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{454.} Ungarischer Liberalismus und Ständeverfassung

Der ungarischen Nationalbewegung war es als erste gelungen, das Forum des politischen Lebens zu betreten. Die ungarische Bewegung Siebenbürgens entfaltete sich als organischer Bestandteil der gesamtungarischen Bewegung, jedoch mit spezifischen und somit selbständigen Zügen. In Ungarn war die Basis der liberalen Reformpolitik stärker, ebenso der mittlere Adel, der aufgrund seiner besonderen Lage zur treibenden Kraft der umfassenden gesellschaftlichen und politischen Reform werden konnte und stolz von sich sagte, er spiele dieselbe Rolle wie das Bürgertum, die Mittelklasse in Westeuropa. Diese Schicht war in Relation zu Osteuropa ein ungarisches Spezifikum; ein Pendant mit ähnlich starker innerer Autonomie im Besitz der Munizipalgewalt der Komitate gab es sonst nirgendwo. Das Komitatssystem dezentralisierte zwar das Land, ermöglichte aber eine wirkungsvolle Harmonisierung der gegen die Zentralgewalt gerichteten Bewegung.

Karte 17. Siebenbürgen im Habsburgerreich, 1815–1847

Karte 17. Siebenbürgen im Habsburgerreich, 1815–1847

Obwohl der mittlere Adel Siebenbürgens als schwach galt, schloß sich ein erheblich größerer Anteil der hiesigen Magnaten der Reformbewegung an als in Ungarn. Konservative Einflüsterer versuchten, die siebenbürgische Reformbewegung als eine aristokratische Machenschaft zu denunzieren. Das halbe Dutzend Magnaten mit dem größten Grundbesitz war tatsächlich konservativ und mehrheitlich gründlich verschuldet, doch hatten die meisten {455.} Aristokraten nicht mehr Vermögen als der mittlere Besitzadel in Ungarn. In Vergleich zu diesem aber verfügte der siebenbürgische Hochadel über einen wesentlich stärkeren gesellschaftlichen Einfluß. Starke verwandtschaftliche Bande bestanden zum Mittel- und Kleinadel, den dynamischen Trägern des Komitatslebens. Die Aristokratensöhne hatten in den Hochschulen enge Kontakte zu den Lehrern und zur gesamten Intelligenz. Überhaupt war Bildung zu einer gesellschaftsbildenden Kraft geworden, welche die traditionelle ständische Schichtung untergrub.

Im zeitgenössischen Wortgebrauch tauchte damals keineswegs zufällig die Bezeichnung von der Intelligenz auf, die vor einer großen Karriere stehe. Obwohl im Ansatz bereits vorhanden, war diese soziale Gruppe keineswegs so weit entwickelt wie in Polen und Rußland, wo sie ähnlich der sog. klassischen Intelligenz eine große Rolle spielte, in Siebenbürgen jedoch in eine Randlage abgedrängt wurde. Während die polnische Intelligenz ihre Berufung darin erblickte, die nationale Freiheit als Idee aufrecht zu erhalten, kennzeichnete die russische Intelligenz eine entschiedene Kritik an den bestehenden Verhältnissen, ohne jedoch über eine kontemplative Betrachtung derselben hinauszufinden. Wer jedoch in Siebenbürgen zur Intelligenz gehörte, konnte offen an den Kämpfen für die bürgerliche Umgestaltung teilnehmen.

Das System der ständischen Institutionen sicherte aber im Grunde nur die Möglichkeit zur Initiative, nicht jedoch den Rahmen für eine konsequente Reformpolitik. Der Zentralgewalt in Siebenbürgen gelang es besser, sich das Komitat unterzuordnen als in Ungarn. Das Komitat durfte keine Steuern für seine eigenen Bedürfnisse erlassen, sondern erhielt dafür gewisse Summen von der Regierung. Bei der Neubesetzung der Ämter wählte die Komitatsversammlung drei Kandidaten aus den drei anerkannten Konfessionen, von denen die Zentralgewalt dann den ihr genehmen ernannte. Dennoch ermöglichte die erwähnte Komitatsautonomie einen länger anhaltenden Widerstand gegen die Regierung. Zur Komitatsversammlung erschienen manchmal 3–4000 Adlige. Die Möglichkeit, die leitenden Verwaltungs- und Gerichtsbeamten sowie die Landtagsabgeordneten zu wählen, gewährleistete in den Augen der schreibunkundigen und häufig auch politisch uninformierten Kleinadligen ihren Anspruch, am öffentlichen Leben teilzunehmen.

Die Struktur des Siebenbürger Landtags war für die liberale Reformpolitik formal gesehen noch günstiger als die des ungarischen. In Siebenbürgen gab es keine zwei Kammern, sondern nur ein „Haus“. Die vom Herrscher ernannten Regalisten – mehrheitlich auch jetzt aus den Reihen der Magnaten und (um das Gleichgewicht zu sichern) der Familien des mittleren Adels – bildeten mit den ebenfalls über Stimmrecht verfügenden leitenden Munizipalbeamten und den Mitgliedern des Guberniums (Statthaltereirat) die Mehrheit (mit 200-230 Pers.). Die Initiative lag jedoch in der Hand der von den Komitaten gewählten Deputierten (36 Pers.), primär aufgrund ihres geistigen und moralischen Übergewichtes, vertraten sie doch das „Volk“. Sie konnten leicht die Deputierten der Szekler Stühle sowie der Städte (36-38 Pers.) gewinnen, die Einzelstimmrecht besaßen (während sie in Ungarn zusammen nur über eine Stimme verfügten). Gegebenenfalls konnten sie auch auf die Abgeordneten der sächsischen Stühle (22 Pers.) rechnen, abgesehen davon, daß auch die Regalisten nicht alle konservativ waren.

Die Zentralgewalt hatte seit 1811 keinen Landtag mehr einberufen, obwohl dies nach der Verfassung jährlich hätte geschehen müssen. Mit dieser {456.} Verfassungsverletzung hatte sich der bürokratische Absolutismus selbst entwaffnet: Die gesamte Adelsgesellschaft ließ sich gegen ihn mobilisieren.

Der liberale Adel unterstützte jene Elemente der bürgerlichen Intelligenz, die das städtische öffentliche Leben und den Zugang zu den Organen der Interessenvertretung demokratisieren wollten, gegen die Cliquenpolitik der Beamtenoligarchie, die um ihre Macht bangte. Auch der Adel mit Grundbesitz lebte überwiegend bereits in der Stadt. So gaben der Stadt Klausenburg gerade ihre Aristokratenpalais einen „hauptstädtischen“ Charakter. Der auf dem Lande steuerfreie Adel war in der Stadt steuerpflichtig, und dadurch wurde der urbane Adel in das städtische Leben integriert, wobei er häufig das Stadtrecht erworben hatte. Die ins Leben gerufene Einrichtung der Kasinos entsprang der politischen Intention, die traditionellen Gegensätze zwischen Adel und Bürgertum durch die Verbreitung der bürgerlichen Lebensform zu überbrücken. Gerade durch die Rolle und das Ansehen des liberalen adligen Flügels in der Stadt wuchs das Prestige der ungarischen Städte gegenüber dem Adel insgesamt.

Ein eigenartiger Dualismus ist für die siebenbürgische Reformbewegung kennzeichnend: Als politisches Programm verlangten die Liberalen nur die Wiederherstellung und Festigung der Ständeverfassung, während sie immer häufiger die Forderung erhoben, die bürgerlichen Freiheitsrechte in Geltung zu setzen. Sie wollten eine Adelsdemokratie, aber nur, um sie zur bürgerlichliberalen Demokratie umzugestalten. Ein gutes Beispiel für die doppelte Physiognomie des ungarischen Liberalismus in Siebenbürgen war Baron Miklós Wesselényi. In den 20er Jahren hatte er noch den Widerstand des Adels gegen die siebenbürgische Urbarialregulierung organisiert, zehn Jahre später war er bereits einer der Führer und Ideologen der Reformopposition Ungarns und spielte eine entscheidende Rolle dabei, die verlangte umfassende Gesellschaftsreform mit den Bestrebungen um eine verfassungsmäßig abgesicherte Selbständigkeit des Landes zu verknüpfen. Er war einer der Initiatoren der sog. Interessenvereinigungspolitik, die Grundherren wie Bauern für die bürgerlich-nationale Umgestaltung zu begeistern suchte. In seinem Buch Balítéletekrõl (Über Vorurteile – das wegen der Zensur nur im Ausland und zwei Jahre später, nämlich 1833 in Leipzig erscheinen konnte) empfahl er mit einem Radikalismus, der den seiner Zeitgenossen weit hinter sich ließ: Es möge landesweit geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen der Untertan seinem Grundherren welche Ablösungssumme für die Hufe zahlen solle, für die er zu Arbeit und Naturalrente verpflichtet war, um dadurch zum freien Menschen, zum freien Besitzer zu werden. Und während er auf dem 1832 einberufenen Preßburger Reichstag bereits im Sinne der Gesellschaftsreform tätig war, vertrat er in Siebenbürgen die sog. oppositionelle Gravaminalpolitik, die – wie schon erwähnt – für die Verletzungen der ständischen Verfassung Wiedergutmachung forderte. Mit der Garantierung der adligen Freiheitsrechte erlangte er besonders im unruhigen Szeklerland eine ungeheure Popularität.

Die ungarischen Liberalen Siebenbürgens fühlten sich gezwungen, sich an ihrer Massenbasis und den Möglichkeiten zu orientieren. Der Straßburger Lehrer Károly Szász, der höchst einfallsreich die historischen und juristischen Argumente der Gravaminalopposition aufzählte, schrieb: „[…] wir können nur stufenweise vorgehen. Wer, die Reihe verlassend, weit vorauseilt, wird die Menge nicht mobilisieren und fällt seiner eigenen unüberlegten Verwegenheit {457.} zum Opfer. Wer in der Reihe bleibt, vermag, sie zumindest begeisternd, die Schritte seiner Gefährten zu beschleunigen.“* K. SZÁSZ, Oskolákról (Über die Schule). Nemzeti Társalkodó 1841, 2. Halbj., Nr. 2.

Die Fäden, die von der Aufklärung zum Liberalismus führten, lassen sich im Geistesleben ebensogut beobachten wie die Wende. Der Goethe- und Schillerübersetzer Sándor Bölöni Farkas, der in den 20er Jahren noch der Meinung war, mit der Zusammenstellung der ersten ungarischsprachigen Speisekarte, also der Magyarisierung der Lebensform, könne er „auf das Ganze gesehen mehr tun als mit einer theoretischen Arbeit“* Bölöni Farkas’ Brief an József Gedõ. 11. März 1829. Zitiert bei E. JAKAB, Bölöni Farkas Sándor és kora (Sándor Bölöni Farkas und seine Zeit). Keresztény Magvetõ 1870, 277., wurde einige Jahre später gerade mit seinem Reisebericht aus den Vereinigten Staaten einer der populärsten Schriftsteller der Zeit. Bisher hatte Amerika in der Öffentlichkeit Siebenbürgens als Heimat der Religionsfreiheit gegolten, nun wurde es zum „Land der Vernunft“.* S. BÖLÖNI FARKAS, Utazás Észak-Amerikában (Reise in Nordamerika). Zum Druck vorbereitet und eingeleitet von S. BENKÕ. Bukarest 1966, 274 Die sachlichen Berichte wirkten wie ein politisches Glaubensbekenntnis und als Beweis dafür, „daß die Freiheit im Menschen nur durch Freiheit und Bildung heranreifen kann“.* Aus Bölöni Farkas’ Tagebuch zitiert BENKÕ a. a. O., 51.

Sándor Bölöni Farkas vertrat die radikale und demokratische Richtung des Liberalismus. Nicht zufällig waren in ihr gerade die Unitarier so aktiv. Sie machten zwar nur 10 % der Siebenbürger Ungarn aus, aber ihr entwickeltes Schulnetz verlieh ihnen große gesellschaftliche Mobilität, obgleich der Unitarismus das untere Ende der Hierarchie der anerkannten Konfessionen bildete, weshalb sie bei den Ämterbesetzungen oft benachteiligt wurden. Das Wissen darum und ihre schon fast zum Deismus neigende Theologie förderten ebenfalls ihre Empfänglichkeit für Rationalismus und Liberalismus.

Die Reformierten bildeten den größten und stärksten Teil der Siebenbürger Ungarn. Deshalb setzten die ersten Versuche für eine dem Zeitgeist entsprechende stärkere Demokratisierung des Gemeinwesens gerade bei der Reorganisation der reformierten Kirche ein. Für die Wahl des Konsistoriums erhielt jedes Familienoberhaupt Stimmrecht, und auch Nichtadlige konnten auf dem Wege einer Zweistufenwahl zum Patron gewählt werden. Weil man dabei dem Beispiel der nordamerikanischen Verfassung folgen wollte, war die Regierung sehr in Sorge, die Opposition werde im Falle ihres Sieges Siebenbürgen staatsrechtlich in ihrem Sinne umgestalten.

Auf den Druck der Agitation im öffentlichen Leben Ungarns und als Gegengewicht dazu sah sich die Wiener Regierung im Sommer 1834 gezwungen, den Landtag einzuberufen. Als königlicher Kommissar mit dem Auftrag, den Willen und die Person des Herrschers zu vertreten, war Erzherzog Ferdinand von Este anwesend, der sofort den Hof darauf aufmerksam machte, daß man, sollte der Adel einen Aufstand planen, bald mit einer schrecklichen Empörung der rumänischen Bauernschaft rechnen müsse, was er auch die Opposition wissen ließ. Über die Tagesordnung der Landtagssitzung kam es zu so scharfen Gegensätzen, daß schon von Anfang an die Auflösung des Landtags drohte und auch nicht lange auf sich warten ließ. Die Regierung hielt die gemäßigt liberale, „die doktrinäre liberale Partei“ für gefährlicher als die von Miklós Wesselényi geführten „Radikalen“. Die Öffentlichkeit glaubte, Wesselényi habe die Auflösung damit provoziert, daß {458.} er eine Buchdruckerei gründete und seine Reden herauszugeben begann. In Wirklichkeit jedoch hatte der Herrscher die Auflösung schon vorher verfügt, und Staatskanzler Metternich, der jede liberale konstitutionelle Bestrebung als Teil einer gesamteuropäischen Verschwörung betrachtete, wollte nun mit einer demonstrativen Vergeltung ein Exempel statuieren. Wen man nur fassen konnte, stellte man vor Gericht, und Wesselényi wurde in beiden „Heimatländern“ angeklagt und auch zu Gefängnis verurteilt. Die siebenbürgische Adelsgesellschaft reagierte vor allem mit passivem Widerstand, bis die Regierung selbst scheinbar nachgab.

1837 wurde der Landtag erneut einberufen, auf dem man einige wichtige Elemente der Ständeverfassung garantierte, vor allem die Wahl der Würdenträger. Beide Seiten vermieden vorerst einen größeren Konflikt, doch war die Opposition auch so der moralische Sieger, als der zum Gubernator vorgeschlagene Erzherzog Ferdinand nur wenige Stimmen bekam und beschämt Siebenbürgen verließ.

Die Nationalitätenpolitik der ungarischen Liberalen

Die 30er Jahre schlossen auch im ungarischen Reichstag mit einem Kompromiß zwischen Hof und Opposition, der die unüberbrückbaren Gegensätze eine Zeitlang überdeckte. Die österreichische Staatsführung hatte den bürokratischen Absolutismus und den Reichszentralismus nicht aufgegeben, sie machte höchstens vorläufige Zugeständnisse in Richtung einer Duldung einzelner Elemente der Ständeverfassung. Darum bemüht, den Rahmen des bürgerlichen Nationalstaats auszuweiten, begann die ungarische Nationalbewegung die Liberalisierung des Reiches und dessen Umgestaltung zu einem Staatsverband voranzutreiben, in dem sie durch die Union Ungarns mit Siebenbürgen ihre eigene Lage zu stabilisieren suchte. Denn für das Ungartum ging eine lähmende Wirkung von dem Bewußtsein aus, als Ethnikum isoliert zu werden. Herders Prophezeiung vom Untergang des ungarischen Volkes stand den ungarischen Liberalen als ständige Mahnung vor Augen, und sie trugen selbst noch einiges dazu bei, den Einfluß dieser Voraussage zu steigern, indem sie von 4 statt den tatsächlichen S Millionen Ungarn und von 10 statt den 11–12 Millionen Gesamtbevölkerung in den Ländern der ungarischen Krone sprachen. (Die überwiegende Mehrheit der Ungarn wohnte in den zentralen, sich dynamisch entwickelnden Gebieten des Karpatenbeckens und ca. 10–12 % in Siebenbürgen mit einem Anteil von 27–30 % an der dortigen Gesamtbevölkerung.)

Die Vereinigung Siebenbürgens mit Ungarn hing eng mit der Umgestaltung der Reichsstruktur zusammen und bestimmte weitgehend den Charakter der Verbürgerlichung Siebenbürgens. Ungarn war bei der Auflösung der feudalen Institutionen und der Gestaltung bürgerlicher Rechtsverhältnisse weiter fortgeschritten, die Gesetze sicherten den Bauern vorteilhaftere Existenzmöglichkeiten, und auch die Warenproduktion entwickelte sich rascher aufgrund besserer Marktbedingungen.

Die Vereinigung setzte eine Liberalisierung Siebenbürgens, eine Regelung der Bauernfrage und schließlich die Eingliederung eines ethnisch sehr heterogenen Landes in die Struktur eines bürgerlichen Nationalstaates {459.} voraus. Die Liberalen hielten Siebenbürgens Sonderstellung für eine schlimme historische Bürde und gedachten die Vereinigung durch Verhandlungen der beiden Landtage unter Berücksichtigung der lokalen Interessen zu erreichen. Entsprechend ihrer Nationalstaatskonzeption wollten die ungarischen Liberalen die von ihnen angestrebte Gesellschaftsreform mit einer Magyarisierung verbinden, da sie in der Nationalitätenvielfalt des Landes ein Entwicklungshindernis, den Träger des feudalen Partikularismus und Separatismusgeistes sahen. Ihre Gedanken schlugen in diesem Punkt eine eigenartige Richtung ein: Im Tausch für die durch den Adel erkämpften Gesellschaftsreformen und verfassungsmäßigen Rechte würden die in den Kreis der Nation aufgestiegenen nichtmagyarischen Völker loyal zum bürgerlichen Nationalstaat stehen, ja sich auch seine Sprache aneignen, war doch Einheit und Suprematie der Staatssprache nach herrschender Auffassung der Zeit das Unterpfand der Entwicklung. Sie überschätzten dabei zum einen die Möglichkeit, die ungarische Sprache erlernen zu können, und zum anderen den psychologischen Widerstand, den jede forcierte Assimilationsbestrebung hervorrief. Da die ethnischen Gegensätze früherer Zeiten grundlegend feudalen Charakter hatten, war man nun ohne jede Erfahrung auf Experimente angewiesen. Die bekannten Vorbilder schienen die Berechtigung der Assimilationsbestrebungen zu bestätigen: die Einheit der französischen Gesellschaft ebenso wie das Beispiel der durch die Begeisterung für die Freiheit integrierten Vereinigten Staaten und im eigenen Land die spontane Assimilation des nichtmagyarischen Adels, insbesondere die politische Loyalität der Massen des nichtmagyarischen Kleinadels.

In den 30er Jahren bildete Gesellschaftsreform und Anspruch auf Magyarisierung eine harmonische Einheit. „Ich verbreitete jedes demokratische Prinzip. […] Ich lebte und starb für die Sprache meiner Heimat, und zwar mittels Unterdrückung der Sprache anderer […] ich wollte sie zur einzigen machen und wünschte, daß jeder Einwohner ein freier Ungar werde“* Bölöni Farkas Sándor naplója (Tagebuch von Sándor Bölöni Farkas). Vorwort von E. JANCSÓ. Bukarest 1971, 49 – schrieb Bölöni Farkas in seinem Tagebuch, um dann später auch selbst die sprachliche Magyarisierung scharf zu verurteilen. Wesselényi wollte ursprünglich die Aneignung des Ungarischen zur Voraussetzung der Bauernbefreiung machen, beobachtete dann aber im Verlauf der 40er Jahre den Prozeß der zunehmenden Politisierung bei den nichtmagyarischen Völkern und warnte mehrfach vor einer gewaltsamen Assimilation derselben. Die Übernahme solcher moralisch durch politischen Rationalismus und Gerechtigkeit begründeten Werte erklärt den Wandel in der Auffassung, die Neuorientierung an die multinationale Realität bzw. die immer nachdrücklichere Parteinahme für dieselbe. Im ungarischen politischen Denken wurde daher jeder Eingriff in den privaten Sprachgebrauch zunehmend zum Unrecht. Trotzdem wollte man als Sprache des öffentlichen Lebens auch weiterhin nur das Ungarische anerkennen, Kossuth schrieb im Pesti Hírlap (Pestet Nachrichtenblatt): „Weniger zu tun wäre Feigheit, mehr zu befehlen Tyrannei, wenn wir uns betrachten, wäre beides Selbstmord“.* I., KOSSUTH, Bánat és gondoskodás (Kummer und Fürsorge). Pesti Hirlap, 2. Okt. 1842, Nr. 183. Die Garantie der Religionsfreiheit wiederum – ein wichtiges Anliegen der ungarischen {460.} Liberalen – erwies sich für die nationale Entwicklung der Rumänen als überaus förderlich. Schon zu Beginn der 30er Jahre stellten sich einige Komitate gegen die bisherige Regierungspolitik, die griechisch-katholische Konfession auf Kosten der orthodoxen zu fördern. Mehrere Komitate nahmen in die Instruktionen an ihre Landtagsabgeordneten die Forderung nach Anerkennung des orthodoxen Glaubens auf gesetzlicher Grundlage auf, und der Landtag von 1841–1843 verfügte, ein Landtagsausschuß solle zu diesem Zweck (sowie zur Emanzipation der Juden) einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten.

Öffentliches und Privatleben waren zusehends ineinander verflochten, eine Grenze zwischen beiden Bereichen war immer schwerer zu ziehen, und damit wurde – innerhalb der Konzeption vom Nationalstaat – die Garantie solcher Gesetze zum Sprachgebrauch erleichtert, die bei dem unausweichlich werdenden nationalen Gegeneinander dennoch als Basis für eine Zusammenarbeit in konkreten Fragen dienen konnten. Die ungarischen Liberalen Siebenbürgens nahmen 1841 in ihre Abgeordneteninstruktionen die Zielsetzung auf, auch „die Beseitigung der Eifersucht zwischen Nation, Religion und Konfession“ anzustreben, andererseits arbeiteten sie zur Eröffnung des Landtags einen Gesetzesvorschlag aus, der einen größeren Geltungsbereich des Ungarischen vorsah, was eine ganz kontraproduktive Wirkung bei Rumänen und Sachsen auslöste. Die Stoßrichtung in der Auseinandersetzung um die Rechte der ungarischen Sprache zielte gegen die Zentralgewalt und das rückständige Ständewesen (Ungarisch sollte statt des Lateinischen zur Sprache der Staatsverwaltung, der Gesetze und des Parteienverkehrs innerhalb der Regierungsämter werden) Die Szekler und ungarischen Munizipien waren immer schon dafür, daß in den Komitaten und Szekler Stühlen die Eintragung in die Matrikel in ungarischer Sprache allgemein verbindlich sein sollte, und wollten vorschreiben, daß nach 10 Jahren die griechisch-katholischen Seminaristen in Blasendorf ungarisch unterrichtet würden und unterrichten sollten. Die tonangebenden Persönlichkeiten der ungarischen Liberalen verwarfen jedoch die Mittel einer solchen gewaltsamen Assimilation. Als sie den Protest der rumänischen Öffentlichkeit und die ablehnende Haltung des Hofes bemerkten, änderten sie ihre Überzeugung und modifizierten sie ihren Gesetzesvorschlag, in dem alle rumänischen Bezüge gestrichen wurden.

Die ungarischen Liberalen akzeptierten die historisch gewachsenen Strukturen einer gewissen nationalen Autonomie – die Sonderstellung der Sachsen wurde jederzeit geachtet. Durch die Vorschrift, mit den ungarischen Munizipien und dem Gubernium ungarisch zu verkehren, suchte man die Einheit des Landes hervorzuheben. In seinem Werk von 1843 über die Umgestaltung des Reiches in einen Staatenbund (Eine Stimme in der Sache der ungarischen und slawischen Nationalität) schlug Wesselényi vor, die Lage der Slawen in der Monarchie ähnlich der nationalen Autonomie der Sachsen zu regeln. Dagegen wünschten sich die Sachsen eine weitergehende, vom Nationalitätenprinzip her legitimierte Autonomie.

So kam es zum Sprachenkampf, zum heftigen Streit in der ungarischen, rumänischen und sächsischen Publizistik. Trotz der vielen grundlosen Anschuldigungen konnte zwei Jahrzehnte später der Rumäne Georg Bariţ mit Recht schreiben: „ohne Nationalitätenunterschied erkennen wir an, daß der Kampf – ein Krieg der Federn, rechtens, großherzig […] und natürlich war, {461.} der Kampf der Elemente der menschlichen Natur um ihre Selbsterhaltung“.* G. BARIŢ, Limbile oficiale (Offizielle Sprachen). Gazeta Transilvaniei 1860, Nr. 322. Zugleich wird es verständlich, wenn dieser komplizierte Wettkampf um die Macht eine alle nationalen Unterschiede verleugnende Sehnsucht nach einer einheitlichen Weltgesellschaft steigerte und das tradierte Erbe des utopistischen Denkens in Siebenbürgen wiederbelebte. Der den Weltbürgergedanken des 18. Jahrhunderts hochhaltende Mathematikprofessor Farkas Bolyai aus Neumarkt macht in seiner Arithmetik (1843) vorerst nur Andeutungen über diese allgemein verbreitete Sehnsucht. Sein Sohn János Bolyai, der 1832 im Anhang Appendix von seines Vaters Buch Tentamen als erster die Grundprinzipien der nicht-euklidischen Geometrie vorgestellt hatte, müht sich nun, völlig zurückgezogen, um die Ausarbeitung seiner gewaltigen Utopie, der „Heilslehre“, in der er mit brennender romantischer Begeisterung das Modell einer auf Gemeinbesitz beruhenden, Gefühlskonflikte verhindernden Gesellschaft schaffen möchte. Der Lehrer der unitarischen Hochschule Sámuel Brassai, welcher ein Dutzend Sprachen beherrschte, läßt in der vom Klausenburger Kasino unterstützten Volkszeitung seinen Schulmeister sagen: „Der Unterschied der Sprache personifiziert, verursacht, vergiftet und vererbt die nationalen Gegensätze. Wenn die ganze Menschheit nur eine Sprache hätte, würde dies bald nur ein Volk formen, und die Menschen liebten einander wie Verwandte.“* S. BRASSAI, Az iskolamester (Der Schulmeister). Vasárnapi Újság, 1. Jan. 1843, Nr. 452.

In dem nationalen Gegeneinander ließ die gesellschaftliche Reformtätigkeit für eine gewisse Zeit die Möglichkeit eines Auswegs aufleuchten.

Gesellschaftliche Reformbestrebungen und ihre Voraussetzungen

Die wichtigste gesellschaftspolitische Reformfrage war die Neuordnung der Urbarialverhältnisse. Diese hatte die Regierung in den 1780er und 1810er Jahren erfolglos zu lösen versucht. Auf der Tagesordnung standen nun Beseitigung der Feudalverhältnisse, Vorbereitung der Bauernbefreiung und Schaffung bürgerlichen Eigentums. Es waren die Rechtsverhältnisse zu klären und u. a. zu entscheiden, welche Böden Allodialcharakter hatten, also reines Grundherreneigentum waren, und welche Urbarialfelder waren, da nach der vorliegenden Konzeption der Bauernbefreiung letztere dann in das Eigentum des zum freien Bürger aufgestiegenen Bauern übergehen sollten.

Um die Urbarialregulierung drohte jedoch eine schwere politische und wirtschaftliche Krise auszubrechen, weil eine solche die bisherigen Enteignungsstrategien der bäuerlichen Überschußproduktion gefährdete, wofür sich bislang Bauer, Grundherr und Staat mit- und gegeneinander verbündet hatten. Die Masse des siebenbürgischen Adels fürchtete sich vor jeder Urbarialregulierung. Die Bauern hatten nämlich beinahe die Hälfte aller bewirtschafteten Felder vor der staatlichen Steuer geheimgehalten. Wenn es nun zur Urbarialregulierung kam, mußte diesem Zustand ein Ende gemacht werden, und es erhob sich die Frage, wem denn diese Böden nun gehörten? Dem, der sie bisher bewirtschaftet hatte? Das bedeutete eine so große Steuererhöhung, daß man zur Existenzerhaltung die Dienstleistungen für die Grundherren reduzieren mußte. Würde aber auch dem Grundherrn ein {462.} Anteil zugesprochen werden, vergiftete sich das schlechte Verhältnis zwischen Herrn und Bauer noch mehr. Andererseits verzichtete kein Grundherr gerne auf Boden, der ihm nach feudaler Rechtsauffassung ohnehin zustand. So war das „Durcheinander der Gefühle“ sehr wohl verständlich. Anders als in Ungarn galt in Siebenbürgen nicht die Größe des grundherrlichen Bodens, sondern die Zahl der abhängigen Bauern als Maßstab des Reichtums. Andererseits wußte man sehr wohl, daß Lohnarbeit und sogar anteilsmäßige Verpachtung wirtschaftlicher waren als die Fronarbeit der Bauern. Doch stand dem der drückende Geldmangel entgegen, höchstens die Weingärten wurden in Lohnarbeit bestellt. Um die Bauern auf anteilige Dienstleistung oder Bodenpacht beschränken zu können, mußte der Grundherr möglichst viel Boden – sinnvollerweise auch Wald und Weide – in die Hand bekommen, damit er seine Herrschaft über die Dorfwelt aufrecht erhalten konnte. Allerdings mußte er dann das gesamte System der eigenen Bewirtschaftung ändern. Die wenigen hundert Morgen Acker des Grundherrn verteilten sich oft auf mehrere Dutzend Parzellen in der Zwei- oder Dreifelderwirtschaft der Dorfflur. Jedermann mußte zulassen, daß die brachliegenden Felder dem Dorf und dem Grundherrn als Weide dienten. Denn die Brache sicherte die Viehhaltung, während die Felderaufteilung in schmale Streifen die Mehrheit darüber beruhigte, daß jeder den gleichen Anteil an den qualitativ unterschiedlichen Böden erhielt bzw. bei einem Hagelschlag im einen Teil der Flur aus seinen übrigen Feldern immer noch Nutzen zog. Das Unterdrückungssystem war so allgemein geworden, daß immer noch 40 % der Äcker brachlagen. Dieses System behinderte jede Einzelinitiative, bot aber dennoch eine Existenzgarantie. Weil aber ein relativ hohes Bevölkerungswachstum entstanden war (1786/87–1850 jährlich 0,45 %, zwischen 1820–1850 ca. 1 %), verurteilte dieses System sozioökonomischer Unterdrückung die siebenbürgische Gesellschaft faktisch zur Stagnation. Ein Ausweg ergab sich allein durch Bebauung der Brache, aber nur dann, wenn die Umstellung auf Stallviehhaltung gelingen sollte, die nur durch eine reichliche Futtermittelproduktion gewährleistet werden konnte.

Eine Vorreiterrolle bei der Modernisierung der Landwirtschaft konnten allein die sächsischen Kleinbesitzer und die ungarischen Großgrund- und Mittelbesitzer übernehmen. Bei den Sachsen hatte sich der Feudalismus in der Welt der Dorfgemeinschaften nicht entwickelt, so daß der Übergang weniger konfliktreich zu werden versprach als dort, wo die adlige Grundherrschaft dominierte.

Der erste Modernisierungsschritt mußte in einer Flurbereinigung (Zusammenfassung wie Vergrößerung der parzellierten Böden) bestehen. Das stieß aber auf den Widerstand des Dorfes, weil in diesem der Eindruck entstand, als wollte der Grundherr seine Hand auf die besten Felder legen und auch das Weidegebiet einschränken. Doch erwiesen sich die traditionellen Wirtschaftsformen ebenfalls als unhaltbar. Der Adel hatte das Gefühl, daß „der Grundherr nicht einmal den vierten Teil des Nutzens aus seiner Wirtschaft zieht“ und parallel dazu – trotz eines viele Gegensätze überbrückenden patriarchalischen Verhältnisses – „nicht mehr Pfleger, sondern Erpresser seiner Untertanen ist“.* Der Vertrag von Julianna Sombory und Mihály Ketzeli gegen die Schnapsbrennerei, Kackó, 6. Febr. 1841, OL; Archiv der Familie Hatfaludy. Fasz. 37. Der Grundherr besteuerte jeden Ertrag der {463.} Bauernwirtschaft – außer der Getreideproduktion auch Flechterei und Weberei, Geflügelhaltung und selbst die Sammeltätigkeit im Wald – durch die Forderung zunehmend anachronistisch gewordener Abgabeleistungen, was die uralte bäuerliche Autarkie determinierte.

Ein großer Teil der Grundherrschaften waren Steuer-, genauer renteneinnahmeberechtigt. Man versuchte, die Forderung der Selbstversorgung mit den Möglichkeiten der Warenproduktion zu vereinbaren, wenn auch die Zeitgenossen ständig darüber klagten, daß die schnellen Preisschwankungen und die geringe Aufnahmefähigkeit des Marktes eine Warenproduktion verhinderten. Aber die siebenbürgischen gutswirtschaftlichen Äcker und Wiesen waren relativ umfangreich, ca. ein Fünftel der Gesamtfläche und etwa die Hälfte der von den Bauern genutzten Böden (die nach 1848 als Urbarialböden galten). Nach damaligen Schätzungen stammte mehr als ein Drittel der die Volksnahrung liefernden Maisernte von den steuerfreien Böden des Adels. Die Urbarialbauern leisteten in erster Linie Fronarbeit, jährlich ca. 18 Millionen Tage, zu 59 % aus Handdiensten und der Rest aus Spanndiensten bestehend. Jede Familie diente 2–4 Tage pro Woche teils nach Größe und Viehbestand der Bauernwirtschaft, teils dem Gewohnheitsrecht entsprechend. In Siebenbürgen war der Boden der Gutswirtschaft kleiner als in Ungarn, kleiner war auch die Zahl der Felder eines Urbarialbauern – der Frondienst aber fast doppelt so hoch. Die Zeitgenossen erklärten dies alles mit den stiefmütterlicheren Natur- und Wirtschaftsgegebenheiten. Es ist wahr, daß unsere Quelle zur Schätzung der Frontage, die Konskription von 1819/20, übertreibt. Die Bauern gaben weniger Acker an, damit die Steuern nicht sprunghaft anstiegen, und übertrieben zugleich ihre Dienstleistungen. Der Konskriptionsplan versprach den Bauern eine Verringerung der Fronlasten, wogegen der Grundherr das bereits bestehende Niveau der Frondienstleistungen beibehalten wollte. Für ihn war die Fronverpflichtung eine Machtquelle: Er wollte nach seinem Gefallen über die Arbeitskraft seiner Bauern verfügen, und wenn so viel Fronarbeit nicht benötigt wurde, konnte er seine Macht mittels Fronermäßigung ausüben.

Wie jeder Feudalgesellschaft, so drückte auch der siebenbürgischen die Gewalt ihren Stempel auf, wobei allerdings die Grenze der Ausbeutung von der Rückständigkeit bestimmt wurde. Der Bauer konnte seine Freizügigkeit ausnützen, und einen gewissen Schutz boten zudem die Feiertage. Die griechisch-orthodoxe Kirche verlangte von ihren Gläubigen 100 Festtage, an denen man nicht für sich selbst arbeitete, sondern höchstens Lohnarbeit annahm, weil dem Bauernglauben nach der jeweils mit Arbeit beleidigte Heilige sich ohnehin am Grundherrn rächen würden. Zu einem Grabenkrieg zwischen Grundherrn und Bauern kam es dort, wo ersterer seine Hand auf einen Wald oder eine Weide, seltener auf Acker legte, die auch das Dorf beanspruchte. Insgesamt war das System funktionsfähig, aber wirtschaftlich gesehen motivierten die durch relative Übervölkerung ausgelöste Krise sowie das Beispiel der europäischen Entwicklung zu Veränderungen.

Für eine Modernisierung gab es nur beschränkte Möglichkeiten, in Gestalt kleinerer technischer Innovationen, der Einführung neuer Kulturpflanzen und Tierarten, worin die Gutswirtschaften vorangehen konnten. Der ungarische und rumänische Bauernadel mit seinem Kleinbesitz und der Bauernbürger im Sachsenland konnten sich höchstens mit Fleiß und Routine {464.} helfen, der untertänige Bauer manchmal damit, daß er von dem besser geratenen Getreide des Grundherrn etwas stahl.

Zwischen Weltanschauung und Wirtschaftsform gibt es keine direkte Verbindung. In den im Interesse der Modernisierung gegründeten Siebenbürgischen Wirtschaftsverein traten Liberale ebenso ein wie Konservative. Natürlich war jeder Liberale ein Vertreter der modernen Warenproduktion, was sich nicht von jedem Konservativen sagen ließ. Die primäre gruppenbildende Kraft war die Ideologie, das Verhältnis zur bürgerlich-nationalen Umgestaltung. Der Anspruch auf die bürgerliche Nation verband sich von Anfang an mit der Forderung nach sozialer Billigkeit. Die Liberalen betonten die Notwendigkeit eines lebensfähigen Kleinbesitzes, der zugleich die Existenz des sich modernisierenden Latifundiums sichern konnte; die Bauernbefreiung sicherte die Sympathie des Landvolkes, die bürgerliche Verfassungsmäßigkeit die Perspektive für einen Anschluß an die europäische Entwicklung.

Der radikalere Flügel der Liberalen Siebenbürgens orientierte sich stark am politischen und geistigen Leben Ungarns, zumal seine Mitglieder zum Teil aus Ungarn stammten, wenn sie auch in Siebenbürgen Güter besaßen; sie waren sog. Emissäre, von denen einige auch als Abgeordnete am Landtag teilnahmen. Zuerst jedoch brachten sie die ungarische Presse Siebenbürgens zu neuem Leben, und wie Kossuth das Pesti Hirlap zur Waffe der oppositionellen Agitation machte, schuf diese zweite Oppositionsgeneration die moderne siebenbürgische Journalistik. Ständig berief man sich auf die Forderungen der europäischen Entwicklung mit dem Motto: „Urbar sofort, Union sobald als möglich“. Vergeblich aber verbreiteten sie taktisch geschickt die Parole, die Regierung wolle „den Fortschritt“. (Teils warteten sie selbst darauf, teils gedachten sie damit die mit der Regierung verbundenen Konservativen zu entwaffnen.) Die Zentralregierung in Wien wollte aber kein Bündnis mit den Liberalen und war dafür zu keinen Zugeständnissen bereit, um nicht die Mehrheit des Adels und die Möglichkeit zur Manipulierung der Bauernschaft zu verlieren.

Die Urbarialregulierung benötigte längere Vorbereitungen. Die Liberalen wünschten mehrheitlich eine alle wesentlichen Fragen umfassende, detaillierte gesetzliche Regelung, sie wollten die Urbarialverhältnisse zugleich mit der Einführung der Flurbereinigung und der Reform des Steuersystems durchführen. Aber selbst die Planungen für die Regelung brauchten zwei Jahrzehnte. Diese Verzögerungen waren durch die ungeordneten politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedingt, ungeachtet dessen, daß die Initiative ein gewaltiges Risiko darstellte, weil aus der Urbarialregulierung im vorliegenden Fall – durch die Steuerzunahme – die Staatsmacht den größten Profit zog.

Um der Gesellschaft die Verfügung über die Staatseinnahmen zu ermöglichen, wollten die Liberalen dem Landtag das Steuervorschlagsrecht sichern und den gesamten Adel zur Zahlung der Komitatsverwaltungskosten verpflichten – eine Aufgabe, die ihre Kraft vorerst noch überstieg. Deshalb gingen die Liberalen zur Taktik der sog. Auswahl-Gesetzgebung (per excerpta) über, beschlossen also nur Gesetze in Einzelfragen, um – wie man es damals nannte – „mittels Aussprechen des Prinzips“ das Verlangen nach bürgerlicher Umgestaltung zu artikulieren und die Richtung für die zukünftige Gesetzgebungsarbeit festzulegen. Dennoch wiegelten die Konservativen {465.} den Kleinadel an vielen Orten auch weiterhin gegen die Liberalen auf, die aber angesehen und geschickt genug waren, den Verlust ihrer Mandate zu verhindern. In der Sprachenfrage gab es zwar ernste Gegensätze mit den Sachsen, doch gelang es, auf dem Gebiet der Gesellschaftsreform zusammenzuarbeiten.

Der Landtag legte somit in Wien Gesetzesvorschläge vor, die durch Durchsetzung der Forderung nach Rechtsgleichheit eine Bresche in die Mauer der feudalen Rechtsverhältnisse zu schlagen versuchten. Man bestätigte die Umzugsfreiheit der Leibeigenen, legte die Obergrenze der Dienstleistungen fest und sicherte den Leibeigenen das Recht zum Besitzerwerb. Man bestimmte die Teilnahme des Besitzadels an den öffentlichen Arbeiten, um so die Verteilung der öffentlichen Lasten vorzubereiten. Man suchte Fortschritte bei Fragen zu erreichen, die der ungarische Landtag gleichfalls noch nicht gesetzlich geregelt hatte – wie die der Gubernialratswürden Nichtadliger –, um Präzedenzfälle zu schaffen und zugleich die Vereinigung Ungarns mit Siebenbürgen mittels Herbeiführung ähnlicher Rechtsverhältnisse vorzubereiten. Gleichzeitig wollte man die Unionsbedingungen durch Verhandlungen der Landtage „beider Schwesterländer“ festlegen, und von diesen hing es ab, welche Elemente der Selbständigkeit Siebenbürgen als Provinz behalten sollte.

Siebenbürgens Modernisierung war auch für Ungarn eine Lebensnotwendigkeit. Deshalb berief sich die ungarische Reformopposition – wie auch Kossuth selbst im Pesti Napló (Pester Tagebuch) – gern darauf, der von vielen als rückständig bezeichnete Adel Siebenbürgens sei dabei, dem des Mutterlandes zuvorzukommen. Die Übertreibung und der Hintersinn solcher Bemerkungen lassen sich nicht bestreiten, dennoch schätzten sie die Leistung ganz realistisch ein: „Siebenbürgens Fortschreiten auf dem Pfade der Reform in seinem momentanen staatsrechtlichen Zustand ist mit viel mehr natürlichen Hindernissen verbunden als bei uns, folglich kommt dort jedem Schritt ein größeres Verdienst zu“.* L. KOSSUTH, Szózat a Részek és az Unió iránt Magyarhonból (Proklamation an das Partium und die Union aus Ungarn). Erdélyi Híradó, 22. März 1842, Nr. 23.

Die Wiedergeburt der rumänischen Nationalbewegung

Die Stürme der 30er Jahre trafen die rumänische Gesellschaft Siebenbürgens ziemlich unvorbereitet. Denn in ihrem Kreis war die Kontinuität der Aufklärung ebenso gebremst, das kulturelle Leben der Siebenbürger Rumänen zog sich wieder in den kirchlichen Bereich zurück. Wesentlich ungünstiger als für die ungarische waren die gesellschaftlichen und institutionellen Voraussetzungen für eine rumänische Nationalbewegung, doch ihr in der ungleich höheren Bevölkerungszahl angelegtes Potential erhielt im Rahmen der bürgerlichen Umgestaltung völlig neue Möglichkeiten, sich in Richtung einer politischen Bewegung als Träger ihrer nationalen Forderungen zu entfalten. Schon in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts hatte ja Inochentie Micu-Klein unter Hinweis auf ihre zahlenmäßige Überlegenheit seine Forderung nach nationaler Gleichberechtigung der Rumänen durchzusetzen {466.} versucht, sowie noch zusätzlich damit argumentiert, daß sie als Mehrheitsvolk auch den größten Beitrag zu den Staatsausgaben beisteuern würden.

Ihre Eingliederung in die ständische Gesellschaft der drei Nationen als nunmehr vierte erwies sich schon deshalb als unmöglich, da die Rumänen mehrheitlich in Erbuntertänigkeit lebten und deshalb überhaupt kein politisches Gewicht besaßen. Nun aber hatte die bürgerliche Umgestaltung mit der Bauernbefreiung die gesellschaftliche Emanzipation der Rumänen auf die Tagesordnung gesetzt, und die rumänische Intelligenz verband den Anspruch auf gesellschaftlichen Aufstieg mit der Anerkennung als Nation. Die Nationalbewegung begann, eine moderne politische Ideologie zu entwickeln, um ebenfalls eine Beteiligung an der Macht fordern zu können, doch lag zwischen Ideen und Möglichkeiten, Ansprüchen und Voraussetzungen noch immer ein tiefer Abgrund.

Karte 18. Mittel- und Hochschulen 1846

Karte 18. Mittel- und Hochschulen 1846

{467.} Die dynamischste Schicht der rumänischen.Gesellschaft Siebenbürgens bildete die Intelligenz, die den von den Kirchen gewährten Bewegungsspielraum als viel zu eng empfand. Diesen kirchlichen Rahmen versuchte sie aber nicht zu sprengen, da die Schule eng mit der Kirche verflochten war. In den 30er Jahren konnte die Blasendorfer griechisch-katholische Schule erweitert und zum Lyzeum erhoben werden, mit jährlich bereits 250 Schülern und einem erwachenden geistigen Leben, was eine Annäherung an die ungarischen Städte mit ihren tausend Schülern (Straßburg, Klausenburg, Hofmarkt, Neumarkt) bedeutete, in denen es übrigens ebenfalls viele rumänische Schüler gab. Von den 1200–1300 Schülern an den katholischen Gymnasien im Jahre 1847 waren ebenfalls ein Drittel und von den 250 Schülern des Klausenburger Lyzeums fast ein Viertel Rumänen. Unter den 200 Rechtspraktikanten an der Königlichen Tafel von Neumarkt fanden sich auch 30 Rumänen.

So relativ gering an Zahl die rumänische Intelligenz auch noch war, wurden dennoch mehr von ihnen ausgebildet, als gebraucht wurden, und ihre Arbeitsplatzsorgen waren daher noch drückender als bei den Ungarn und Sachsen. Insgesamt konnten 30-40 Rumänen die Beamtenlaufbahn einschlagen und auch das nur auf unterer Ebene. Zwar gab es viele rumänische Geistliche (1400 griechisch-katholische, 1100 orthodoxe), doch wurden im allgemeinen die weniger ausgebildeten, aber auch geringere Gehälter beanspruchenden Seminaristen bei der Besetzung der Ämter den Absolventen der Hochschulen vorgezogen. Als 1849 die Rumänen selbst erhoben, wer von den früheren Würdenträgern und Stellungslosen sich für eine Beamtenlaufbahn eignete, kamen bezeichnenderweise kaum mehr als 300 Personen mit Gymnasialausbildung in Frage, von denen fast die Hälfte nicht älter als 30 Jahre war. Nach Schätzungen verläßlicher Zeitgenossen konnte dennoch ein Fünftel der „zahlreichen walachischen Intelligenz“ in ihrer Ausbildung entsprechenden Berufen unterkommen, ein Fünftel, das „das Gesetzesstudium beendet“* George Bariţ an Samu Wass. Kronstadt, 10. Dez. 1841. Biblioteca Academiei RSR (Bucureşti), Ms. rom. 973, 263–264. hatte, übernahm mangels Besserem die väterliche Wirtschaft und lebte von seinem Bauernhof, zwei Fünftel wanderten in die Donaufürstentümer aus und ein Fünftel magyarisierte sich.

Eine solche Assimilation wurde aber von der nationalen Erweckungsbewegung immer wirksamer unterbunden. Selbst wer besser ungarisch sprach als rumänisch, unterstützte begeistert die Sache der rumänischen Nation, weil in ihm das Bewußtsein seiner ethnischen Zugehörigkeit noch lebendig war. Die junge rumänische Intelligenz stand unter einem weit größeren Druck als die ungarische: Sie mußte es hinnehmen, nur geduldet zu sein, gerade wenn sie aus der leibeigenen Bauernschicht hervorgegangen war. Ähnlich ihren Vorfahren schöpfte sie ihr Selbstwertgefühl aus der sorgsam behüteten Idee ihrer römischen Abstammung. Diese Idee bot ihnen Sicherheit und eine entscheidende Orientierungshilfe für ihr Bestreben, den Kult der ungarischen Liberalen um Sprache und Nation aufzunehmen und umzusetzen in eine emotional genauso starke Verehrung der eigenen Sprache und Nation. Sándor Bölöni Farkas’ Nordamerikabuch war auch für sie das Feuerzeichen aus einer neuen Welt. Immer mehr wurden vom romantischen Glauben an die Sendung der Volkmassen ergriffen.

{468.} Eine qualitative Wende in der Orientierung und Lageanalyse der Siebenbürger Rumänen bewirkte die Entwicklung der Donaufürstentümer, insbesondere deren Programm, die kulturellen und politischen Bestrebungen der Rumänen in den verschiedenen Ländern zu vereinigen. Von den Mitgliedern der Siebenbürger Schule war allein Ioan Piuariu-Molnar jenseits der Karpaten gewesen. Seit den 20er Jahren nahm die Auswanderung der rumänischen Intelligenz Siebenbürgens und Ungarns in die Moldau und Walachei beachtlich zu, vermutlich eine Folge der sich beschleunigenden Entwicklung der rumänischen Kultur jenseits der Karpaten sowie der wachsenden Zahl der einheimischen Intelligenz.

In Reaktion auf den 1821 ausgebrochenen griechischen Freiheitskampf und den mit diesem verflochtenen, von Tudor Vladimirescu angeführten Freiheitskampf in der Walachei besetzte die Pforte die Throne der Donaufürstentümer nicht mehr mit griechischen Fanarioten. Während der fünfjährigen militärischen Besetzung nach dem russisch-türkischen Krieg von 1828 ließ General Kisseljow für die Fürstentümer eine modernere Verfassung der ständischen Repräsentation ausarbeiten, deren Bojarentum in zunehmendem Maß die aufblühende Nationalkultur als ihr Betätigungsfeld entdeckte. Die zur puritanischen Lebensform neigenden Siebenbürger Rumänen fühlten sich in der Welt der rumänischen Fürstentümer oft als Fremde, da sich in dieser Elend und Luxus, Elemente der östlichen mit der der westlichen Kultur vereinigten. Doch war ihnen zugleich klar, daß sie dort sich ihrer Berufung besser hingeben konnten. Sie vermittelten die „dakorumänische“ Geschichtsbetrachtung, welche sich die rumänische nationale Erweckungsbewegung begeistert aneignete und diese mit den Ideen des französischen und deutschen Liberalismus verband. Petru Maiors 1812 in Ofen erschienene rumänische Geschichte wurde zur Bibel der jungen Generation und Siebenbürgen im nationalen Bewußtsein „zum immerwährenden Asyl der rumänischen Nationalität“,* N. BALCESCU, Mersul revoluţiei in istoria Românilor (Der Revolutionsablauf in der rumänischen Geschichte). Paris 1850. Mitgeteilt in ders., Opere (Werke). I. Bucureşti 1953, 309 weshalb man auch den einstigen Michael den Tapferen als Schöpfer der rumänischen nationalen Einheit zu verehren begann.

Das Schwergewicht der rumänischen Nationalentwicklung verschob sich in Richtung Fürstentümer, und dennoch konnte in Siebenbürgen, in Kronstadt, jenes Presseorgan (Gazeta de Transilvania mit seiner Beilage Foaie pentru minte, 1838) gegründet werden, das das Bewußtsein der rumänischen Solidarität am wirkungsvollsten zu pflegen vermochte.

Getragen vom Unternehmungsgeist der rumänischen Kaufleute Kronstadts und dem weiten geistigen Horizont der Blasendorfer Jugend entstand die moderne rumänische Presse Siebenbürgens. Die Kronstädter rumänische Bürgerschaft befand sich auf der Höhe ihrer Erfolge, ihre reichsten Mitglieder zogen aus der traditionsreichen Vorstadt Bolgárszeg (Schei) in die sächsische Innenstadt und wollten nun als Nation auch an der Führung der Stadt partizipieren. Gleichzeitig bemühten sie sich, die gesamte Gesellschaftsschicht der Ost-Kaufleute der Stadt in den Dienst der rumänischen nationalen Ziele zu stellen, und versuchten deshalb auch, einen Buchverlag zu begründen.

Wie sehr sich die Ansprüche der rumänischen Leserschaft änderten, beweist der Mißerfolg der 1837 gegründeten rumänischen „literarischen“ {469.} Wochenzeitung. Die zumeist deutschen Blättern entnommenen, unterhaltsamen Geschichten fanden kein Interesse. Der Kronstädter Drucker Johann Gött erhielt hingegen ebenfalls die Genehmigung zur Herausgabe rumänischer Zeitungen, deren Redaktion er dem jungen George Bariţ überließ, der gerade aus Bukarest zurückgekehrt war und als Lehrer an einer von Kaufleuten gegründeten Schule unterrichtete.

Die Kronstädter rumänischen Blätter wurden sehr populär, selbst in den Fürstentümern. Sie hatten pro Jahr 500–800 Abonnenten (gegenüber den jahrelang nur 300 der zwei Bukarester Zeitungen in den 40er Jahren). Ihr Erfolgsgeheimnis lag darin, daß sie die Probleme einzelner Gruppen der Rumänen unter einem einheitlichen nationalen Gesichtspunkt darstellten, wobei sogar die Berichte über die ungarischen gesellschaftlichen Reformbestrebungen noch als Anreiz wirkten. Die Sympathie für den Zaren als orthodoxen Herrscher versuchten sie mit dem Argument zu vermindern, daß Religion und Nationalität keineswegs identisch seien. (Auch das Wort naţionalitate wurde durch die Gazeta de Transilvania zum Bestandteil des rumänischen Wortschatzes.) Daraufhin wurden sie vom russischen Konsul in Bukarest in den Fürstentümern verboten.

Die politischen Bestrebungen der Rumänen

Als der ungarische Sprachgesetzvorschlag auf dem Landtag von 1841 an die Öffentlichkeit gelangte, sah die rumänische Intelligenz in ihm eine tödliche Bedrohung der nationalen Existenz ihres Volkes. Selbst wenn die ungarische Sprache nur auf die bisher lateinsprachigen Bereiche des Staatslebens ausgedehnt werden sollte, würde sich für die rumänische Intelligenz vorerst nichts ändern, wurde doch im Landtag und im Komitatsleben schon bisher ungarisch gesprochen. In der Verwaltung spielte das Rumänische – wie der Alltag das forderte – in der Rechtsprechung auf einfacher Stufe auch bisher bereits eine Rolle: Die Beamten verkehrten rumänisch mit dem Volk. Die ungarischen Sprachbestrebungen durchkreuzten in erster Linie die Vorstellungen und Hoffnungen der nationalen Entwicklung. Die Gruppe der Führer und Sprecher der ungarischen Liberalen distanzierte sich vergeblich von jeder gewaltsamen Magyarisierung, die Rumänen reagierten immer empfindlicher auf den Sprachgesetzvorschlag, wollte dieser doch das Ungarische nicht nur an den Blasendorfer Schulen, sondern auch für die Matrikelführung vorschreiben. Und wenn die Unterrichtssprache an den Grundschulen auch offen blieb, fürchtete man, daß auch sie früher oder später das Ungarische werden würde.

Blasendorf war aufgeschreckt wie ein Bienenkorb, den Widerstand leitete der Philosoph Simion Bărnuţiu. Ausgehend von den naturrechtlichen Thesen und dem Liberalismus der kantianischen Philosophie Krugs und der Ansicht Herders entwickelte er sein philosophisches System, das Axiom von den natürlichen Rechten der Selbstverwirklichung des Einzelnen, übertrug dieses auf die Nationsgemeinschaft und verband es mit dem Sprachnationalismus seiner Zeit: Die Sprache ist Maßstab und Mittel der Kultur, „ir ihr wurzeln Charakter und Nationalität eines Volkes“, weshalb sie „untrennbar ist von unserer Seele, Religion und von allem, was uns auf dieser Erde am heiligsten {470.} und wertvollsten ist“.* S. BĂRNUŢIU, O tocmeală de ruşine şi o lege nedreaptă (Ein beschämender Pakt und ein ungerechtes Gesetz). Mitgeteilt in: GH. I. BOGDAN-DUICA, Viaţa şi ideile lui Simion Bărnuţiu (Leben und Ideen von Simion Bărnuţiu). Bucureşti 1924, 201, 204. Er stellte der Auffassung vom ungarischen einheitlichen Nationalstaat die Forderung nach dem Multinationalitätenstaat gegenüber und verlieh dem nationalen Bestreben eine spezifische kulturelle Ausrichtung: „Kultur und Glück sind die Hauptziele jedes siebenbürgischen Volkes, welche die Ungarn auf dem ungarischen, die Sachsen auf dem sächsischen und die Rumänen auf dem rumänischen Wege, jeder auf seinem naturgegebenen Wege erreichen wollen. Alle diese Wege sind rechtens, seit Jahrhunderten gingen wir sie in Frieden, und sie münden in dem Hauptweg vom allgemeinen menschlichen Glück und Kultur.“* Ebd., 211 Die ungarischen Bestrebungen zensurierte er mit moralischen Kategorien, während er anerkennend von der ungarischen Philosophie und den gesellschaftlichen Reformbestrebungen des Landtags sprach. So durchzog seine Argumentation noch nicht jener große Widerspruch seiner Zeit, obwohl sein Ausspruch von den Rumänen als den Kolonisten Trajans, die nicht schlafen, sondern sich zu großen Taten rüsten, auch schon den auf das Recht der Geschichte gegründeten Hegemonietraum bedeuten könnte, der später über den humanen Gedanken vom angestrebten Multinationalitätenstaat siegen sollte.

Fast einhellig protestierte die rumänische Gesellschaft Siebenbürgens gegen den Sprachgesetzvorschlag. Als jedoch die Ungarn alle die Rumänen unmittelbar verletzenden Bezüge fallen ließen, zerfielen die rumänischen politischen Bestrebungen in verschiedene Richtungen. Politisches Handeln blieb allein den Bischöfen vorbehalten, vorrangig dem griechisch-katholischen, der als Regalist am Landtag teilnehmen konnte. Der Blasendorfer Bischof Ioan Lemény wählte die Zusammenarbeit mit den ungarischen führenden Kreisen. Mit Ioan Moga hatte er noch 1835 ein Gesuch in Wien eingereicht, in dem er auf der Linie des Supplex Libellus Valachorum um eine Garantie der rumänischen nationalen Rechte ersuchte. Deren Ablehnung bewog ihn dazu, gemeinsam mit dem orthodoxen Bischof die Forderung nach Beilegung der Gravamina der Rumänen vom Königsboden in den Mittelpunkt seiner Forderungen zu rücken. In einem neuerlichen Gesuch beanstandeten sie, daß die Rumänen vom Königsboden dem lutherischen Pfarrer den Zehnten zahlten, bei der Ämterverteilung benachteiligt und bei der Weidenutzung eingeschränkt seien. (Die Sachsen beriefen sich dagegen auf ihre Privilegien, wonach jeder Dorfbewohner, der eine sächsische Hufe bewirtschaftet, an den lutherischen Pfarrer abgabenpflichtig ist. Mit Recht konnten sie auch darauf verweisen, daß die sächsischen Landwirte viel höhere Steuern zahlten als die von der Schafhaltung lebenden Rumänen. Zweifelsfrei genossen die Rumänen im Sachsenland auch größeren Wohlstand und mehr Freiheit als die Komitatsbauern.)

Diese rumänischen Forderungen griff der ungarische Adel nicht nur aus taktischen Gründen auf, um die sächsische Politik in Schach halten zu können, sondern auch deshalb, weil sie mit der ungarischen adligen Rechtsanschauung und der liberalen Weltsicht prinzipiell übereinstimmten. So war es mehr als eine Taktik, wenn Lemény auf dem Landtag im Namen der gesamten rumänischen Nation hervorhob, von ungarischer Seite sei „seit 1791 niemals {471.} eine walachische Klasse oder Person, nur weil walachisch, unterdrückt und von der Besetzung öffentlicher Ämter ausgeschlossen worden“.* Az Erdélyi Nagyfejedelemség s hozzá visszakapcsolt Részek három nemes nemzeteibõl álló rendeinek Kolozsvár szabad királyi városában 1841-ik év november 15-ik napján kezdõdött országgyûlésökrõl készített jegyzõkönyv (Protokoll des am 15. November 1841 in der königlichen Freistadt Klausenburg begonnenen Landtags der aus den drei adligen Nationen bestehenden Stände des Siebenbürger Großfürstentums und des ihm wieder angeschlossenen Partiums). Kolozsvár 1841, 715.

Die Politik der rumänischen Bischöfe unterstützten neben den Rumänen aus dem Sachsenland hauptsächlich jene selbstbewußten rumänischen Adligen, die darauf vertrauten, die liberale Verfassung werde stufenweise auch die Verwirklichung der rumänischen Nationalansprüche ermöglichen. Alexandru Bohăţel machte in der Klausenburger ungarischen Presse „im Namen mehrerer Gefährten seiner Nation“ darauf aufmerksam, daß das ungarische Sprachgesetz den rumänischen Sprachgebrauch in der Gemeinde nicht berühre, und „da Siebenbürgen ein ungarisches Land“ sei, sollen „die Söhne meiner Nation ihre Sprache als Walachen pflegen und das Ungarische wie Bürger der Heimat lernen“.* Rechtsanwalt Sándor Boheczel auch im Namen mehrerer nationaler Mitstreiter: Komoly szó a Gazeta de Transilvániához (Ein ernstes Wort an die Gazeta de Transilvania). Erdélyi Hiradó, 3. März 1843, Nr. 18.

Zum größten Problem aber entwickelte sich die Frage, wer das Recht habe, im Namen der Nation zu sprechen. Die Blasendorfer Lehrer mißbilligten überwiegend die Politik der Bischöfe. Sie verlangten die Einberufung einer Synode, in erster Linie Bărnuţiu, der die Kirche zum bildungspolitischen Interessenvertretungsorgan machen wollte. Lehrer und Jugend begannen gegen die Kirchendisziplin aufzubegehren. Ostern 1843 sprang der Zündfunke über: Der Bischof schloß einen Schüler von der gründonnerstäglichen Fußwaschung aus, woraufhin auch die übrigen der Zeremonie fernblieben. Am Gymnasium und Lyzeum kam es zur Spaltung; schließlich stellte die Regierung die Ordnung wieder her, entfernte einige aufrührerische Lehrer mit Brachialgewalt, darunter auch den Organisator Bărnuţiu mit einem Dutzend Schüler, die dann als Märtyrer der nationalen Sache durch Siebenbürgen zogen.

Die Kronstädter rumänische Presse verhielt sich gegenüber den Ereignissen und Problemen des politischen Lebens neutral. Bariţ mißbilligte die Kampagne gegen Lemény und wollte in erster Linie vermeiden, daß die Rumänen unvorbereitet ins Labyrinth des politischen Lebens gerieten. Statt ein Programm zu liefern, bemühte er sich um eine kartographische Erfassung der Ethnostruktur des Landes und um einen Dialog zwischen den Nationen. So mahnte er z. B. die ungarischen Liberalen, sich zu mäßigen und die Forderungen der Siebenbürger Rumänen zu erfüllen. Er versuchte deutlich zu machen, die Anerkennung der Rumänen als „vierte Nation“ sei rechtens und billig und nicht einfach ein feudales Bestreben, vielmehr gehe es hier um einen nationalen Anspruch, der auch die Rechtmäßigkeit aller Bestrebungen der übrigen Nationalbewegungen anerkenne und Hegemonieabsichten auf jeder Seite einschränke. Konsequent mißbilligte er auch das sich auf die Gleichheit der adligen Freiheit berufende antisächsische Taktieren der Rumänen. Damit sprach er alle in den verschiedensten Lebensbereichen miteinander konfrontierten Parteien zugleich an: „wen beschuldigen wir {472.} dessen, daß er als Ungar, Szekler, Sachse, Rumäne, Armenier usw. unter dem gleichen Klima, im gleichen Tal, am gleichen Fluß das Licht der Welt erblickt? [ …] Warum berufen wir den Geist unserer Ahnen noch aus dem Grab, uns gegenseitig erschreckend?“* Gazeta de Transilvania, 15./27. Dez. 1847. Nr. 100.

Das deutschnationale Erwachen der Sachsen

Bis in die 40er Jahre waren die Sachsen stille Teilnehmer an den Siebenbürger Landtagen. 1834 sympathisierten sie noch mit der ungarischen Opposition und arbeiteten mit ihr zuweilen bei der Verteidigung der Ständeverfassung auch zusammen. 1837 orientierten sie sich bereits eindeutig am Regierungskurs, lehnten aber die ungarische Redaktion der Gesetzesvorschläge nicht ab und hielten als Amtssprachen das Ungarische und Lateinische für sinnvoll. Politisches Kalkül und der Schwung des nationalen Erwachens konfrontierte aber bald die sächsische Politik mit der ungarischen.

Angesichts der Vorbereitungsarbeiten der ungarischen Reformopposition einigten sich die offiziellen Führer der Sachsen noch vor dem Landtag von 1841 bei einer lutherischen Konsistoriumssitzung auf einen einheitlichen Standpunkt in der für sie wichtigsten Frage der Regelung der Amtssprache. Joseph Bedeus von Scharberg – den der Landtag 1837 zum Oberkommissar der Provinz (Versorgungsbeamter des Heeres), zum höchstrangigen sächsischen Landesbeamten jener Periode gewählt hatte – schlug vor, da Siebenbürgen ohnehin zur ungarischen Krone gehöre, solle man in Landesangelegenheiten das Ungarische als Amtssprache akzeptieren, „denn eigentlich ist dieß für uns ja auch nichts Neues, da schon unter den National-Fürsten alle Geschäfte in der ungrischen Sprache verhandelt, auch die Gesetze ungrisch verfaßt wurden“.* J. BEDEUS, Erinnerungen. Arhivele Statului, Sibiu, Fond Bedeus, nr. 112. I . 301–302. Gegen diese zum Kompromiß aufrufenden Worte stellten sich die tonangebenden sächsischen Politiker auf den Standpunkt der ständischen Gleichberechtigung: sie verlangten die völlige Gleichstellung des Deutschen mit dem Ungarischen.

Die Verteidigung ihrer ständischen Rechte verband sich bei den Sachsen naturgemäß mit dem Engagement für die Errichtung moderner nationaler Bindungen und wuchs sich zu einer umfassenden Nationalbewegung aus, die danach strebte, die nationale ständische Existenz der Sachsen zu einer staatsrechtlich anerkannten Gebietsautonomie mit deutscher Amtssprache umzugestalten. Der Königsboden sollte im umfassenden Sinn zum Sachsenland werden. Der deutsche Nationalkult dieser Epoche fiel in der sächsischen Gesellschaft auf fruchtbaren Boden, denn ihr Beharren auf ihre ethnische Zugehörigkeit – seit dem Mittelalter konnte nur jemand mit „deutscher Herkunft“ wirklich gleichberechtigtes Mitglied der sächsischen Nation werden – war mit einem wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch vorteilhaften Status verbunden. Auf der anderen Seite führte diese Beharrungstendenz zu Selbstgefährdung und Isolierung. Treu ihren Traditionen, suchten sie deshalb, sich mit der Habsburgermacht zu verbünden, die sich {473.} ebenfalls manchmal auf sie zu stützen suchte. So wurde der bedeutendere Teil der für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes überaus produktiven Sachsen zum Verbündeten des bürokratischen Absolutismus, zumindest gezwungenermaßen. Wegen dieses gesamtdeutschen Nationalismus gaben andere ihre bisherige Orientierung am provinziellen Habsburgerreich auf und suchten in Anlehnung an die fortschrittlichen deutschen geistig-politischen Richtungen nach Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen für ihre politische Existenz im Sinne ihres deutschen Nationalismus umzugestalten.

Die ständisch-patrizische Oberschicht wurde von der juristisch hochgebildeten Beamtenschaft und das ganze sächsische Volk von der Kirche und dem ihr unterstellten Schulnetz zusammengefaßt. Die Bedeutung der Lehrer und Geistlichen nahm plötzlich so zu wie zur Zeit der Reformation. Andererseits waren sie durch die sog. Regulatio von 1805 mit ihrer detaillierten Regelung der dörflichen und städtischen Verwaltung und des Munizipiums, welche die Wiener Regierung den Sachsen aufgezwungen hatte, vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Auch hier machte sich die Spannung bemerkbar, die aus einer Überproduktion der dadurch von Arbeitslosigkeit bedrohten Intelligenz resultierte. Es gab 5 Gymnasien mit 50–60 Lehrern und 1000–1500 Schülern, neben den vielen Grundschülern bereiteten sich die Hälfte der 350–400 Gymnasiasten auf die kirchliche Laufbahn vor, doch boten die 250 Parochien nur etwa 500 Pfarrern Arbeit und Brot. An deutschen Universitäten ausgebildete Lehrer und Geistliche wurden zu Ideologen der Nationalbewegung, zu Trägern der Ideale der nationalen Erweckungsbewegung.

Die meisten sächsischen Intellektuellen sahen das Hauptanliegen der nationalen Reformarbeit ebenfalls in der Demokratisierung des Lebens und der Modernisierung der Wirtschaft, sie interpretierten und verbreiteten die liberalen Ideen ihrer Epoche, indem sie diese auf die spezifischen Entwicklungsbedingungen ihrer Gesellschaft übertrugen und ausdehnten. Begeistert entdeckten sie demokratische Vertretungsformen in der uralten sächsischen Verfassung, machten den Ausdruck „unus sit populus“ aus dem Diploma Andreanum zu ihrer Losung, und mancher verlautbarte bereits, die nationalen Bande müßten auch auf die 25 % der Sachsen in den Komitaten, die deutschsprachigen erbuntertänigen Bauern, ausgedehnt werden. Stolz wurde verkündet, das sächsische Volk sei die Lebensgemeinschaft fleißiger Gewerbetreibender und Bauern, im Sachsenland gebe es keine Untertanen, weil die rumänischen und sächsischen Bauerndörfer der sächsischen Städte nicht zur Nation gehörten und ihre Dienstleistungen außerdem geringer seien als die der Bauern in den Komitaten. Bereits in den 40er Jahren sprach man davon, auch die die freie Bauerngesellschaft belastende Feudalrente, den Kirchenzehnten, mittels Ablösung abschaffen zu wollen.

Schärfere Gesellschaftskritik übte die Ende der 30er Jahre gegründete Kronstädter Presse (das Siebenbürger Wochenblatt mit seinen Beilagen Blätter für Geist und Satellit) mit einer Auflage bis zu tausend Examplaren. Den Herausgeber Johann Gött aus Frankfurt am Main hatten ebenso wie seine Mitarbeiter, den Mährer Anton Kurz und den Preußen Leopold Max Moltke, das Elend der damaligen deutschen Intelligenz und deren Unterdrückung nach Osten gelockt, bis sie schließlich in Siebenbürgen mit seinen vielen Nationalitäten eine neue Heimat fanden. Die Schäßburger Mitarbeiter der Kronstädter Zeitungen wiederum hatten in Berlin ihre Ausbildung absolviert und dort die Ideen des Liberalismus in sich aufgenommen. Unter dem Banner {474.} dieser Ideen begannen sie nun die schwerfällige Bürokratie der „Zopfperücken“-Beamtenschaft anzugreifen. Als Vorbedingung für alle Reformen verlangten sie die Transparenz des öffentlichen Lebens und die Wahl der das Leben der Dorfgemeinden und Städte lenkenden Kommunitäts- und Ratsmitglieder durch die Bürger. Die Führungen einiger sächsischer Stühle verlangten mehrfach, die Kronstädter Zeitungen vor Gericht zu stellen, und ließen sich nur schwer davon überzeugen, daß der sächsischen Presse der gleiche Bewegungsspielraum bei der Behandlung nationaler Angelegenheiten eingeräumt werden müsse wie der ungarischen.

Anfänglich griff auch die Kronstädter Presse den ungarischen Sprachgesetzvorschlag und die ungarischen Zeitungen an, doch zu ihrem Hauptwidersacher wurde Der Siebenbürger Bote von Hermannstadt, der die Verteidigung des bürokratischen Absolutismus übernommen hatte. Der Pressekrieg spiegelt auch die Konkurrenz der beiden Städte wider: Die Kronstädter wollten sich von der Hermannstädter Hegemonie befreien. Neben dem oder eher gegen das Programm der „provincia cibiniensis“, der zentralisierten territorial-nationalen Autonomie, wurde das „Kronstadt voran“ als Ausdruck des Strebens der Bürger von Kronstadt nach Selbständigkeit zur Losung ihrer wirtschaftlichen und politischen Erneuerungsbewegung.

Die greifbarsten Ergebnisse bei der Mobilisierung der sächsischen Gesellschaft erzielte die Vereinsbewegung in allen Lebensbereichen; so entstanden Gewerbe- und Landwirtschaftsvereine sowie Sparkassen, und die Jahressymposien des später bedeutenden Vereins für Siebenbürgische Landeskunde mit ihrem Zeremoniell und der Atmosphäre von Nationalfeiertagen mobilisierten die Bewohner vieler Kleinstädte.

Stephan Ludwig Roth vereinigte in seiner Tätigkeit alle Bestrebungen seiner Epoche. Als Jüngling war er Mitarbeiter von Pestalozzi in der Schweiz, doch war seine Broschüre über das Schulwesen in den 20er Jahren noch ohne Echo geblieben. Als Gymnasiallehrer in Mediasch wollte er nach dem Vorbild der in Reaktion auf die Napoleonischen Kriege entstandenen deutschen Jugendbewegung Sport und Gesang in den Unterricht aufnehmen, wurde aber von dem kleinstädtischen Konservativismus daran gehindert. Seine Zeit kam in den 40er Jahren, und als Dorfpfarrer wurde er einer der Lenker der nationalen Agitation, ohne tatsächlich ein praktischer Politiker zu sein. In zwei romantisch-antikapitalistischen Abhandlungen verteidigte er das Zunftsystem und die wohlhabenden sächsischen Großbauern – Industrie und Landwirtschaft jedoch hielt er für modernisierungsbedürftig. Mit seiner Arbeit über die Sprachenfrage vertiefte er den Streit nur, indem er der Opposition extreme Magyarisierungsbestrebungen unterstellte, die sie gar nicht vertrat, und das Ungarische als Amtssprache für ungeeignet erklärte. Eine Amtssprache sei unnötig, denn die Landessprache sei das Rumänische, indem die meisten rumänisch sprächen und es – wie auch die ungarischen Zeitgenossen zugäben – ein wichtiges Medium beim täglichen Umgang zwischen den Nationalitäten sei. Die Frage nach Anerkennung der Rumänen als vierte Nation warf Roth vorerst klugerweise nur in der Pester deutschen Presse auf, zudem mit dem Hinweis, daß eine solche keine territoriale Autonomie bedeute, sondern nur eine Stimme mehr im Landtag mit denen der übrigen Ständenationen – denn die Sachsen bemühten sich darum, die Abstimmung im Landtag nach Nationen durchzusetzen. Obwohl Roth auf theoretischer Ebene die Konsequenzen aus der nationalen Gleichberechtigung {475.} beispielhaft darlegte, war sein Vorschlag, den Geltungsbereich der deutschen, lateinischen und ungarischen Sprache festzulegen, nicht nur ständisch geprägt, sondern berücksichtigte auch die Interessen der absolutistischen Zentralregierung, ohne den konstitutionellen Aspekt der Problematik zu berücksichtigen.

Roth machte vor allem auf die moralische Verantwortung gegenüber Nationalität und Volkstum aufmerksam, auf die Entwicklung des Volks- und Gesellschaftsbewußtseins der Sachsen übte er einen entscheidenden Einfluß aus. Die ungarische Publizistik vereinfachte die sächsisch-ungarischen Gegensätze im Kampf zwischen Liberalismus und dem (vom Wiener Hof unterstützten) bürokratischen Konservativismus, er dagegen versuchte, die siebenbürgische Situation durch die Darstellung der Gegensätze und wechselseitigen Abhängigkeit der sächsischen Bürger, ungarischen Adligen und rumänischen Bauern zu charakterisieren, wobei er den sächsischen Bürgern die Funktion zuwies, interessenausgleichend zu wirken. Auch dies bedeutete eine grobe Vereinfachung – versuchte doch der konservative sächsische Bürger sich ebenso krampfhaft an seine Privilegien zu klammern wie der konservative ungarische Adlige –, aber sie verfolgte den praktischen politischen Zweck, die politische Isolation der Sachsen zu überwinden. Denn die Betonung ihrer bürgerlichen Rolle war dazu geeignet, in der provinziellen öffentlichen Meinung der Sachsen auch Sympathie für eine Zusammenarbeit mit den ungarischen Liberalen zu wecken. Hinter dieser Anschauung verbarg sich zudem der Wunsch der sächsischen Führungskreise, gleich den ungarischen Liberalen im sächsisch-rumänischen Verhältnis, nun im ungarisch-rumänischen Verhältnis eine Schiedsrichterrolle zu übernehmen.

Der Liberalismus hat für die sächsische Nationalbewegung die Gefahr ihrer endgültigen Isolierung heraufbeschworen. Das größte Problem bildete eine drohende absolute Mehrheit der Rumänen im Sachsenland. Gegen die rumänischen Bestrebungen betonten die Sachsen die Einheit der Nation und die Gleichberechtigung ihrer Glieder, und als Lösung schlug eine Broschüre aus dem Jahre 1844 vor, die Rumänen sollen sich „in Bildung, Sprache“ den Sachsen „assimilieren“.* J. TRAUSCH, Bemerkungen über die vom siebenbürgischen Bischof Basiliu Moga im Jahre 1837 den zu Hermannstadt versammelten Landesständen unterlegte Bittschrift. Kronstadt 1844, 24.

Ein Gegengewicht gegen das Gefühl der Bedrohung und die Gefahr der Isolierung bildeten das bürgerliche Sendungsbewußtsein und die Stärkung des deutschen Nationalgefühls. Die sächsische Nation umfaßte nicht mehr nur die Privilegierten, sondern die ganze Gemeinschaft derer, die die gleiche Sprache sprechen. Die Intelligenz hielt die gesamte deutschnationale Entwicklung für einen Garant auch ihrer nationalen Bestrebungen und sah die nationale Berufung der Sachsen in der Vermittlung der Errungenschaften des deutschen Entwicklungsweges in Richtung Osten. Da der deutsche Liberalismus den ungarischen als Bundesgenossen betrachtete, rechneten viele damit, dieses auf gleicher Ideologie und Interessengemeinschaft beruhende Bündnis werde die ungarischen Sprachbestrebungen mäßigen und die gegenseitige Zusammenarbeit fördern. Da die nationalen Bestrebungen der Sachsen über die quantitativ geringste ethnische Basis verfügten, fürchteten sich die Sachsen begreiflicherweise am meisten vor den sie von zwei Seiten bedrohenden nationalen Hegemoniebestrebungen. Aus ihren Reihen ging die Mehrheit {476.} der Anhänger für das Konzept des Vielvölkerstaates hervor, die unter Berücksichtigung des Liberalismus, der Sprachbestrebungen und der spezifisch siebenbürgischen Interessen die Notwendigkeit betonten, einen solchen modernen multinationalen Staat zu schaffen.

Die Kronstädter Presse nahm ihre Beispiele manchmal aus den Vereinigten Staaten und der Schweiz, womit sie das Verlangen nach einem den Nationalitäten gegenüber neutralen Staatsverband artikulierte, der den Nationalbestrebungen innerhalb den örtlichen Munizipal-Selbstverwaltungsorganen Raum gewähren sollte, was zumindest teilweise mit den Vorstellungen der ungarischen Liberalen übereinstimmte. Joseph Marlin aus Mühlbach – der erste sächsische Intellektuelle, der von seinen Schriften lebte, wenn auch in Pest – ermunterte als Mitarbeiter der Pesther Zeitung, „lerne nur Jeder Siebenbürgen und nicht das Sachsenland allein lieben, wirke nur Jeder fürs Vaterland und nicht für die Nation allein – so werden die Fehden unter die Nationalitäten Siebenbürgens aufhören, und man wird nicht weiter von Magyarisirung, Germanisirung und sogar Rumunisirung schwatzen“.* J. MARLIN, Politische Aphorismen aus dem Sachsenland. Satellit, 6. Mai 1847, Nr. 36.

Zu einer ernsthafteren Zusammenarbeit kam es im kulturellen Bereich. Anton Kurz veröffentlichte in seiner Zeitschrift (Magazin für Geschichte) auch Arbeiten ungarischer Autoren. Wie er an den Präsidenten der Ungarischen Akademie der Wissenschaften schrieb, „man kann ein guter Deutsche sein und auch mit den freisinnigen Strebungen der Magyaren sympathisieren, besonders auf dem Felde der Wissenschaft, wo kein Unterschied in Sprache und Vaterland herrscht“.* Anton Kurz’ Brief an Ferenc Toldy, Brassó, 27. Okt. 1843. MTAKK Magyar. Irodalmi levelezés, 4-r 79. Deutsches Selbstbewußtsein und siebenbürgischer Patriotismus kamen gut miteinander aus. Der in Preußen geborene Dichter Leopold Max Moltke schrieb 1856 auf den Wunsch von Landsleuten die bis heute beliebte Volkshymne der Siebenbürger Sachsen:

Siebenbürgen, Land der Duldung,
jedes Glaubens sichrer Hort!
Mögst du bis zu fernen Tagen
als ein Hort der Freiheit ragen
und als Wehr dem treuen Wort.
Siebenbürgen, süße Heimat,
unser teures Vaterland!
Sei gegrüßt in deiner Schöne,
und um alle deine Söhne
schlinge sich der Eintracht Band!

Die konservative Gegenoffensive

Schon zum Ende des Landtages 1841–1843 wurde deutlich, daß alle Hoffnungen auf eine reformfreundliche Regierungspolitik Illusion waren.

Die Wiener Regierung fürchtete um die Einheit der Gesamtmonarchie und sah diese durch die mit dem Liberalismus verflochtenen National- und Sprachbestrebungen und die Union gefährdet; der Polizeiminister äußerte sogar die Sorge, daß infolge der Union Siebenbürgens mit Ungarn sich der Schwerpunkt der Monarchie „unvermeidlich“ nach Ungarn verlagern würde.* Wien HHStA, Kabinettsarchiv, Staatsconferenz-Akten, 1846: 1055. Ein positives Programm hatte man in Wien nicht anzubieten. Man {477.} besaß nicht einmal genug Kraft, die Zentralisierungsbestrebungen offen weiterzuentwickeln, die mit einer Begünstigung des noch für zuverlässig gehaltenen „deutschen Elementes“ und allgemeinen Germanisierungstendenzen verbunden waren, obwohl man auch den deutschen Nationalismus fürchtete. Aufgrund des Prinzips des kleineren Übels und des traditionellen „teile und herrsche“ suchte der Wiener Hof eher die nicht-magyarischen Nationalitäten zu fördern.

Die „Regelung der ungarischen Frage“ und damit die innere Konsolidierung des Reiches übernahm eine entscheidungsfreudige und zielbewußte Gruppe junger ungarischer Konservativer, die 1846 die Konservative Partei gründeten. Sie spürten, daß die bürgerliche Umgestaltung unumgänglich sei, strebten aber gegenüber einer Interessenausgleichspolitik nach einseitiger Durchsetzung ihrer Grundherrninteressen. Dem liberalen Fortschritt, der Revolution bedeutete, stellten sie den „besonnenen Fortschritt“ gegenüber, langsame und stufenweise Reformen, die viele wirklich wollten, und waren sogar zu einer zeitweisen Zusammenarbeit mit den Liberalen bereit. Die Konservativen suchten auch die Gremien der Ständeverfassung für sich zu erobern, indem sie diese so ausbauten, daß ihnen selbst die Vorteile der absolutistischen Herrschaftsordnung zugute kamen und sie im Rahmen derselben ihre eigenen Positionen auch gegen die Zentralisierungsbestrebungen der Regierung zu sichern vermochten. Einer der Protagonisten dieser konservativen Gegenoffensive war der siebenbürgische Vizekanzler Baron Samu Jósika, ein Meister der politischen Intrige. Er instrumentalisierte die Besorgnis des siebenbürgischen Adels um die Umgestaltung genauso für seine undurchsichtige Politik des Taktierens wie die Unsicherheit der Wiener Regierung und ihre Furcht vor Anarchie. In Siebenbürgen gab er sich als Günstling Wiens aus, in Wien als der Politiker, der allein die kritische Lage in Siebenbürgen meistern konnte. Durch Verteidigung der schichtenspezifischen Interessen des Adels gelang es ihm, diesen mehrheitlich auf seine Seite zu ziehen sowie seine Gegner durch Betonung der zu erwartenden Folgen einer Vereinigung Siebenbürgens mit Ungarn in Schach zu halten oder gar zu erpressen.

Auf dem Landtag von 1846 kam es über die brennendste Frage der Epoche, die Urbarialregulierung, zur Kraftprobe. Zuvor hatte Jósika an die Spitze der Komitate entweder wohlhabende Gesinnungsgenossen oder Personen gestellt, die ganz von der Regierung abhängig waren, sowie unter die Regalisten Männer berufen, die auf seine Unterstützung angewiesen waren. In Wien war man mit Recht besorgt, daß er die Adelsinteressen zu einseitig durchsetzen und die Steuerkraft der Bevölkerung dadurch weiter verringern werde, da die Steuerschulden Siebenbürgens gegenüber Wien sich seit 1830 bereits vervierfacht hatten. Die jungen Konservativen nutzten die Furcht der Wiener Regierung vor einer Union Siebenbürgens mit Ungarn. Als ein Mitglied der Staatskonferenz die ungarische Urbarialregulierung als Modell vorschlug (waren doch in Ungarn die Hufen fast doppelt so groß wie in Siebenbürgen, während die Fronlasten erheblich geringer waren), widersprach Jósikas Gesinnungsfreund, der Chef der ungarischen Kanzlei Graf György Apponyi, mit dem Argument, eine solche sei „aus höheren politischen Rücksichten“ nicht ratsam, weil „alles was die bisher legal oder faktisch vorhandenen Ungleichheiten zwischen den beiden Ländern aufhebt oder vermindert“, gleichzeitig die Antipathie des Siebenbürger Adels gegen die Union {478.} verringere, „von welcher er dann nicht mehr, wie jetzt materielle Nachteile zu befürchten, sondern nur politische Vorteile zu hoffen hätte“.* Ebd., 1846: 970.

Anfang 1846, noch vor Zusammentreten des Siebenbürger Landtages, war in Galizien der Aufstand des polnischen Adels ausgebrochen, dem sich aber die Bauernschaft entgegenstellte, um den Adel als Feind des Kaisers zu vernichten. Daß der polnische nationale Befreiungskampf so blutig unterdrückt werden konnte, machte großen Eindruck und festigte das Selbstbewußtsein des Hofes. Dagegen erkannte die ungarische Reformopposition, sie könnten in eine ähnliche Lage wie der polnische Adel geraten, wenn sie die Bauernbefreiung nicht selbst durchführte. Der polnische Aufstand rief in Klausenburg und auch beim siebenbürgischen Adel das Gespenst des Bauernaufstandes wach, bis beim Gubernium aus allen Landesteilen beruhigende Berichte einliefen. Noch waren viele der Meinung des großen Taktikers der siebenbürgischen liberalen Opposition Graf János Bethlen d. Ä., der „siebenbürgische Bauer ist mit sehr wenigen Ausnahmen nicht anders als der von 1817“, „mit zusammengelegten Händen konnte er Hungers sterben, ohne nur einen Finger nach dem Besitz des anderen auszustrecken“.* János Bethlens Brief an Miklós Wesselényi. Klausenburg, 31. Juli 1846. OL, Filmtár (Filmarchiv), 8367. Aber man wußte wohl, daß die Bauernschaft als Masse eine schreckliche Waffe in der Hand der Regierung sein könnte.

Die Liberalen wollten das Verhältnis Herr-Bauer in einer gesellschaftlich adäquaten Form und gerecht regeln. Sie verwarfen die Cziráky-Konskription von 1819/20, weil ihrer Meinung nach zumindest ein Drittel der Urbarialböden in diese nicht aufgenommen worden war. Sie beriefen sich auf die historisch „entstandenen Ansprüche“ und wollten durchsetzen, alle tatsächlich von Bauern genutzten Böden als Urbarialböden anzuerkennen.

Die Liberalen mußten jedoch Schritt für Schritt nachgeben. Die Landtagsmehrheit akzeptierte die tendenziöse, den Adel begünstigende Cziráky-Konskription als Grundlage für die Unterscheidung von Urbarial- und Adelsboden.

Vergeblich protestierten die Liberalen gegen den Sieg der Konservativen „im heiligen Namen des Volkes“. Auch der vorausschauende Gubernator Graf József Teleki wandte sich erfolglos an den Herrscher, mit der Bitte, den für die Bauern katastrophalen Gesetzesvorschlag abzulehnen. In Wien verdrängte die Freude am Sieg über die Liberalen alle eventuellen Befürchtungen. Zudem hatte der Landtag die Zahl der geforderten Rekruten von sich aus erhöht, und Jósika beendete den Sprachenkampf damit, daß es ihm gelang, das Gesetz über die Suprematie der ungarischen Sprache bestätigen zu lassen. Aus praktisch-politischen Überlegungen entsprach das Gesetz eher der Nationalitätenvielfalt dieser Region. Denn die Einführung der allgemeinen ungarischsprachigen Matrikelführung geschah – anders als in Ungarn – nur dort, wo in der Kirche ungarisch gepredigt wurde. Der inzwischen vom Landtag zum Kanzler gewählte Jósika erwies sich als tüchtiger Politiker der Praxis, indem er den Sachsen als gleichberechtigter Ständenation zusicherte, daß der Gesetzestext auch in beglaubigter deutscher Übersetzung verlautbart und das Deutsche auf dem Boden der sächsischen Nation die Amtssprache sein werde. Dennoch aber rügte er den Zensor von {479.} Hermannstadt, weil der Siebenbürger Bote berichtet hatte, daß nach Aussage eines der sächsischen Delegierten die liberale Opposition mit ihrer Ausgleichspolitik der sozialen Gegensätze in den beiden Schwesternationen die Entwicklung „eines freien Bürgertums“ fördert.* OL, Erdélyi Udvari kancellária, elnöki iratok (Siebenbürgische Hofkanzlei, Präsidial-Akten) 1847: 421.

Die um Entwicklung bemühten liberalen Kräfte mußten nun einsehen, daß Siebenbürgen im Rahmen der erzwungenen Unbeweglichkeit nicht stark genug sein werde, aus eigener Kraft die wesentlichen Reformen durchzusetzen. Die Verflechtung verschiedenartiger sozialhistorischer Prozesse hatte zu einer institutionellen Zersplitterung geführt, die alle ebenfalls national segmentierten Kräfte der bürgerlichen Umgestaltung daran hinderte, sich im Interesse ihrer gemeinsamen und langfristigen Zielsetzungen zu vereinigen. Der Fortschritt wurde eher noch durch die Unhaltbarkeit der archaischen Feudalverhältnisse gleichsam aufgezwungen. Darüber hinaus war deutlich geworden, daß die gesamte Region einen neuen, sie zugleich integrierenden staatlichen Rahmen benötigte, um den in ihr zusammenlebenden Völkern eine nationale Entwicklung bieten zu können.

{472a.} -{473a.}

15–23. Bilder aus Trachtensammlungen des 18. Jahrhunderts

15. Vornehmer ungarischer Adliger

15. Vornehmer ungarischer Adliger

16. Junges ungarisches Adelsfräulein

16. Junges ungarisches Adelsfräulein

17. Bürger aus dem Hundertschaftsrat auf dem Weg ins Rathaus

17. Bürger aus dem Hundertschaftsrat auf dem Weg ins Rathaus

18. Sächsischer Bürger aus Hermannstadt

18. Sächsischer Bürger aus Hermannstadt

19. Siebenbürgischer Jude

19. Siebenbürgischer Jude

20. Rumänischer Dorfpope

20. Rumänischer Dorfpope

21. Rumäne aus dem Hatzeg-Gebiet

21. Rumäne aus dem Hatzeg-Gebiet

22. Rumänische Frau mit Spindel

22. Rumänische Frau mit Spindel

23. Rumänische Frau aus dem Fogarasch-Gebiet

23. Rumänische Frau aus dem Fogarasch-Gebiet

24. Rumänische Familie auf dem Weg zum Markt. Gemälde von Miklós Barabás, 1843/44

24. Rumänische Familie auf dem Weg zum Markt. Gemälde von Miklós Barabás, 1843/44

25. Miklós Wesselényi. Gemälde von Miklós Barabás, 1863

25. Miklós Wesselényi. Gemälde von Miklós Barabás, 1863

26. Imre Mikó. Gemälde von Miklós Barabás, 1884

26. Imre Mikó. Gemälde von Miklós Barabás, 1884

27. Das Gaswerk von Neumarkt. Die Gebäude von Ede Thoroczkai Wigand und Károly Kós auf einer Ansichtskarte, um 1911

27. Das Gaswerk von Neumarkt. Die Gebäude von Ede Thoroczkai Wigand und Károly Kós auf einer Ansichtskarte, um 1911

28. Die Zellulosefabrik von Thorenburg. Ansichtskarte vom Jahrhundertbeginn

28. Die Zellulosefabrik von Thorenburg. Ansichtskarte vom Jahrhundertbeginn

29. Glasfenster von Sándor Nagy im Spiegelsaal des Kulturpalastes von Neumarkt, 1913

29. Glasfenster von Sándor Nagy im Spiegelsaal des Kulturpalastes von Neumarkt, 1913