten die muttersprachlichen Bestrebungen der ungarischen katholischen Kirche Siebenbürgens auch die Rumänen, und die rumänischsprachige kirchliche Literatur nahm ihren Anfang.

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1. Edelsteinbesetzte goldene Fibel einer vornehmen gotischen Frau in Siebenbürgen

1. Edelsteinbesetzte goldene Fibel einer vornehmen gotischen Frau in Siebenbürgen

2. Goldener Anhänger mit Eberkopf aus dem gepidischen Königsgrab Nr. I von Apahida

2. Goldener Anhänger mit Eberkopf aus dem gepidischen Königsgrab Nr. I von Apahida

3.

3. 1 Kelch von Salzburg. Vermutlich ein Geschenk von Ludwig dem Großen. 14. Jahrhundert (?); 2–3 Details des Kelchfußes mit den Gestalten des hl. Georg und der hl. Barbara in Emaille

4. Ungarn und Rumänen im 14. Jahrhundert auf einer Miniatur der

4. Ungarn und Rumänen im 14. Jahrhundert auf einer Miniatur der Bilderchronik. Das Gefecht von Posada, 1330 (etwa vierfach vergrößert)

5. Beweinung am Kreuz. Detail vom Mediascher Flügelaltar, 1480

5. Beweinung am Kreuz. Detail vom Mediascher Flügelaltar, 1480

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14. Adliges Eigenkloster in Mönchsdorf, um 1200

14. Adliges Eigenkloster in Mönchsdorf, um 1200

15. Kirche in Gursaden, erbaut für die um 1300 angesiedelten Rumänen

15. Kirche in Gursaden, erbaut für die um 1300 angesiedelten Rumänen

16. Zisterzienserkirche und -kloster Kerz, erbaut nach französischem Muster in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts

16. Zisterzienserkirche und -kloster Kerz, erbaut nach französischem Muster in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts

17. Chorraum der St.-Bartholomäuskirche in Kronstadt. Ein Werk der Kerzer Bauhütte, Mitte des 13. Jahrhunderts

17. Chorraum der St.-Bartholomäuskirche in Kronstadt. Ein Werk der Kerzer Bauhütte, Mitte des 13. Jahrhunderts

18. Südliches Seitenschiff des Karlsburger Doms, erstes Drittel des 13. Jahrhunderts

18. Südliches Seitenschiff des Karlsburger Doms, erstes Drittel des 13. Jahrhunderts

19. Aus römischen Steinen errichtete griechisch-orthodoxe rumänische Kirche von Demsdorf, Mitte des 13. Jahrhunderts

19. Aus römischen Steinen errichtete griechisch-orthodoxe rumänische Kirche von Demsdorf, Mitte des 13. Jahrhunderts

20. Griechisch-orthodoxe rumänische Kirche von Zeikdorf, zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts

20. Griechisch-orthodoxe rumänische Kirche von Zeikdorf, zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts

21. Hallenchorraum der evangelischen Kirche von Mühlbach, zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts

21. Hallenchorraum der evangelischen Kirche von Mühlbach, zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts

22. Eines der europäischen Hauptwerke der mittelalterlichen Plastik, die St.-Georg-Statue in Prag von Márton und György Kolozsvári, 1373

22. Eines der europäischen Hauptwerke der mittelalterlichen Plastik, die St.-Georg-Statue in Prag von Márton und György Kolozsvári, 1373

23. Eine der mittelalterlichen Grenzburgen Siebenbürgens, die Latorvár am Rotenturmpaß, 14. Jahrhundert (der Geschützturm aus dem 17. Jahrhundert), im Hintergrund die Burg Talmesch, 14. Jahrhundert. Federzeichnung und Aquarell um 1735

23. Eine der mittelalterlichen Grenzburgen Siebenbürgens, die Latorvár am Rotenturmpaß, 14. Jahrhundert (der Geschützturm aus dem 17. Jahrhundert), im Hintergrund die Burg Talmesch, 14. Jahrhundert. Federzeichnung und Aquarell um 1735

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24. Pietà aus der evangelischen Kirche von Hermannstadt (Detail), um 1400

24. Pietà aus der evangelischen Kirche von Hermannstadt (Detail), um 1400

25. Inneres des Langhauses der St.-Michaelskirche von Klausenburg, 1430er Jahre

25. Inneres des Langhauses der St.-Michaelskirche von Klausenburg, 1430er Jahre

26. Johannes von Rosenaus Wandbild im Altarraum der evangelischen Kirche von Hermannstadt, 1445

26. Johannes von Rosenaus Wandbild im Altarraum der evangelischen Kirche von Hermannstadt, 1445

27. Die Burg von Eisenmarkt von Südwesten, 15. Jahrhundert

27. Die Burg von Eisenmarkt von Südwesten, 15. Jahrhundert

28. Südostansicht der Burg von Eisenmarkt, Federzeichnung und Aquarell, 1735

28. Südostansicht der Burg von Eisenmarkt, Federzeichnung und Aquarell, 1735

29. Deckplatte des Sarkophags von Johann Hunyadi im Karlsburger Dom, letztes Drittel des 15. Jahrhunderts

29. Deckplatte des Sarkophags von Johann Hunyadi im Karlsburger Dom, letztes Drittel des 15. Jahrhunderts

30. Seitenwand des Sarkophags von Johann Hunyadi, letztes Drittel des 15. Jahrhunderts

30. Seitenwand des Sarkophags von Johann Hunyadi, letztes Drittel des 15. Jahrhunderts

31. Bronzenes Taufbecken in Schäßburg, 1440

31. Bronzenes Taufbecken in Schäßburg, 1440

32. Die evangelische Kirche (14.–16. Jahrhundert) und das Rathaus (Anfang des 16. Jahrhunderts) von Hermannstadt. Foto von Emil Fischer, um 1900

32. Die evangelische Kirche (14.–16. Jahrhundert) und das Rathaus (Anfang des 16. Jahrhunderts) von Hermannstadt. Foto von Emil Fischer, um 1900

33. Fresken in rumänischen Kirchen des 15. Jahrhunderts:

33. Fresken in rumänischen Kirchen des 15. Jahrhunderts: 1 Die Heiligen Stephan, Ladislaus und Emerich, Kristyor, 2 Die Stifter Vladislav und Anca, Ribice; 3 Bâlea mit Gemahlin Vîşe und Sohn Ştefan, Kristyor

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34. Die Nordfassade der Kapelle János Lázóis in Karlsburg, 1512

34. Die Nordfassade der Kapelle János Lázóis in Karlsburg, 1512

35. Detail des Sarkophags von Johann Sigismund im Karlsburger Dom, um 1571

35. Detail des Sarkophags von Johann Sigismund im Karlsburger Dom, um 1571

36. Hölzerner Glockenturm von Mezõcsávás, zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts

36. Hölzerner Glockenturm von Mezõcsávás, zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts

37. Die Karte Siebenbürgens von Honterus 1532, Basel

37. Die Karte Siebenbürgens von Honterus 1532, Basel

38. Titelseiten von Büchern aus siebenbürgischen Druckereien:

38. Titelseiten von Büchern aus siebenbürgischen Druckereien: 1 Sammlung weiser Sprüche des Aurelius Augustinus (aus Honterus’ Druckerei). Kronstadt 1539; 2 Luthers Kleiner Katechismus in der ersten ungarischen Übersetzung von G. Heltai. Klausenburg 1550; 3 Historienlieder Sebestyén Tinódis. Klausenburg 1554; 4 Handbuch des ungarischen Rechts von Werbõczy. Klausenburg 1571

39. Buchdeckel von Pál Bánffy mit den Porträts von Luther und Melanchthon, 1569

39. Buchdeckel von Pál Bánffy mit den Porträts von Luther und Melanchthon, 1569

40. Die frühesten Zeugnisse des rumänischen Buchdrucks:

40. Die frühesten Zeugnisse des rumänischen Buchdrucks: 1 auszugsweise rumänische Bibelübersetzung für den liturgischen Gebrauch. Kronstadt 1561; 2 auszugsweise rumänische Bibelübersetzung (Palia de la Orăştie) für die reformierten Rumänen in Siebenbürgen,mit dem Wappen Sigismund Báthorys. Broos 1582; 3 Monogramm des ersten rumänischen Druckers, Meister Filip, auf dem Hermannstädter Evangeliar, 1546

41. Porträt Stephan Bocskais. Kupferstich, 1605/06

41. Porträt Stephan Bocskais. Kupferstich, 1605/06