5. Die Gesellschaft unter absoluter Fürstenmacht


Inhaltsverzeichnis

Herren und Leibeigene

Das Hauptmerkmal der Gesellschaft ohne Mitsprache der Untertanen an der Fürstenregierung war ihre unscharfe Gliederung.

Genaue Angaben über die Besitzverhältnisse der herrschenden Klasse liegen nur von der Jahrhundertwende und auch nur vom Adel des eigentlichen Siebenbürgen vor. Dort muß mit 350–400 Familien gerechnet werden, deren überwiegende Mehrheit von ungefähr 80 %, über Teile eines oder mehrerer Dörfer verfügte; 15 %, der Adelsfamilien besaßen 1–3 ganze Dörfer und nur sechs waren an der Jahrhundertwende außer solchen Dorfteilen im Besitz einer Herrschaft, bestehend aus mehreren ganzen Dörfern, aber dennoch weit unter Latifundiengröße. Schließlich bildeten zwei Familien, die Bánffys von Losonc und die Csákys, die außerordentlich schmale „Elite“, mit je einer großen Herrschaft: Almás und Bánffyhunyad. Die Mehrheit der Latifundien mittelalterlichen Ursprungs befand sich zur Jahrhundertwende bereits in Kammerverwaltung. Die siebenbürgischen Adelsgüter erreichten nicht einmal annähernd die Größe der gewaltigen Latifundien, die sich im königlichen Ungarn in der Hand einzelner Familien befanden.

Die Güter im Partium, also außerhalb des eigentlichen Siebenbürgen, modifizierten die Verhältnisse im Fürstentum nur insofern, als sie das Übergewicht der Csákys und Bánffys weiter erhöhten, da diese auch dort Güter besaßen. Gutsbesitzer im Partium wiederum waren die Somlyói Báthorys, deren Güter zum großen Teil im Königreich lagen, weiterhin einige neue vornehme Familien, wie die Bethlens von Iktar, die Zólyomis und die Wesselényis. Von den Szeklern dagegen war keiner in die wirklich reiche {335.} Gruppe des Fürstentums aufgestiegen. Nach Szekler-Maßstab vermögend waren jedoch die Lázárs, Mikes’ oder Apors.

Diese Struktur der herrschenden Klasse blieb im Verlaufe des 17. Jahrhunderts unverändert. Man verarmte zwar unter den großen vermögensammelnden Fürsten, besonders unter den Rákóczis, aber die Proportionen blieben erhalten. Offensichtlich war es den weit verstreuten Besitztümern zu verdanken, daß immer etwas übrigblieb, und um sich aus der ständig mehr verarmenden Gesellschaft herauszuheben, war immer weniger vonnöten. So änderte sich die Gruppe der von der Gesellschaft als vornehm betrachteten Familien nicht. Nur die Csákys schieden durch ihren Umzug in das königliche Ungarn aus, so daß von der mittelalterlichen Aristokratie Siebenbürgens allein die Bánffys von Losonc übrigblieben.

Eine moderne Aristokratie, das erbliche Magnatentum, war im Fürstentum jedoch nicht entstanden. Das gesellschaftliche Prestige der führenden Familien basierte praktisch auf allgemeinem Übereinkommen, denn erbliche Titel verliehen weder die Szapolyais noch die späteren Fürsten. So blieb faktisch die ungeteilte Einheit des Adels erhalten, die „una eademque nobilitas“, die im königlichen Ungarn bereits um die Jahrhundertmitte zur Fiktion geworden war.

So stand ganz eindeutig an der Spitze der gesellschaftlichen Hierarchie der Fürst. Schon am Ende des 16. Jahrhunderts hat in Siebenbürgen materiell gesehen niemand auch nur annähernd die Báthorys erreicht, und im 17. Jahrhundert, als das landesherrliche Grundbesitzmonopol entstand, überstieg der Reichtum der gesamten herrschenden Klasse Siebenbürgens kaum den ihrer Fürsten.

Infolge dieser eigentümlichen Situation war im 17. Jahrhundert der Fürst zugleich Herrscher und Grundherr des größten Teils der Bauern. Dies brachte jedoch den Bauern keine Vorteile, da die Fürsten innerhalb des Verhältnisses Grundherr–Leibeigener standen. Im wesentlichen unterschieden sich die Interessen der Herrscher und Grundherren nicht voneinander, weswegen die aus den Leibeigenenbindungen fliehenden Bauern keinen Beschützer fanden. Die Fürsten wandten sich gegen jede Form der Freizügigkeit; sie ermutigten die Bauern keineswegs zum Soldatendienst oder zur Arbeit in den Bergwerken, ja nicht einmal der Umzug auf die Kammergüter wurde erlaubt.

Doch auch mit der größten Härte war es nicht leicht, die in den Verwüstungen des Fünfzehnjährigen Krieges gelockerten Leibeigenenbindungen wieder zu straffen. Denn die unaufhörlichen Zerstörungen der Kriegsperiode hatten einen großen Teil der Bauernschaft physisch vernichtet, und die Überlebenden suchten sich mangels eines sicheren Heimes irgendwo eine Bleibe. Die Bauern zumindest betrachteten dies als Freiheit, da sie die Wiederherstellung der alten Gebundenheit mit allen Kräften zu umgehen suchten. Daher konnte bis zur Jahrhundertmitte die Fluchtbewegung der Bauern nicht eingedämmt werden, trotz steuerlicher Begünstigungen für die Rückkehrer und der Androhung von Strafmaßnahmen gegenüber den Flüchtigen.

{336.} Die Szekler

Die Szekler überschritten die Schwelle zum 17. Jahrhundert im Besitz ihrer wiedergewonnenen Privilegien. Sie zahlten keine ständige staatliche Steuer, obwohl seit der Mitte des 16. Jahrhunderts die Herrscher diese Grundfreiheit der Szekler wiederholt gestrichen und wieder erneuert hatten. Das andere Element ihrer Grundfreiheit, die Dienstpflicht, blieb nur beschränkt in Geltung, denn es war eine Schicht entstanden, die man als Leibeigene betrachtete und im Tausch für unterschiedliche Dienstleistungen nicht mit in den Krieg nahm. Da diese Szekler keine regelmäßige staatliche Steuer zahlten, blieben sie praktisch von staatlichen Maßnahmen unberührt. Die vornehmen Szekler betrachteten es sogar als schweres Unrecht, wenn ihre Bauern überhaupt registriert wurden.

Diese Situation war für die leibeigenen Szekler zweifellos von Vorteil. Zwar zahlten im 17. Jahrhundert nur noch die Leibeigenen die in besonderen Fällen veranlagte staatliche Steuer, anders als früher, als noch alle Angehörigen der Szeklernation die außerordentlichen Steuern zahlten. Somit waren sie nur gegenüber den freien Szeklern im Nachteil, trugen aber erheblich geringere Lasten als die Leibeigenen insgesamt. Als 1616 z. B. eine außerordentliche Türkensteuer erhoben wurde, zahlten 10 leibeigene Szekler 11 Gulden, je 10 der sonstigen Leibeigenen dagegen 19. Zudem war die Steuer von 1616 von den Szeklern nicht einmal bis 1622 eingegangen, ihre eigenen Beamten verteidigten sie mit Zähnen und Klauen vor der Staatsmacht.

Unter diesen Verhältnissen wurde die Aufnahme in die Reihe der Leibeigenen bei den Szeklern zu einem höchst begehrten Schritt. Nach einer Aufstellung von 1614 waren 60 % der Leibeigenen im Stuhl Maros nach eigener Angabe nicht gegen ihren Willen in diesen sozialen Zustand geraten. Außer Freiwilligkeit wurden als Gründe Armut, Hunger, Krankheit und Flucht genannt. Es entstand also die seltsame Lage, daß während die Bauern anderswo in Siebenbürgen mit harter Gewalt zum Leibeigenenlos gezwungen oder mit Begünstigungen angelockt werden mußten, unter den Szeklern der freie Stand – da mit Militärdienst verbunden – nicht unbedingt angestrebt wurde. 1622 gab es schon ungefähr 20 000 Szeklerfamilien als Leibeigene, womit sie ein Fünftel aller Leibeigenen in den Komitaten ausmachten.

Die Fürstenmacht tastete jedoch die Szeklerfreiheiten nicht deshalb an, weil sich unter ihrem Schutz immer mehr von der regelmäßigen Steuer Befreite verbargen, sondern wegen der stark abnehmenden Zahl der Szeklersoldaten. Zum stehenden Heer von 4–5000 Mann kam nämlich ein Kontingent von etwa 10 000 Szeklern hinzu, das praktisch immer zur Verfügung stand und außerordentlich billig war. Die Fürsten konnten sich den Verzicht auf dieses Heer nicht leisten.

Als ersten Schritt also verbot man – den Maßnahmen Gabriel Bethlens folgend – 1619 den freien Szeklern, Leibeigene zu werden, und alle, die nach 1615 Leibeigene geworden waren, mußten in den Militärdienst zurückkehren. Als das am Soldatenschwund nichts änderte, wählte Bethlen ein ihm probater erscheinendes Mittel: er belegte 1623 die leibeigenen Szekler mit der regelmäßigen Steuer, womit er – statt einer Lösung – einen noch schwerer wiegenden Prozeß einleitete, weil diese nun in immer größerer Zahl das Szeklerland verließen. 1638 lag die Angelegenheit schon dem Landtag vor. Aber es gab kein Mittel, die Szekler in ihrer Heimat zu halten. Ein solches war {337.} bislang die Garantie ihrer Privilegien gewesen. Mit deren Verfall zerfiel auch das gesamte Szeklertum.

Georg I. Rákóczi verzichtete als Geste gegenüber den Szeklern 1636 darauf, die Güter der als treulos verurteilten Szekler einzuziehen. Die Unzufriedenheit der Szekler vermochte er aber nicht zu beseitigen, die Soldatendienstpflicht wurde ihnen damit nicht erleichtert oder gar begehrenswerter. 1648 mußten die freien Szekler bereits unter Androhung von Enthauptung zum Militärdienst gezwungen werden, ohne daß es jedoch zur Ausführung dieses grausamen Gesetzes gekommen wäre. Georg II. Rákóczi nahm es wieder zurück. Dennoch ist es ein beredtes Zeugnis dafür, was für eine schwere Last das ursprünglich als Privileg geltende Vorrecht des Militärdienstes für die Szekler geworden war.

Statt mit Gewalt versuchte es Georg II. Rákóczi nun mit Vergünstigungen, doch verloren seine Maßnahmen in der mit dem Krieg von 1658 neu einsetzenden Verwüstung Siebenbürgens ganz ihre Wirkung.

Die Sachsen

Der von Sachsen bewohnte Königsboden behielt auch im 17. Jahrhundert seinen privilegierten Status bei, und die absolute Fürstenmacht ließ die inneren Verhältnisse der sächsischen Nation bis zur Mitte des Jahrhunderts unbehelligt.

Für die Bürger der Gebiete östlich der Elbe typische Verhältnisse innerhalb der Städte und ihrer Umgebung hatten sich bei den Sachsen bis zum Ende des 16. Jahrhunderts stabilisiert: das Übergewicht des durch die reichsten Gewerbetreibenden ergänzten Handelspatriziats über die durch Zünfte geschützte, aber dennoch diesem ausgelieferte Handwerkerschicht. Ungeachtet der nie in Zweifel gezogenen prinzipiellen Rechtsgleichheit der Bürger entstand eine unüberbrückbare Kluft zwischen den führenden Familien und den armen Handwerkern. Zwischen den Städten und den Dörfern ihrer Umgebung verstärkte sich das Unterordnungsverhältnis, die Dörfer erhielten Schulzen (Hannen) aus der Stadt, und ihre Zünfte unterstanden der direkten Kontrolle der städtischen Zünfte.

Ganz eindeutig wurde das Übergewicht der Stadtsenate aber dadurch sichtbar, daß die Sachsen seit dem Mittelalter eine Globalsteuer zahlten, die früher durch königliche Verordnung festgelegt wurde. Im Fürstentum zahlten sie bereits eine Steuer, die 2000 Steuereinheiten in anderen Teilen Siebenbürgens entsprach. Die Aufteilung der Steuer wurde von der Versammlung der sächsischen Nation unter Vorsitz des Hermannstädter Königsrichters vorgenommen. So wurde letztlich der Hermannstädter Senat das Führungsgremium für alle Sachsen.

Die für die Ostmitteleuropa-Region typische Entwicklung hätte im 17. Jahrhundert diese Lebensumstände völlig verändert. Denn wie auch im königlichen Ungarn führte dort das Bürgertum im allgemeinen ein Doppelleben: Neben der gewerblichen Tätigkeit kaufte man sich Grundbesitz. Die Schrumpfung des gewerblichen Marktes führte zur Nutzung der Möglichkeiten der Agrarproduktion, wozu man sich Boden erwarb. Gleichzeitig damit zogen immer mehr Adlige in die Städte, während die Städte – als Korporationen – auf adlige Weise zu leben begannen und selbst Grundbesitz erwarben.

{338.} Bei den Siebenbürger Sachsen kam es dazu aber nicht. Dank ihrer ständischen Vorrechte verloren sie niemals ihren bürgerlichen Charakter. Der Königsboden umfaßte seine Bewohner wie eine Stadt gewaltigen Ausmaßes. Der Besitz von Grund und Boden richtete sich nicht nach dem Adelsrecht und war Fremden verschlossen. Der Feudalismus vermochte bei den Sachsen daher weder indirekt noch in Gestalt seiner Repräsentanten einzudringen, und die Bürger waren weder individuell noch territorial auf Grunderwerb aus. Zwischen Städten und Dörfern blieb die prinzipielle Gleichberechtigung erhalten.

Neben ihren Privilegien basierte die Erhaltung dieses bürgerlichen Charakters auf den rumänischen Woiwodschaften. Die reichen sächsischen Bürger waren nicht darauf angewiesen, sich ihr Vermögen auf adlige Weise zu verschaffen, weil ihre Gewerbeerzeugnisse von den Woiwodschaften abgenommen wurden. Diese waren nämlich bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts nicht auf gewerbliche Selbstversorgung eingerichtet, so daß in der relativ langen Zeitspanne während der Erholung nach den Kriegen der Jahrhundertwende und der Konsolidierung der Politik seit ungefähr 1630 alle Produkte des sächsischen Gewerbes dort sehr gefragt waren. Selbstverständlich kam es auch in jenen Jahren zu Gegensätzen zwischen den Woiwodschaften und Siebenbürgen, wobei dann die Verbindungsstraßen durch Baumstämme versperrt wurden. War aber die Ruhe eingekehrt, trafen in Kronstadt oder Hermannstadt Briefe ein, man möge die Straßen öffnen und Schindelnägel schicken – den meistgewünschten Artikel –, sowie alles für den Bau von Schlössern und Kirchen Erforderliche. Darüber hinaus wurde ein ganz buntes Warensortiment auf den Weg geschickt, vom medizinischen Instrument bis zum Stiefel.

Nicht nur ihre Privilegien, sondern auch die Bedürfnisse der Woiwodschaften bildeten also wesentliche Faktoren für die Bewahrung ihrer inneren Ordnung. Um so schlimmer traf die Sachsen das voneinander unabhängige, aber gleichzeitige Verschwinden beider Faktoren um die Mitte des Jahrhunderts. Die politische Ruhe hatte die Konjunktur einer eigenen Gewerbeproduktion in den Woiwodschaften begünstigt, und man bemühte sich, die eigenen Märkte vor den siebenbürgischen Waren zu verschließen. Ungefähr zur gleichen Zeit wandte sich Georg II. Rákóczi gegen die sächsischen Vorrechte.

Seine Vorgänger hatten eher versucht, vom Reichtum der Sachsen zu profitieren. So hatte Georg I. ihnen z. B. mittels Bußen gewaltige Summen abgenommen, nie aber ihre Privilegien gefährdet, sondern diese sogar dreimal bekräftigt. Demgegenüber kümmerte sich Georg II. nicht um ihren Reichtum, begann aber, ihre Privilegien systematisch zu beseitigen.

Der Landtag von 1651 hob das Privileg auf, dem zufolge die Sachsen nicht direkt vor das Gericht des Fürsten geladen werden konnten. Zwei Jahre später wurde verfügt, daß auch Fremde in sächsischen Städten Häuser kaufen dürfen. Die zwei Verordnungen zusammen bedeuteten das Ende der sächsischen Selbständigkeit. Doch hatte dieser neue Zustand keinerlei Folgen, weil Rákóczi in Vorbereitung eines Polenfeldzuges Zugeständnisse machte und dann die 1658 einsetzende Verwüstung auch die fürstlichen Maßnahmen gegen die Sachsen verhinderte.

{339.} Die Rumänen

Die Rumänen gehörten nach wie vor nicht zu den drei siebenbürgischen Nationen, nahmen aber natürlicherweise am gesellschaftlichen Leben teil. Das Zusammenleben bildete etwa bis zur Jahrhundertmitte weder für sie noch ihre Umgebung ein nennenswertes Problem.

Wer in den Adelsstand aufgestiegen war, hat sich genauso in den ungarischen Adel integriert wie im königlichen Ungarn die Slowaken oder Kroaten und im Fürstentum die Sachsen. Und die Bauern, obwohl sie mehrheitlich orthodox geblieben sind und in ihrer Lebensweise viele von den übrigen Siebenbürgern abweichende Züge beibehalten haben, gingen fast unmerklich in der siebenbürgischen Gesellschaft auf.

Diese Situation der Adligen blieb im 17. Jahrhundert unverändert. Die Familien rumänischer Herkunft, wie z. B. die Kendeffys oder Macskásis, galten als ebenso vornehm wie die ihnen vergleichbar wohlhabenden ungarischen Herren. Im Dienst von Bethlen stand ein in ganz Europa bekannter Diplomat rumänischer Abstammung, namens Marko, und es gab Gutsverwalter, die ebenso gewalttätig bzw. besonnen amtierten wie jeder beliebige Ungar in ähnlicher Stellung. Ihre rumänische Herkunft brachte ihnen weder Vor- noch Nachteile. Als z. B. im Herbst 1657 der Landtag über die Fürstenwahl Ákos Barcsays debattierte, verhinderte seine rumänische Abkunft seine Wahl ebensowenig, wie sein geringer Besitz und seine Kinderlosigkeit es taten.

Die Lage der Bauern im 17. Jahrhundert gestaltete sich völlig anders. Schon längst waren zwei sehr unterschiedliche Schichten entstanden, deren eine sich in ihrem Verhältnis zum übrigen Teil der Gesellschaft im 17. Jahrhundert wesentlich wandelte, wodurch sich auch die Beziehung der übrigen Bewohner Siebenbürgens zu den Rumänen umzugestalten begann.

Unverändert blieb das Verhältnis der rumänischen Hufenbauern zu ihrer Umgebung. Sie hatten dieselbe Stellung zur Mehrheit der siebenbürgischen Ackerbauern wie die rumänischen Adligen zum übrigen Adel. Die Lebensweise der rumänischen wich nicht stärker von der der anderen Bauern ab, als dies geographische Faktoren, die Struktur des als Wohnort dienenden Gutes oder andere Einflüsse – unabhängig von der sprachlichen Zugehörigkeit – bewirkten. Auch ihre Religion war nicht unbedingt ein Unterscheidungsgrund, gab es doch bereits seit Mitte des 16. Jahrhunderts in Siebenbürgen rumänische Protestanten.

Geändert hatte sich demgegenüber das Verhältnis des anderen Elementes zu seiner Umwelt, das der halbnomadischen rumänischen Hirten und Viehzüchter. Ursprünglich lebten sie von den Hufenbauern auch geographisch getrennt im Gebirge, so daß die beiden Lebenswelten kaum Kontakt miteinander hatten. Das änderte sich einerseits durch die kriegsbedingten Verwüstungen, andererseits durch die Bestrebungen der Grundherrn. Diese lockten die Rumänen auf ihre verlassenen Hufen, um ihre im Krieg dezimierten Arbeitskräfte zu ersetzen, und zwangen die rumänischen Hirten, sich neben den alteingesessenen Bauern niederzulassen. Die Neuankömmlinge erweckten mit ihrer ungewohnten Lebensweise und Glaubenswelt in ihrer neuen Umgebung oftmals Antipathien. Durch ihre abweichende Auffälligkeit wurden sie für ihre Nachbarn im 17. Jahrhundert zur Verkörperung des Rumänen.

{340.} Sehr bezeichnend für die allgemeine Haltung gegenüber den rumänischen Hirten ist, daß ihre Lebensweise trotz ihrer geringeren Abhängigkeit niemals auch für die anderen Leibeigenenschichten attraktiv geworden ist. Einzelne Ungarn, Szekler oder Sachsen, die das dem rumänischen ähnliche Hirtenleben am Rande der Gesellschaft übernahmen, bildeten eine Ausnahme gegenüber den Massen der leibeigenen Bauern. Sehr charakteristisch für die Haltung der dörflichen Leibeigenen ist ihre „Flucht in die Berge“. Kam es dazu, daß sie vor irgendeiner Kriegsgefahr in die Berge flüchteten, schleppten sie ihren, für die Landwirtschaft nötigen Viehbestand mit sich und hüteten ihn hoch in den Bergen. Schriften über die Heimkehr der in die Berge geflüchteten Bauern schildern die Rückführung der Bienenkörbe, des Kleinviehs, der Schweine und Kühe. So war die Lebensweise der Gebirgshirten offensichtlich immer nur eine schlechtere Wahl und wurde nie zur im gesellschaftlichen Maßstab als endgültig empfundenen Lösung.

Damit wird deutlich, daß die das Hirtenleben führenden Rumänen für das Leibeigenensystem objektiv keine Gefahr bedeuteten, weil sie subjektiv kein nachahmenswertes Beispiel bildeten. Trotzdem unternahmen die Grundherren wiederholt Aktionen, auch diese Schicht einzugliedern, in der Absicht, diese praktisch frei gebliebenen, ein Fremdelement im Feudalsystem bildenden Menschen ihrer Ausbeutung zuzuführen. Dazu erhielten sie von der Staatsmacht jede Hilfe. Sie erzielten auch einige Ergebnisse, doch gelang es ihnen nur, kleinere Gruppen aus der zähen Widerstand leistenden Masse abzusondern.

Der Wiederaufbau

Die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts in Siebenbürgen wurde ganz vom Streben nach Wiederaufbau beherrscht. Die Führungskräfte des Landes bemühten sich bewußt um eine Wiederherstellung der Zustände vor dem Fünfzehnjährigen Krieg. Der Wiederaufbau Weißenburgs wurde besonders intensiv betrieben, aber auch für Klausenburg sowie für die Renovierung der wichtigsten Festung, Wardein, wurden Gelder bereitgestellt. Gabriel Bethlen begann die Arbeiten, konnte sie aber nicht beenden. Georg I. Rákóczi ließ von ausländischen Maurern die berühmte Kirche in der Farkas-Straße von Klausenburg neu errichten und renovierte in Thorenburg eine seit Jahrzehnten in Trümmern liegende Kirche. In Desch mußte er die Gebäude und Brücken im Besitz der Salzkammer erneuern und in Wardein beseitigte er einen ganzen niedergebrannten Stadtteil. Aus der Herrschaftszeit seines Sohnes erwähnen die Chronisten jedoch keine Renovierungen mehr, sondern nur Neubauten.

Demnach dauerte es ungefähr vier Jahrzehnte, bis die Schäden des Fünfzehnjährigen Krieges in Siebenbürgen überwunden waren, eine lange, für die siebenbürgische Architekturgeschichte aber bedeutsame Periode, da sie – wie Neubauphasen nach großen Verwüstungen im allgemeinen häufig – den Durchbruch einer neuen Stilrichtung brachte. Es kam damals zur weitläufigen Verbreitung des Renaissance-Stils. Gabriel Bethlen und die beiden Georg Rákóczi hatten daran einen großen Anteil. Ihre mehr oder weniger konsequent angewendeten Architekturprinzipien verkörperten die Ideale der Renaissance. Infolge der Baumaßnahmen der Fürsten entstanden {341.} wundervolle Arkadenreihen, luftige Gebäude – aber das wichtigste Moment der Aufbauperiode ereignete sich unabhängig von ihrer Tätigkeit.

Dieses wesentlichste Moment war zwar in der Architektur präsent, bezog sich aber auf die gesamte Kultur. In der Architektur zeigte es sich darin, daß der Renaissance-Geschmack bis zu den Bauten der dörflichen Meister vordrang. Die kulturelle Bedeutung lag darin, daß die Lebensauffassung der Renaissance auch die Bauernschaft erreichte. Das soll nicht heißen, als hätten die Dorfhütten seit dem 17. Jahrhundert Treppen mit Loggien und Fresken mit mythologischen Gestalten geziert. Nein, diese kostspieligen Attribute der Renaissance blieben in Siebenbürgen nur den Schlössern der vermögenderen Grundherren und den Häusern der reichsten Bürger vorbehalten. Der Wandel in der Lebensauffassung brachte die Bauersfrauen auch nicht dazu, Spinett zu spielen, und die Männer setzten sich nach dem Pflügen nicht nieder, um die Naturschönheiten zu besingen. Aber das Wesen der Renaissance, die Klärung des Verhältnisses des Menschen zur Natur, drang in die Dörfer Siebenbürgens ein. Nicht zufällig wandelte sich in der Renaissance vor allem der Wohnraum und die Wohnungsumgebung. Es verschwanden die kleinen Winkel und Nischen zusammen mit dem Niveauunterschied zwischen den Zimmern, den inneren Stufen und die Flucht sichernden, willkürlich angebrachten Ausgängen. Die Fenster vergrößerten sich und erhielten Glasscheiben – man konnte nun hinaus- wie hineinschauen. Und die Bewohner zog es hinaus aus den Mauern, sie legten Gärten an. Ebenso wie man die Wohnung um den Garten erweiterte, erhielten die Städte Spaziergelegenheiten. Damals erschienen die ersten Ausflügler in der Umgebung der Städte.

Auch die Siedlungen selbst veränderten sich, am auffälligsten in ihrer Struktur. In den Städten entstanden keine engen Gassen mehr, an den Straßenkreuzungen ließ man freie Plätze, auf denen man Springbrunnen und Statuen aufstellte und eventuell noch durch Parkanlagen erweiterte. Man begann, über Kanalisation nachzudenken, und alles war gewissermaßen luftiger, übersichtlicher geworden.

Reine Renaissance-Städte entstanden in Siebenbürgen nicht, doch änderten die alten ihr mittelalterliches Bild. So stellte Gabriel Bethlen in Weißenburg zwei Springbrunnen auf, auf dem Marktplatz und hinter der Stadtkirche. Georg I. Rákóczi erweiterte in Julmarkt den Markt, um den Ausblick aus den Häusern zu verschönen. In Weißenburg schuf er mittels Bodenverbesserung auf einer Bastion Obst- und Blumengärten. Bei den Sachsen zeigten in Hermannstadt und Bistritz vielfach im gleichen Stil errichtete Gebäude in einer Straße, daß das Stadtbild bewußt geplant wurde, und bei den größeren ihrer Siedlungen kannte man schon um die Mitte des 17. Jahrhunderts Ausflugsorte.

In den siebenbürgischen Dörfern beschleunigte sich der seit dem Mittelalter zu beobachtende Wandel der Siedlungsordnung. Wo die Bauern nach der Flucht ihre Wohnstätten neu errichteten, geschah dies meist in Form neuer Grundrisse der Hof- und Straßenanlagen. Die Blutsverwandten siedelten nicht mehr unbedingt in der Nachbarschaft. Anstelle der früheren „Haufendörfer“ registrieren die Konskriptionen des 17. Jahrhunderts überwiegend systematisch – in Straßenzügen – errichtete Dörfer mit stabilem Grundriß, die den Besitzstand der Bewohner widerspiegeln. Um ein natürliches oder künstlich gestaltetes Zentrum herum wohnten die Reichsten und in systematischer {342.} Anordnung mit zunehmender Entfernung die immer Ärmeren. Diese zwar nicht überall angewandte dörfliche Siedlungsform setzte sich dann bleibend durch, wohl weil sie überaus zweckmäßig war – sie hat sich über die Zerstörungen von Jahrhunderten und den sozialen Wandel bis heute erhalten.

Doch bildet sie nur das Skelett. In Wirklichkeit unterscheiden sich die Dörfer wie das Aussehen von Menschen trotz gleichen Knochenbaues. In der Herrschaft Fogarasch 1637 variierte z. B. die Hufenzahl in den Dörfern zwischen 5 und 67. In manchen Siedlungen kam von einer ganzen Hufe bis zur Achtelhufe jede Größe vor, in anderen waren alle Hufen gleich.

Zur gleichen Zeit, in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, setzten sich auch die neuzeitlichen Merkmale der Bauernwohnung durch. Vor allem verlor diese ihren provisorischen Charakter. Die Mehrheit der bäuerlichen Wohnhäuser erhielt nun zeitbeständige Qualität. Deutlich wird dies daran, daß die Konskriptionen sie noch nach mehrjähriger Unbewohntheit als „leeres Haus“ registrierten, sie fielen also nicht einfach zusammen wie Hütten. Eine Neuerung in der Innengestaltung war, daß man die früher ungeteilten Gebäude nun in mehrere Räume zu gliedern begann und Böden und Keller als Lagerräume ausbaute.

Mehrräumige Häuser mit Keller und Dachboden mögen bei den Bauern in der Mitte des 17. Jahrhunderts schon erheblich weit verbreitet gewesen sein. Nichts jedoch wissen wir bisher von den Wohnungen der mit den Hufenbauern in einer Wirtschaft zusammenlebenden Menschen.

Auch die Existenz bäuerlicher Blumengärten können wir nur im Rückschluß ermitteln, z. B. aus dem vielsagenden Bild eines rumänischen Mädchens, der Illustration eines in Nürnberg erschienenen Buches des Hermannstädter Studenten Johannes Troester. Das Mädchen trägt auf dem Kopf eine jungfernkranzartige dichte Blumenkrone, von der Troester schreibt, sie sei aus Rosen und anderen Blumen gebunden; die rumänischen Mädchen sähen darin aus, als bereiteten sie sich auf die römischen Floralien vor. Die Rose galt als typische Herrenblume, anscheinend wurde sie aber auch in bäuerlichen Gärten gezogen. Und ein Domänengärtner züchtete in seinem Zimmer – in Töpfen – Veilchen und Nelken.

Der Wert der Arbeit

Die bäuerliche Gartentätigkeit zeigt, wie einfache Menschen zum Selbstzweck oder doch ohne reale Gewinnabsicht arbeiteten. Dasselbe taten sie für ihre eigene Bekleidung. Im 17. Jahrhundert begannen die siebenbürgischen Bauern farbige, bestickte oder gemustert gewebte Kleidung mit kompliziert appliziertem Schmuck an Festtagen zu tragen, deren Anfertigung keine geringe Arbeit bedeutete.

Mit der verzierten Kleidung und der Gartentätigkeit war die aus Neigung verrichtete Arbeit der siebenbürgischen Bauern schon am Ende. Die Dorfvergnügungen blieben auch im 17. Jahrhundert im allgemeinen bei den aus dem Mittelalter bekannten Formen. Man tanzte Paar- und Gruppentänze. Die Rumänen pflegten einen dreitaktigen Männerrundtanz, von Pfeifenmusik begleitet. Über die Berghirten wurde notiert, daß sie schön musizierten.

Die farbige, verzierte Kleidung und der bäuerliche Garten sind dennoch wichtige Merkmale, die zeigen, daß die Arbeit auch für die einfacheren {343.} Schichten der Gesellschaft zum Mittel gehobenerer Vergnügungen werden konnte. Doch war diese trügerische Farbänderung der Arbeit nur ein Aufblitzen, sie machte ihr wahres Wesen nur deutlicher. Denn die Arbeit ist eben nicht das Vergnügen derer, die sie verrichten, eher eine unerhört schwere Last. Dies erkannte man nicht zufällig gerade in einer Zeit, als für eine Hälfte der Gesellschaft die Möglichkeit zur unbeschwerten Freude eben nur aufblitzte, während sich auf der anderen Seite ungebremster Luxus ausbreitete.

In Siebenbürgen faßte János Szalárdi, Archivar im fürstlichen Archiv von Weißenburg, seine eigenen Erkenntnisse in Worte. Beim Anblick des mährischen Parker des Herzogs von Liechtenstein und aller seiner Finessen der Renaissance-Gartenkunst geriet er über die große Verschwendung in zornige Erregung. Viel mehr als das Geld beschäftigte ihn aber die für die Gestaltung des Gartens aufgewendete ungeheure Arbeit. Mit dem scharfen Auge des Außenstehenden bemerkte er, worüber sonst niemand spricht, daß hinter dem Glanz der Renaissance eine gewaltige menschliche Anstrengung steht.

Diese Anschauung, in den Wundern des Parks die handwerkliche Vollkommenheit zu sehen und die Schwere der aufgewendeten Arbeit zu erwägen, war in Siebenbürgen gerade im 17. Jahrhundert recht verbreitet. Gedichte von Provinzpoeten und Dorfpredigern würdigen Beruf und Arbeit, beschreiben, wie unverzichtbar für Herrn und Bauern alles ist, was die Arbeit hervorbringt. Darin ist freilich auch der Einfluß des neuen „puritanischen“ Denkens zu erkennen, dessen Träger die aus England und Holland stammende Reformationstheologie geworden ist. Übertrieben wäre es anzunehmen, solche Autoren hätten den wertschöpfenden Charakter der Arbeit erkannt, doch haben sie unzweifelhaft den Umfang und die Schwierigkeit der Arbeitsleistung für die Erschaffung ihrer Erzeugnisse erwogen und zugleich mit unerhörter Hochachtung davon geredet, mit dem gleichen Pathos, mit dem die berufenen Vertreter der Dichtung die geachtetste Tugend ihrer Gesellschaft, die ritterliche Virtus besangen.

Man würdigte die Arbeit, weil die Nachfrage nach Arbeitskräften unerhört gestiegen war. Der große Wandel in Lebensführung und -stil der Neuzeit war für alle, welche die lebensnotwendigen Güter produzierten, der neue Anspruch an ihre Tätigkeit.

Das neue Anforderungssystem traf die Bauern am unmittelbarsten, weil sich die Grundherren im Laufe des 17. Jahrhunderts eher auf Selbstversorgung einrichteten, d. h. die meisten ihrer Bedürfnisse von ihren Bauern erarbeiten ließen. Als deutlichster Beweis dafür wurden die Dorfhandwerker von den allgemeinen Dienstleistungen der Dorfbewohner befreit und in ihren Gewerben zum Dienst verpflichtet. Kürschner, Zimmerleute und Schmiede produzierten für die Ansprüche ihrer Grundherren. Die meisten Fachkräfte in den Dörfern dienten dem Bauwesen, eine geringe Zahl von ihnen war mit der Lebensmittelproduktion beschäftigt. Es gab in den Herrschaften aber auch städtische Gewerbe wie Schneider oder Tischler. Örtlich wurden in Fronarbeit sogar ausgesprochene Luxusansprüche befriedigt, durch Vogler, Gärtner oder Wildhüter.

Die durch Frondienstleistungen erzeugten Produkte gelangten bis in die Hände der Vornehmsten. Und von den höchsten Stufen der Gesellschaft, dem Fürstenschloß, hinunter bis zum dörflichen Herrenhaus wurde die Fronarbeit {344.} immer genereller eingesetzt. Die siebenbürgische Architekturgeschichte stößt überall auf Zeugnisse der Arbeit dörflicher Zimmerleute, der leibeigenen Handwerker, und ebenso wurde auch die Inneneinrichtung oft von Leibeigenen gefertigt. Unter ihren Wohnungstextilien verwendeten auch die Reichsten die Teppiche und Gewebe aus dem Volk, und unter den künstlerischsten Möbeln fehlten nicht die „Bauern“-betten, -tische und -bänke.

Offensichtlich kann jedoch die Forschung innerhalb der herrschaftlichen Haushaltseinrichtung die städtischen, die Zunfterzeugnisse nicht von den dörflichen unterscheiden, weil praktisch nichts von den Gegenständen des Privatlebens im 17 Jahrhundert erhalten blieb; unsere Kenntnisse stammen aus Inventarangaben. Aber so wahrscheinlich sich Erzeugnisse der leibeigenen Handwerker mit den schönsten Meisterwerken messen konnten, ebenso sicher gelangten auch die Zunfterzeugnisse in die Heime des Adels. Klarer als jeder technik- und gewerbehistorische Zusammenhang bezeugen dies die vergleichbaren Angaben aus den Adels- und Patrizierwohnungen. Da ja aber die Bürger nicht über Erzeugnisse der Leibeigenen verfügen konnten – denn diese gelangten nicht auf den Markt –, produzierten die Zünfte offensichtlich alles, was damaliger Geschmack oder Mode erforderten.

Damit nahmen also die Leibeigenen ähnlich den städtischen Gewerbetreibenden die neuen Ansprüche wahr. Man mußte in größerer Quantität und vor allem anderes produzieren als früher. Wenn die wachsenden Ansprüche innerhalb dieses Wandels auch eine Last bedeutet haben mögen, so haben sie schließlich die Lage der dörflichen und städtischen Handwerker zu ihrem Vorteil verändert. Deshalb vermochten die städtischen Handwerker noch am wirtschaftlichen Tiefpunkt der Periode ihr Lebensniveau beizubehalten. Als 1625 die Preise astronomische Höhen erreichten, blieben ihre Arbeitslöhne nicht hinter den Preisen zurück.